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Ersetzen Gerichte den Tarifstreit zwischen GdL und Bahn?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Nach einer Einigung der Bahn mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA streitet die Gewerkschaft der Lokführer GdL mit der Bahn, meist jedoch über die verschiedenen Arbeitsgerichte

Nachdem die Bahn mit unberechtigten einstweiligen Verfügungen versucht hatte, der Gewerkschaft der Lokführer Streiks zu verbieten, hatte die Gewerkschaft der Lokführer erstmals Erfolg am Arbeitsgericht Mainz , das der kleinen Branchengewerkschaft auch das im Grundgesetz verankerte Streikrecht zugestanden hat.

Doch die Streitereien an den Gerichten gehen weiter, indem im Tarifkonflikt ein NRW Gericht den Lokführerstreik verbietet, Zeit vom 1.8.07. Auch die Gewerkschaft der Lokführer setzt eher auf Gerichtsurteile und erreichte am Arbeitsgericht Frankfurt, dass die Bahn Lokführerstreiks rechtswidrig nennen darf, Netzeitung vom 1.8.07.

So können die Tarifpartner sich noch jahrelang bis zum Verfassungsgericht streiten, für das die ersten Prognosen bereits jetzt abgegeben werden.

Man muß sich daher fragen, ob Gerichte überhaupt Tarifauseinandersetzungen ersetzen können. Bei den vielen Streitereien, deren Ergebnisse an den höchsten Gerichten erst in Jahren zu lesen sein werden, wird das Eigentliche im Tarifstreit immer unklarer. Mag sein, dass sich eine noch unerfahrene Gewerkschaft auf die Gerichtsebene hat ziehen lassen, wo Arbeitgeber das Grundrecht auf Streik schon immer haben wollten.

Als Nebeneffekt mag man auch noch erkennen, wie unterschiedlich Gerichte urteilen und berichten. Wer versteht es, dass momentan nur die Mainzer Urteile öffentlich sind?

Wenn die Streitereien an den Gerichten doch nichts wesentlich Neues zutage bringen, sollten sie schnell aufhören, damit sich wieder die Tarifparteien selbst auseinandersetzen, streiten oder einigen, wenn sie nicht wollen, dass sich noch mehr Interessenten in Tarifauseinandersetzungen einmischen.

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