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Gerichtliche Verfügung gegen Streikrecht

erstellt von valter zuletzt verändert: 29.02.2012 15:11
Die GdF im Zangengriff der Arbeitgeber. Gerichte werden bemüht, um die Ausweitung des Streiks der Vorfeldarbeiter mit Soli-Streiks der Fluglotsen zu verhindern. Zugleich startet Verdi in Berlin neue Streiks an den Flughäfen.

Frankfurt/Berlin 28.2.2012 Die ergebnislos verlaufenen Gespräche über die Annahme des Schlichterspruches bei der Tarifauseinandersetzung des Frankfurter Flughafens mit der Spartengewerkschaft GdF haben die Fortführung des Streiks zur Folge. Damit der Streik auch wirkt, setzt die GdF auf die Solidarität der Fluglotsen, die zu einem Warnstreik gerüfen werden.

Über die unsolidarische Unterstützung von FRAPort durch die Mehrheitsgewerkschaft hat sich der Arbeitgeber gefreut. Nun wendet er sich gegen Solidarität anderer GdF Gewerkschaftsmitglieder. Das verloren gegangene Image versucht die Mehrheitsgewerkschaft mit einem Streik an den Berliner Flughäfen wettzumachen.

FRAPort geht gegen den Solistreik gerichtlich vor. Nun beginnt das altbekannte Spiel mit dem Grundrecht auf Streik , das noch immer nicht allen Gerichten bekannt sein könnte. Warum der Flughafen-Betreiber und Arbeitgeber den Streik nach Schlichtung derart eskaliert, wer versteht das noch? Der Frankfurter Flughafen wird zum Lager für gestrandete Reisende, nur weil FRAPort nicht nachgeben will. Dem Arbeitgeber ist es zuviel, was eine kleine Gewerkschaft fordert und bereit ist zu erstreiken.

Nach dem BAG Urteil über die Aufhebung der Tarifeinheit muss nun FRAPort die neue Lage im Arbeitsrecht testen. Da hilft kein Jammern; denn auch eine konservative Koalition hat keine Mehrheit um Grundrechte zu kippen. Allerdings ist es neu, dass Solidarität zum Thema einer Entscheidung beim Gericht wird.

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