Der Text des BAG Urteil für Emmely
Die Begründung zum BAG Urteil 2 AZR 541/09 liegt nun vor, über das Netzwerk IT nach der Verkündung am 10.6.2010 berichtete. Nun können alle öffentlich lesen, was eine beharrliche Kassiererin in einem Bogenhausener Kaisers Markt in Berlin geschafft hat, nachdem sie Berliner Arbeits- und Landesarbeitsgerichte und die konservative Presse sowie Arbeitgeber-Funktionäre verurteilt hatten.
Emmely hatte sich nach 2 verloreenen Instanzen bis zum BAG mit einer Zulassungsbeschwerde dagegen gewehrt, wegen der Unterschlagung von Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro rausgeworfen zu werden. Vielmehr verwies sie immer wieder auf den wahren Kündigungsgrund, den sie in ihrer engagierten Gewerkschaftsarbeit bei Verdi-Streiks sah.
Das BAG erkannte im Sinne von Emmely, daß langjährige Dienstzeiten von Mitarbeitern mit zu berücksichtigen sind und sie wegen solcher Bagatellen erst abgemahnt werden müssen, bevor eine Kündigung infrage käme.
Gegen dieses, in der breiten Öffentlichkeit wie auch in den TV-Medien diskutierte Fehl-Urteil einer Bagatellkündigung war Emmely trotz monatelanger Hartz IV Demütigung standhaft geblieben und hat damit Rechtsgeschichte geschrieben, die nun jeder nachlesen kann.