Das kirchliche Streikrecht
Das Streikrecht in der Kirche ist auch nach der Gerichtsentscheidung des LAG Hamm vom 13.1.2011, Az.: 8 Sa 788/10, weiter umstritten. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, die EKD, sieht das jedoch anders und meint Streiks weiter verbieten zu können.
Mit dem Beschluß der EKD lehnen sich die Kirchenmänner weit aus dem Fenster, denn sie können ja nicht die Gerichte umstimmen, die bereits beschlossen haben, dass Arbeitskräfte bei einem kirchlichen Arbeitgeber keine Grundrechte haben. Es macht deutlich, welchen überheblichen Anspruch die Kirche hat, etwas ganz besonderes zu sein, bei der die Vorgesetzten nur feine Kerle sind und die Chefs nur das Beste für die Beschäftigten wollen. Ist das nicht nur angesichts der zunehmenden Austritte eine Illusion, von der auch die Kirche geheilt werden muss?
warum hat dieses sehr reiche unternehmen sonderrechte??
weg mit dieser vorzugsbehandelung und zwar sofort, meint der jägermeister