Richter und Streik-Grundrecht der Fluglotsen
Die Fluglotsen wollten durch Streik nach ergebnislosen Verhandlungen ihre im Grundgesetz stehende Rechte wahrnehmen:
- eine Verbesserung der Bezahlung und
- Verhinderung drohender Verschlechterung der Abeitsbedingungen.
Wieder einmal mischen sich Gerichte in den Streik wie beim Streik der Lokführer , bei dem erst höhere Instanzen das in Artikel 9 stehende Grundrecht sicherten. Diesmal hat das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik ab Donnerstag untersagt.
Natürlich gefällt ausser den Arbeitgebern so manchem Reisenden dieser Streik in der Urlaubszeit gar nicht. Kann das aber ein Grund sein Grundrechte ausser Kraft zu setzen. Auch viele Reisenden arbeiten und wollen ihre Arbeitsbedingungen optimal von einer Gewerkschaft vertreten lassen. Sie stehen nun dazwischen, wenn die Fluglotsen ihre Rechte wahrnehmen.
Dabei hätte es gar nicht zum Streik kommen können, solange die Hoheitsrechte über den Luftraum nicht privat vergeben waren. Beamte wie es die Fluglotsen waren, wären weit besser gestellt und hätten kaum gestreikt. Nach der Privatisierung ist nun auch Streik möglich. Und wer glaubt, Streik könne ein Spaziergang sein, bei dem keiner etwas spürt, der irrt gewaltig.
Wieder warten wir auf den Spruch einer höheren Instanz , die das Grundrecht wiederherstellen. Doch was wird aus den Richtern der unteren Instanzen, die so viel Probleme mit Grundrechten haben. Die Schelte aus Strassburg zum Grundrecht auf Meinungsfreuheit ist deutlich. Die Konsequenz der Justiz, den Richtern die Einhaltung der Grundrechte abzuverlangen, ist bis heute ausgeblieben.
Die Fluglotsen selbst haben es nicht zur Entscheidung kommen lassen, indem sie den Streik absagten. Hat sie der Mut verlassen, für Grundrechte einzutreten?