Kurzarbeit trotz Auftragspolster
Der Kurzarbeitsbetrug nimmt viele Formen an. Inzwischen sind 846 Fälle bei der Bundesanstalt oder den Arbeitsagenturen angezeigt worden, von denen gegen 132 Fälle ermittelt wird. Davon werden sich viele freizukaufen versuchen, wenn es nicht gelingt, Staatsanwälte von der Unschuld zu überreden.
In 40 angezeigte Fällen wurden nicht nur der Staat sondern auch die Mitarbeiter betrogen, denen von der Agentur erhaltenes Kurzarbeitergeld nicht weitergegeben wurde. Verborgen blieben die Fälle, in denen Mitarbeiter aus Angst den Job zu verlieren keine Mitteilung oder Anzeige gemacht haben.
Es ist auch viel zu wenig bekannt, wohin sich betrogene Arbeitnehmer wenden könnten, weil die Agenturen solche Stellen nicht im WEB veröffentlichen.
Kontrollieren die Behörden die wirkliche Auftragslage auch ausreichend? Es ist unwahrscheinlich, dass beim Kurzarbeitsantrag angegebene Auftragslage stabil über viele Monate bleibt. Ist bei Bezug von Kurzarbeit eine monatliche Berichterstattung nicht notwendig, die mit Bilanzen für die Steuerbehörden abgeglichen wird. Dazu ist kein Datenbank-Monster wie Elena notwendig.
Bei der Bundesagentur wurde bereits angefragt, warum es keine öffentlich erreichbaren Stellen gibt, an die sich betroffene Arbeitnehmer wenden können. Den Behörden ist offenbar nicht klar, dass der volle Umfang des Betruges erst sichtbar würde, wenn es Stellen gibt, an die man sich wenden kann, ohne Repressalien vom Arbeitgeber fürchten zu müssen.
Solange die Angst um Jobverlust bei einer Meldung besteht, können die Behörden kaum mit Mitarbeit der Betroffenen rechnen, Betrug und Vorenthaltung von Kurzarbeitsgeld aufzudecken. Daher ist die veröffentlichte Statistik nur ein Teil der wirklichen Fälle. Staat und Mitarbeiter werden so weiter mit Kurzarbeitsgeld betrogen, ohne ernsthaft etwas unternehmen zu können.