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Auch nur Geldstrafe im VW Bestechungsurteil Hartz

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Der Personalvorstand Peter Hartz hat sich analog zum Ackermann Prozeß von einer Bestrafung freigekauft. Angeblich habe er alles gestanden. Über die Unterrichtung und Verantwortung der anderen VW Vorstände wird nichts bekannt.

Das Bestechungsverfahren beim Braunschweiger Landgericht ist wie schon vermutet mit einer Geldstrafe in Höhe von 576 000 Euro, kleiner als im "Mannesmann Prozeß":../firmennachrichten/banken/news20061129-001 beendet worden, FAZ vom 2.2.07.

Damit wird der Abkauf von Prozessen in der deutschen Gerichtsbarkeit zur Mode. Normale Bürger beginnen an der abkaufbaren Gerechtigkeit zu zweifeln, Spiegel vom 26.1.07.

Also gilt immer noch der alte Spruch, daß man die Kleinen hängt und die Großen gehen läßt und wie schon Tuscholski in der Weltbühne veröffentlicht hatte, ist die Justiz offenbar immer noch auf einem Auge blind.

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