Sie sind hier: Startseite Projekte NSN / Siemens Abbau-Modell zur Aushebelung wichtiger Arbeitnehmerrechte

Abbau-Modell zur Aushebelung wichtiger Arbeitnehmerrechte

erstellt von gimli zuletzt verändert: 22.04.2012 18:22
Nokia Siemens Networks ist es mit Hilfe von IG Metall München und Betriebsrat gelungen, mit dem Abbau-Modell vom 04.04.2012 in der Münchner Martinstraße auf einen Schlag folgende Rechte auszuhebeln.

16.04.2012 von Inken Wanzek / Christine Rosenboom (http://blog.nci-net.de)

 

die Sozialauswahl (§1 KSchG)

durch Vereinbarung einer Positiv- und Negativ-Namensliste durch den Betriebsrat

Die Betriebsräte berufen sich darauf, dass ihr Sonderkündigungsschutz berücksichtigt werden muss, sprechen aber allen anderen Mitarbeitern ihren Kündigungsschutz ab.

das Kündigungsverbot wegen des Übergangs eines Betriebsteils §613a IV BGB)

den tariflichen Kündigungsschutz

den Jubilarschutz

der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte (§85 ff SGB IX)

das Diskriminierungsverbot von Frauen und Schwerbehinderten (Art. 3 III GG)

den Gleichbehandlungsgrundsatz (IGM Privilegien)

Durch Verzicht auf den Sozialplan durch den Betriebsrat und Vereinbarung des Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrags durch die IG Metall

die soziale Staffelung der Abfindung (nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)

Durch Vereinbarung des Sozialtarifvertrags.

Dadurch werden die IG Metall Privilegien bezahlbar, denn die Gesamtsumme, die für Abfindungen, beE-Entgelt und ATZ zur Verfügung steht ist fix

Um diese Namenslisten so durchdrücken zu können hat man eine „Alternativlosigkeit“ geschaffen. Der Mitarbeiter bekommt nichts, wenn er das Angebot nicht annimmt und stattdessen Kündigungsschutzklage erhebt.

Auch in Bezug auf die Kündigungsschutzklage hat der Betriebsrat durch die Namensliste

  • auf die Widerspruchsmöglichkeit und damit die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter bis zum Prozessende verzichtet.

  • Gleichzeitig hat er die Beweislast umgekehrt, wobei der Mitarbeiter keine Chance hat, an die Personaldaten zu kommen, die er benötigen würde, um eine grobe Fehlerhaftigkeit der Namensliste nachzuweisen.

Dieses Modell funktioniert nur, wenn der Betriebsrat mitspielt und dafür ist er nicht gewählt. In diesem Fall hat der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter schlicht und einfach nicht vertreten.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 17.04.2012 22:19
Hey Leute, das schreit doch nach positiven Gesetzesänderungen.
Wenn man jemanden bedroht, oder zu etwas was er nie freiwillig machen würde zwingt, dann ist das mindestens eine Nötigung.

Welchen Zustand hätte diese "FIRMA" heute, wenn man die Energie, Kraft, das Kapital in die Entwicklung von Produkten gesteckt hätte?
Wenn man statt ständiger Abbauwellen, die "natürliche" Fluktration genutzt hätte?

Klar hätte hätte hätte.

Egal, es ist wohl vorbei.!
Die einen sind bald in der BeE, die anderen rackern sich früh oder spät tot.

Es ist nun an der Zeit, das Firmen, Manager die Ihre Fehlleistungen und Unfähigkeitskosten auf die Allgemeinheit ablagern dafür bezahlen müssen.
Die ZEIT ist reif...
... ändert die Gesetze, lasst Sie da Bluten, wo es Ihnen weh tut, bei Ihren Geldbeuteln.
Last Sie 10 fach für die Schäden geradestehen, die Sie der Allgemeinheit zufügen.
Helft Leute, helft euch gegenseitig.
Globalisiert das Recht.
Globales B L Ue T geld für alle...

ciao
1564