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Das Streikrecht

erstellt von valter zuletzt verändert: 08.08.2011 21:39
So unangenehm es für viele Flugreisende sein wird, auch Fluglotsen haben ein im Grundgesetz verankertes Streikrecht. Deshalb wird am Dienstag gestreikt und keine einstweilige Verfügung verhindert das.

Bei der Tarifauseinandersetzung der Fluglotsen wird es ernst, nachdem auch das Arbeitsgericht in Frankfurt das Grundrecht auf Streik nicht länger aushebeln kann, reuters vom 8.8.2011. Heute Nacht soll noch die Berufung der Flugsicherung als Arbeitgeber erfolgen. Das Pikante daran ist, Fluglotsen waren einmal Staatsdiener und konnten deshalb nicht streiken. Doch nach der Privatisierung ist das anders, wie viele bei den Streiks der Bahn schon erlebten. Das sollten sich alle Privatisierer gut merken.

Betroffene sollten sich deshalb an die Flugsicherung als Verursacher des Streiks direkt wenden: info@dfs.de

Beim Streik wird so manches ernst und die Folgen von Streiks können weit sein. Ein Streik muß man schließlich spüren, sonst wirkt er nicht. Es liegt an den Arbeitgebern, die die Streikbereitschaft unterschätzt haben und zu wenig auf die Fluglotsen eingegangen sind, nicht die Fluggäste, die mittelbar betroffen sind. Wenn die Flieger nicht termingerecht gehen, liegt das an den Airlines als Arbeitgeber, die wie so manche Banken viel zu hoch gepokert haben. Nun folgt die Bruchlandung in die Wirklichkeit.

Natürlich wollen das Arbeitgeber nicht hören, dass es Grundrechte gibt und werden über Schäden reden, die sie selbst verursachen. So manche Arbeitgeber haben viele Probleme mit Grundrechten wie auch mit dem Recht auf Meinungsfreiheit , das erst ein europäisches Gericht in Strassburg noch herstellen muß.

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