Grundgesetz und Grundlagenvertrag der Bahn
Der im Einzelnen noch nicht vorliegende Grundlagenvertrag, über den die GdL am 9.3.08 berichtet , sollte der GdL ursprünglich einen kleineren Wirkungskreis zuweisen, damit sie nicht in ausgegliederten Bereichen tätig wird. Der Bahn war die GdL mit ihren andauernden Streikdrohungen unbequem. Neben dem bereits angegriffenen Streikrecht wäre ein derart einschränkender Grundlagenvertrag der Versuch, in die ebenso im Grundgesetz Artikel 9 verankerte Koalitionsfreiheit einzugreifen.
Natürlich kann eine Gewerkschaft keinen mit dem Grundgesetz kollidierenden Grundlagenvertrag unterschreiben. Ein Streik um Grundrechte hätte auch schnell noch weiter eskalieren können. Man kann nur staunen, wie die Bahn mit dem Feuer gespielt hat.
Was sich hier die Bahnmanager mit dem Grundgesetz leisteten, ist schon nicht mehr tragbar, auch wenn sie in letzter Minute vor dem Streik einen ihrer Fehler eingesehen hat. Wie lange noch will sich die Bahn immer noch Manager leisten, die ein derart verbogenes Verhältnis zu unseren Grundrechten haben.