Mindestlohn in der EU
Das Arbeitsrecht in der EU hat unter dem Vorrang der Wirtschaftpolitik so sehr gelitten, daß inzwischen die Verfassung mit Referenden in Frankreich und den Niederlanden gekippt wurde. Es fehlen entscheidenden Eckwerte über Arbeit als Menschenrecht, Schutz der Interessenvertretungen, Betriebsräte und Gewerkschaften, Streik- und Versammlungsrecht. Hingegen sollen Europäer auf die Folgen der Globalisierung mit "Flexibilität":news20070516-003 reagieren, bis sie alle in Billiglohnländern wohnen, Grünbuch der EU vom 22.11.06.
Sebst beim Thema der Mindestlöhne vertritt der EU Kommissar für Beschäftigung eine Meinung im Österreichischen Kurier vom 18.5.07. da ihm über 20 Staaten bekannt sind, die einen Mindestlohn haben. Vom konservativen Part der großen Koalition wird ja Mindestlohn abgelehnt, Netzwerk IT vom 7.1.07.
Die europäische Union hat so viele Details in Regeln gegossen, doch im Arbeitsrecht kommt sie nicht einmal beim Mindestlohn weiter. Es ist daher kaum zu erwarten, daß es ihr gelingt, in der Verfassung die Grundrechte für Arbeitnehmer zu verankern, damit auch die Menschen einem neuen Verfassungsentwurf ihre Zustimmung geben.