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Verfügungen gegen Streik waren unberechtigt

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Die von der Bahn gegen die Gewerkschaft der Lokführer erwirkten einstweiligen Verfügungen waren das Papier nicht Wert auf dem sie standen. Im Hauptverfahren wurde das im Grundgesetz verankerte Streikrecht bestätigt.

Bahnkunden müssen auf weitere Streiks der Lokführer einstellen, wenn die Bahn sich nicht mit deren Gewerkschaft GdL einigt. Presseinformationen des im Eilverfahren erwirkten einstweiligen Verfügungen stehen zwar im Netz. Wie schon berichtet sind diese ohne mündliche Verhandlung durch eine Richterin am Arbeitsgericht erlassenen Verfügungen nichts Wert, weil sich das Grundrecht zum Streik nicht verbieten läßt.

Man kan zu dem Streik der Lokführer stehen wie man will. Es ist auf jeden Fall gut, dass nicht länger an diesem Grundrecht gerüttelt wird, während das Innenministerium die Koalition über seine Vorstellungen zu Grundrechten in heftige Diskussionen verwickelt.

Allerdings lohnt es sich noch einmal gründlich über weitere Privatisierungen wie bei Schulen Bahn und Flugsicherung nachzudenken, weil dann alles bestreikbar wird, wenn es keine Beamte mehr gibt.

Bisher schreibt allerdings nur die Presse und die GdL selbst von dem Ergebnis des Hauptverfahrens, das die Verfügungen wieder aufhebt, "Täglicher Anzeiger":http://www.tah.de/afp/story.html?xF=afp/deutsch/journal/eins/070714170004.plkjfscc.xml vom 14.7.07.

Das Hauptverfahren könnte einen Schlußstrich unter die Praxis der Arbeitgeber ziehen, das Streikrecht durch Verfügungen unterlaufen zu wollen. Schon allein deshalb lohnt es sich, das Urteil noch einmal von höheren Gerichten bestätigen zu lassen.

Für die Bahnkunden ist die Ankündigung der GdL selbst wichtig, in dieser Woche auf das Streikrecht verzichten zu wollen. Generell ist aber die Zeit des Staatbetriebes vorbei mit der Folge, daß der früher öffentliche Verkehr privatrechtlich bestreikt werden kann.

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