Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Firmennachrichten Handel Karstadt-Quelle Millionen für die Quelle Entsorgung

Millionen für die Quelle Entsorgung

erstellt von valter zuletzt verändert: 28.10.2009 13:05
Der Insolvenzverwalter soll für seine Abwicklung von Quelle mit einem fürstlichen Salair von 15 Millionen Euro entlohnt werden, als wäre es ein Verdienst 9000 Menschen die Arbeit und ihre Existenz zu nehmen.

Erst sahnen visionslose Manager ohne die erwarteten Impulse zu geben, die Herren Middelhoff und Eick, kräftig im Arcandor Konzern ab und ruinieren damit zusätzlich ein Traditionskaufhaus mit Versandhaus. Danach kommt ein Insolvenzverwalter und greift noch einmal kräftig in die fast leeren Taschen. Klaus Hubert Görg bekommt für die Quelle Entsorgung 15 Millionen und schämt sich nicht, von den 28000 Karstadt Mitarbeitern einen Beitrag von 150 Millionen Euro zu verlangen, damit er auch daran noch einmal ordentlich verdienen kann.

Wieviel Millionen der Insolvenzverwalter bei KirchMedia, Philip Holzmann und Babcock verdient hat, kann man nur ahnen. Ja, man lebt gut mit dem Abwickeln von Firmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Die Millioneneinkünfte der Arcandor Manager sind bis heute nicht offengelegt worden, auch nicht von dem Insolvenzverwalter, der alle Unterlagen zu sehen bekam. Tranzparenz hat bei den Unternehmen gefehlt und fehlt ebenso beim Insolvenzverfahren.

Schließlich musste das Quelle Kaufhaus noch in wenigen Tagen für die Millionen des Insolvenzverwalters einen Ramschverkauf in aller Eile durchziehen, in dem die Waren wie auf einem Trödelmarkt verhökert werden, während das Arbeitsamt sich um die betrogenen Verkäuferinnen und Verkaufer kümmern darf.

Es ist immerhin ein richterlich gesteuertes Insolvenzrecht, in dem man sich derart mit Millionen bedienen kann. Hat der Gesetzgeber wieder versagt, wenn das insolvente Versandhaus nicht gerettet und 9000 Menschen um ihre Lebensarbeit betrogen wurde und dann auch noch unverhältnismäßig daran verdient wird?

Ein brauchbares Insolvenzrecht müßte den Richtern Antworten für folgende Fragen an die Hand geben, bevor sie einen Verwalter beauftragen:

  • Woran wird der Verdienst von Insolvenzverwaltern gemessen?
  • Wie kann man verhindern, dass unfähige Abwickler bestellt werden?
  • Woran werden fähige Retter bei Insolvenzen erkannt und bevorzugt eingesetz?
  • Wie werden intransparent arbeitende Insolvenzverwalter ausgeschlossen, wobei sie ihre Mißerfolge verstecken können.
  • Welche Kontrollen hat das bestellende Gericht in laufenden Insolvenzverfahren, um einen bestellten Insolvenzverwalter ersetzen zu können, bevor er sich als unfähig erweist.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 28.10.2009 10:32
Dieser Artikel ist nur ein weiterer Akt jounalistischen Unvermögens.

Warum wird plötzlich der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich gemacht, dass jahrelang Managementfehler passierten. Das Alles was seit Juni passierte war, dass die Beschäftigten noch ein paar Monate länger Gehalt kassierten. Hierfür sollte man dankbar sein. Die einzige Alternative zu der Abwicklung im November wäre eine Abwicklung im Juni gewesen.

Der Insolvenzverwalter wird dafür bestellt, um ein Unternehmen, je nach Möglichkeit, im Planverfahren weiterzuführen oder eben zu liquidieren. Was kann denn der Verwalter dafür, wenn er für ein marodes Verfahren bestellt wird, ist es dann seine Schuld und er sollte keine Bezahlung dafür erhalten?

Warum muss es in Deutschland eigentlich immer diese Missgust geben. Wollen Sie mit diesem Artikel zum Ausdruck bringen, der Mann hätte bei KirchMedia, Philip Holzmann und Babcock schlechte Arbeit verrichtet und wäre sein Geld, was auch immer es gewesen sein mag, nicht wert gewesen?

Warum berücksichtigen Sie in Ihrem Artikel nicht, dass Sie einen Firmenertrag als eine persöhnliche Bereicherung darstellen? Muss das Honorar nicht evtl auch unter mehreren Leuten aufgeteilt sein. Rechtsanwaltskanzleien haben zudem Mieten und andere Beschäftigte zu bezahlen...

Welchen Betrag sollte ein Verwalter für seine Arbeit denn erhalten.........und wieviel Risiko muss er dann tragen. Derzeit kann dies bis zur vollständigen Mittellosigkeit führen.........würden Sie die Haftung dann auch auf z.B. die Höhe des Honorars beschränken?

Über Antworten würde ich mich freuen
Anonymer Benutzer 28.10.2009 11:07
Das sagt schon alles zum Kommentar
Anonymer Benutzer 28.10.2009 12:20
Schade, aber das war keine Antwort, da erhoffe ich mir schon mehr. Und da ich selber kein Verwalter bin, sondern nur in der Beratungsbranche arbeite, kann ich auch nicht der getroffene Hund sein.