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Die Bahn und das Streikrecht

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Den ausgehandelten Tarifvertrag mit der GdL will die Bahn nicht unterschreiben, was nur wieder Streik zur Folge haben muss. Wieder versucht die Bahn das Streikrecht mit einstweiligen Verfügungen auszuhebeln, auch wenn das LAG Chemnitz (Az.: 7 SaGa 19/07)die früheren Versuche zurückgewiesen hat.

Auch der wieder zur Vermittlung gerufene Bundesverkehrsminister hält einen Streik für unausweichlich, stern vom 8.3.08. Statt den vereinbarten Tarifvertrag mit der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) einfach zu unterschreiben, will die Bahn nach alter Masche wieder Gerichte einschalten. Sie hat daher wieder eine einstweilige Verfügung beantragt, Welt vom 7.3.08.

Ein Versuch der Bahn, im Wege dieser Tarifverhandlung auch noch gleich einen Grundlagen- bzw. Kooperationsvertrag der im Haus tätigen Gewerkschaften auszuhandeln, der allein den Gewerkschaften zusteht, muss ja wohl schiefgehen. Sollte die Bahn sich nicht besser auf die ihr zustehende Aufgabe als verantwortungsvoller Arbeitgeber konzentrieren?

In letzter Minute haben sich die Tarifparteien und alle Gewerkschaften auf einen Minimalkonsens geeinigt und den am Montag drohenden Streik abgewendet, AFP vom 9.3.08.

Auch wenn die Bahn nichts dazugelernt hat, das Arbeitsgericht Frankfurt kann auch nicht an der LAG Entscheidung 7 SaGa 19/07 vorbei, um diesmal gleich für das im Grundgesetz, Artikel 9 verankerte Streikrecht zu entscheiden. Eine Entscheidung ist daher auf jeden Fall zu begrüßen. Angesichts der kommenden Niederlage ist damit zu rechnen, dass die Bahn versucht das Verfahren vorher abzudrehen.

Diese Sturheit im Bahn Management ist schon kaum noch zu überbieten. Statt zu erkennen, dass auch die Bahn zu Kompromissen bereit sein muss und die Möglichkeiten zu nutzen, versuchen immer noch die gleichen, ausgepowerten Spieler den Trick mit den Gerichten, der schon einmal in die Hose gegangen ist.

Da kann auch die Mobilisierung im Arbeitgeberlager wenig an der eindeutigen Rechtslage nutzen es sei denn, das Streikrecht muss noch mit weiteren Urteilen untermauert werden.

Wer so das Grundgesetz zu seinen Gunsten biegen will, muss endlich einmal die Quittung dafür bekommen und sollte bald die Positionen räumen, die Bahnmanager nicht verdienen, wenn sie Grundrechten, Gewerkschaften und Fahrgästen weiter derart Schaden zufügen.

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