Berliner Bänker wieder vor Gericht
Die Berliner Bankgesellschaft hat sich nicht nur in der Frage der Meinungsfreiheit einen Namen gemacht, indem sie versuchte, kritische Mitarbeiter mundtot zu machen, die auf einer Plattform Frischer Wind ihre Meinung an die Öffentlichkeit trug. Erst das Bundesarbeitsgericht gab dem Betreiber der Plattform, Heiko Barten, Recht, BAG - 2 AZR 584/04 .
Ein Duzend Herren in der Chefetage der Berliner Bankgesellschaft sind nun wieder wegen Untreue angeklagt , u.a. auch der CDU Politiker Landowsky, der bereits 2007 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Inzwischen ist auch die Stimmung gegenüber den Bängstern in der Öffentlichkeit umgekippt, die mit ihrer Casino-Mentalität viel versprechen und damit die Weltwirtschaft in eine schwere Rezession gerissen haben. Auch in diesem Fall mußte der Steuerzahler die Fehler der Manager bezahlen. Mal sehen, ob die Berliner Richter das endlich auch in ihr Urteil einfliessen lassen.
Zweifel wären angebracht, wenn hier wieder Arbeitsrichter zuständig wären wie auch bei der Kassiererin Emmely, deren Schandurteil wegen der Verdachtskündigung mit 1,30 Euro Pfandbons immer noch nicht repariert ist. In dem hier zuständigen Landgericht sind eher keine Bankberater zu erwarten, so dass - im Gegensatz zum Berliner Landesarbeitsgericht - eher Unabhängige entscheiden.
Es wird mit längerer Prozessdauer gerechnet.