Bundesregierung wegen Beobachtung der Linken angeklagt
Der Vergleich des Uniononssprechers der Linken mit der NPD kann nur der letzte Auslöser gewesen sein. Der Bundestags-Fraktionsvize Bodo Ramelow der frisch fusionierten Linkspartei erklärte in Berlin, daß bis zum 21. Juni eine Organklage in Karlsruhe eingereicht werde, Giessener Anzeiger und Die Welt vom 21.6.07.
Eine Überwachung, die aus dem Jahresbericht 2006 des Verfassungsschutzes bekannt wurde, verstößt nach Ansicht der Linkspartei gegen Artikel 38 des Grundgesetzes, der den Abgeordneten zusichert, dass sie ihr Mandat frei ausüben können.
Das Verfahren kann auch dazu dienen, verwertbare Kriterien zu erarbeiten, wonach der Verfassungsschutz eine Partei überwachen soll und kann, unabhängig von einer Anordnung durch die Regierung. Das Kriterium Regierungspartei zu sein, ist dann auch nicht mehr von Bedeutung.