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Schlecker kündigte zu Unrecht

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:34
Bremer Arbeitsgericht wies die Kündigung einer Filialleiterin zurück, die als Mutter einen Teilzeitjob anstrebte und bei der Gründung eines Betriebsrates mitwirkte

Schlecker ist vor Lidl schon bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgefallen, als versucht wurde, gegen das Gesetz Betriebsräte zu verhindern. In Bremen wollte Schlecker eine Filialleiterin loswerden, die erst nach Teilzeit fragte und Recht bekam. Sie wollte auch bei der Gründung eines Betriebsrates mitmachen. Das reicht bei Schlecker schon aus, um zu kündigen. Doch die Kündigung hatte keinen Erfolg, taz vom 16.6.07.

Schlecker muß die Filialleiterin nun weiter beschäftigen und zudem einen weiteren Betriebsrat dulden. Es ist nur bedauerlich, daß Filialisten erst durch Gerichte dazu angehalten werden müssen, Gesetze einzuhalten.

Das Urteil ist ein Erfolg, den eine Kollegin und Mutter für alle mit erstritten hat. Frau von der Leyen sollte Ihre bei nächster Gelegenheit einen Orden verleihen.

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