Bahn verliert erneut Klage gegen Streikrecht
Die DB Regio hat beim Arbeitsgericht Mainz erneut eine Schlappe erlitten, als sie den Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GdL)verbieten lassen wollte. Hier steht der komplette Tenor des Urteils Az. 4 GA 24/07.
Das Arbeitsgericht bestätigt damit das im Grundgesetz verankerte Streikrecht, Berliner Zeitung vom 1.8.07. Eine gegenteilige Entscheidung hätte nur einen Streit um die Verfassung ausgelöst, dessen Ausgang schon klar ist.
Lansam sickert bei der Bahn die Einsicht durch, daß die streikfreien Zeiten des ehemaligen Staatsbetriebes vorbei sind und die Beschäftigten ihre Interessen nach der Urabstimmung auch mit Streik verfolgen können. Mit den verbliebenen Beamten und den in anderen Gewerkschaften organisierten Lokführern versucht die Bahn nun ein Notkonzept bei Streik zu erstellen und verteilt dazu Tip's für die Reisenden
Soviel Einsicht scheint immer noch nicht bei der Bahn angekommen zu sein, daß gegen Streik nur ein akzeptables Angebot helfen kann, das in dem kommenden Arbeitskampf folgen wird, wenn die Lokführer ihre Interessen entschieden verfolgen, die aus den Forderungen bestehen:
- Erhöhung der Monatstabellenentgelte für das Fahrpersonal um mindes-tens 31 Prozent.
- Ersatzlose Streichung des Arbeitszeit-Erhöhungsfaktors 1,025 für das Fahrpersonal.
- Tarifierung eines verbindlichen Jahresruhetagsplanes für das Fahrper-sonal.
- Veränderung der Arbeitszeitbestimmungen:
Maximale Schichtlänge von 12 Stunden
Mindestanrechnung von 6 Stunden Arbeitszeit pro Schicht
Verlängerung der Ruhenszeiträume
Erhöhung der Anzahl der Ruhenstage
Erhöhung der Wochenendruhen
Festschreibung der vollständigen Schichtsymmetrie.
- Verkürzung der ununterbrochenen Fahrzeit auf Lokomotive um eine Stunde.
Solche Ziele hatten die Gewerkschaften Transnet und GDBA nicht erreicht. Deshalb versuchte die Bahn, die Gewerkschaften gegeneinander auszuspielen, was ihr auch bisher gelang, Osthessen News vom 31.7.07. Doch nach den Urteilen und den zu erwartenden Ergebnissen ist zu erwarten, daß die schwächeren Abschlüsse nachgebessert werden, wenn die Gewerkschaften ein Mitgliederwechsel verhindert wollen. Es gehört schon viel Mut dazu, immer noch zu den bald überholten Tarifabschlüssen zu stehen.
Beim GdL Streik kann auch erstmals der Vorteil des Wettbewerbs unter Gewerkschaften für die Beschäftigten zum Tragen kommen.
Am Frankfurter Arbeitsgericht verfolgt die GdL noch einen Rechtsstreit, in dem sie der Bahn verbieten will:
- zu behaupten, ein Streik der Lokführer wäre rechtswidrig.
Außerdem will die GdL durchsetzen,
- dass die Bahn den Beschäftigten keine Sanktionen mehr androhen darf.
Die Bahn wirft dabei die Frage auf ob die Meinungsfreiheit als Grundrecht erlaubt, andere Grundrechte wie das Streikrecht infrage zu stellen, ZDF vom 1.8.07.