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US Ethik á la Wal-Mart widerspricht dem Grundgesetz

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:17
Die Ethik Grundsätze wie sie gern US Unternehmen von ihren Mitarbeitern verlangen wurden vom LAG Düsseldorf überprüft: 10 TaBV 46/05, Vorinstanz Arbeitsgericht Wuppertal 5 BV 20/05 vom 15.6.2005.

Am Beispiel des Flirtverbot am Arbeitsplatz und der Aufforderung zum Petzen wurde die Ethik Richtlinie des Handelsriesen Wal-Mart schon diskutiert, Netzwerk IT vom 24.6.2005, nachdem sich der Betriebsrat beim Wuppertaler Arbeitsgericht erfolgreich gegen die Verletzung der Mitbestimmung gewehrt hatte. Das LAG Düsseldorf hat das Wuppertaler Urteil voll bestätigt, wie in der Pressemitteilung unter dem Titel Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland einzuhalten vom 14.11.05 nachzulesen ist.

Der bei Wal-Mart und vielen US Unternehmen den Arbeitnehmern abverlangte Code of business conduct and ethics kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeführt werden, wobei einige Passagen wie Einschränkungen bei Beziehungen/Liebesbeziehungen ohnehin dem Grundgesetz widersprechen, vergl. auch Spiegel vom 14.11.05.

Bei dem 2. instanzliche Urteil ist prinzipiell noch eine Revision zum BGH zulässig. Es ist momentan noch offen, ob sich Wal-Mart das antut, um noch einmal öffentlich bestätigt zu bekommen, dass die US amerikanischen Ethik Vorstellungen so auf keinen Fall auf das deutsche Arbeitsleben übertragbar sind.

Das LAG Urteil dürfte über den Handelsriesen weitreichende Folgen auf andere US Unternehmen und Nachahmer haben, die mit ähnlichen unter Etheik verbrähmten Richtlinien ihre Beschäftigten zu drangsalieren versuchen.

Ethik-Presse zum Wal-Mart Urteil

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