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Streiks in kirchlichen Einrichtungen

erstellt von valter zuletzt verändert: 13.01.2011 17:59
Das LAG Hamm stellt fest, dass auch in kirchlichen Einrichtungen gewerkschaftlich organisierte Streikmaßnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, weil dort auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, deren Tätigkeit nichts mit christlicher Überzeugung zu tun hat und Verfassungsrechte gegenüber Sonderrechten kirchlicher Einrichtungen überwiegen. Az.: 8 Sa 788/10

Seit August 2008 forderte Verdi den Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) zu Tarifverhandlungen auf, der Streiks gerichtlich verbieten lassen wollte. Im Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht Hamm stellt das Gericht die grundsätzliche Möglichkeit von Streiks und damit die grundsätzliche Streikfähigkeit fest, Presseerklärung zu 8 Sa 788/10 vom 13.1.2011.

Das LAG hat damit ein lange gehegtes Sonderrecht der Kirchen abgeschafft, die für sich in Anspruch nahmen, alles intern regeln zu können. Betroffen sind vor allem Einrichtungen der katholischen Caritas und der evangelischen Diakonie. Auch die kirchlichen Arbeitgeber unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht, in dem auch Streik als ein von der Verfassung garantiertes Recht für Arbeitnehmer besteht. Das kann nicht anders bei Kirchen sein.

Da dieses Urteil zur Revision zugelassen ist, muß bald mit einem höchtrichterlichen Urteil zum Thema Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gerechnet werden, siehe auch afp vom 13.1.2011.

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