Siemens-Foren nach Datum sortiert
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.07.2011 11:12
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.06.2015 09:32
- Das Problem ist in diesem Fall, dass die Firma Nokia in Deutschland (speziell der ehemalige NSN Bereich) überhaupt nichts selbst entscheiden darf. Die "Geschäftsleitung" Rodler/Kurfer sind nur Marionetten und müssen sich jeden Schritt bei Verhandlungen erst mühsam von den Nokia-Göttern genehmigen lassen. Was aber auch nichts hilft, denn das kann ja morgen schon wieder ganz anders sein.<br /><br /> Dazu kommt noch, dass die Führungsspitze selbst nicht so recht an die eigenen Ziele glaubt, denn sonst würden nicht immer wieder die Manager das stolze Schiff verlassen, Demnächst auch Alexander Matuschka !!
- Re: MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.06.2015 08:57
- Vielen Dank für die Info. Auch wenn diese erst 3 Wochen später hier im Forum eintrifft. Wenn ihr euch früher gemeldet hättet, dann wäre es wohl möglich gewesen euch früher zu Unterstützen. Es wäre natürlich schöner, wenn wir da als mittlerweile außenstehende mehr Infos und vor allem Zeitnah hätten. Und wie sollen wir euch Deiner Meinung nach Unterstützen? Tauscht ihr euch auch außerhalb der Firma aus? Habt ihr euer eigenes privates Netzwerk gegründet? Das ist empfehlenswert, denn wenn ihr plötzlich auf der Straße steht, dann seid ihr euer internes Netzwerk (Kollegen, BR..) schlagartig los. Immerhin gibt oder gab es bei euch eine Freiwilligenphase, die gab es bei nsn 2012 nicht. Wie diese Firma handelt ist ja mittlerweile bekannt. Es ist zwingend Notwendig, das ihr euch gemeinsam solidarisiert, austauscht. Ansonsten erschwert eine vereinzelung hjedem einzelnen die Sache ungemein.....
- MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.06.2015 08:10
- Information des Gesamtbetriebsrats bei Nokia Solutions and Networks Deutschland: 19.5.2015<br /><br /> Arbeitgeber erklärt betriebliche Verhandlungen zum Interessenausgleich wg. MBB Schließung in Düsseldorf für gescheitert<br /><br /> Für die Beendigung der MBB Aktivitäten am Standort Düsseldorf hatte der Arbeitgeber angeboten, in einer ersten (Freiwilligen-)Phase die im Rahmen der Maßnahme vorgesehenen Versetzungen nach Ulm und München zu regeln und Aufhebungsverträge mit Abfindungen anzubieten.<br /><br /> Der Gesamtbetriebsrat hatte in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat Düsseldorf darauf gedrängt, eine Gesamtlösung zu vereinbaren, die auch Klarheit für die nach der Freiwilligenphase verbliebenen Mitarbeiter schaffen sollte. Es stellte sich dann aber heraus, dass der Arbeitgeber für eine solche zweite Phase kein Budget vorgesehen hatte. Folglich sah er sich nicht in der Lage, höhere Abfindungen als in der ersten (Freiwilligen-)Phase anzubieten.<br /><br /> Für die erste Phase hatte der Arbeitgeber ein nach seinen Aussagen nicht mehr verhandelbares Budget vorgelegt. Dieses Budget basierte auf den Zahlen aus Restrukturierungszeiten, in denen NSN finanziell am Abgrund stand. Der durchschnittliche Faktor in der Standardformel (die der GBR für nicht passend hält, aber die für arbeitsgerichtliche Vergleiche oft herangezogen wird)<br /><br /> Abfindung = Jahreseinkommen/12 * Betriebszugehörigkeit * Faktor<br /><br /> betrug nur ca. 0,8. Dies ist für diese Situation – Arbeitsplatzabbau ohne Not bei wirtschaftlichem Erfolg – und generell in unserer Branche ein sehr geringer Wert. Zum Vergleich: Aktuell liegen die Faktoren bei Vodafone und Telefónica deutlich höher.<br /><br /> Wegen dieses in der zweiten Phase viel zu geringen Budgets nahmen GBR und BR Düsseldorf von der Gesamtlösung wieder Abstand und gingen auf den ursprünglichen Vorschlag der Firma ein, nur die Freiwilligenphase zu regeln. Dazu legte der GBR einen Entwurf für den Interessenausgleich vor, der den in den bisherigen Verhandlungen erzielten Zwischenstand ohne Phase 2 wiedergab. Dieser enthielt auch die von GBR/BR als für wichtig erachtete Maßnahme einer Personaldrehscheibe. Die Personaldrehscheibe sollte mit Unterstützung einer Transferagentur – aus NSN heraus - Kündigungen und Arbeitsplatzverlust vermeiden helfen. Abgestimmt war weiterhin, dass die veraltete Sozialplanformel aus früheren Vereinbarungen durch eine neue, gemeinsam zu erarbeitende Formel ersetzt werden sollte, sofern das Budget für die Phase 1 damit nicht überschritten würde.<br /><br /> Heute, 19.5.2015, verkündete die Arbeitgeberseite, dass sie nicht in der Lage sei, auf Basis des GBR-seitigen Textentwurfes zu verhandeln. Auch sei eine neue Sozialplanmatrix ausgeschlossen, selbst wenn das geplante Budget eingehalten würde. <br /><br /> Als der GBR diese Forderungen als nicht akzeptabel bezeichnete, erklärte der Arbeitgeber die betrieblichen Verhandlungen für gescheitert.
- MBB Schließungen Düsseldorf und Berlin — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 11.12.2015 10:39
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 22:51
- Anonymous User hat geschrieben: ...und wenn noch ein paar wenige Monate bis zur Erfüllung der 35 Jahre fehlen? (Z.B. wegen Familienpause)- kann man dann durch Geldzahlung die paar Monate dazu kaufen? Da musst du nichts dazukaufen, sondern nur weiter Arbeitslosigkeit (ohne Leistungsbezug) mit allen Kontrollen erdulden. So kannst du die paar fehlenden Monate erwerben. http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397439.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI397442
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 21:11
- ja, man kann sich auch rentenmonate freiwillig weiter versichern mit den Mindestbetrag. Da bitte bei der R+V erkundigen. Soweit ich weiß geht da das laufende Jahr, am besten schnellstmöglich nachfragen. Du kannst auch einen 450 Euro Job machen, aber darauf achten das Du dann schon sagst, das Du Rentenbeitrag zahlen möchtest. Das wirkt sich zwar nicht Rentenerhöhend aus wie vorher, zählt dann jedoch zu den "Zeiten". Am besten ist, Du gehst dann z.B. zum Rentenberater in Germering und läst Dir ausrechnen, ob sich das dann lohnt... Ob wir noch ne Rente bekommen ist jedoch eine andere sache ;-)
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 19:59
- ...und wenn noch ein paar wenige Monate bis zur Erfüllung der 35 Jahre fehlen? (Z.B. wegen Familienpause)- kann man dann durch Geldzahlung die paar Monate dazu kaufen?
- Re: Kaeser will schwache Sparten überwiegend selbst sanieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 18:16
- Mit der IG Metall am Verhandlungstisch wird alles gut, erinnert euch an NSN 2012.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 17:57
- es geht wie im Eingang beschrieben um Ende AL1 und was dann. Sicherlich ist für den ein oder anderen die Rente eine Möglichkeit, es dürfte aber viele geben, die einfach zu jung sind oder eben es sich nicht leisten können... Es wäre nett, wenn der Kollege, der dieses oder kene gehört aht dies z.B. mit aktuellen Gesetzen oder Quellen hinterlegen könnte. Vom hören sagen wäre ich auch in einem Jahr mal millionär. Wie gesagt nur hören sagen.... Daher die Bitte, die Diskussion auf nach AL1 beziehen...
- Re: Kaeser will schwache Sparten überwiegend selbst sanieren — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 17:10
- Und was macht die alte Großmutter Siemens derzeit mit ihren Kindern - will sie wohl baldigst aus der Familie werfen - quäken noch ein bisserle - aber der Sepp und co haben viiiiel Erfahrung : ----- Siemens will die Verhandlungen über den Abbau Tausender Stellen ungeachtet harscher Kritik rasch über die Bühne bringen. "Je schneller wir mit den Arbeitnehmervertretern einen Interessenausgleich abschließen können, desto kürzer ist auch für die Mitarbeiter die Phase der Unsicherheit", sagte Personalchefin Janina Kugel dem Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Sie erwarte einen Abschluss im Sommer. Über die im Mai angekündigte Streichung weiterer 4500 Stellen, davon rund 2200 in Deutschland, wird noch gar nicht verhandelt; die Gespräche sollen demnächst beginnen. Gegen die neue Abbauwelle protestierten bis Dienstagnachmittag laut IG Metall bundesweit mehr als 6500 Siemens-Beschäftigte. http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Siemens-Aktie-Konzern-will-Verhandlungen-ueber-Jobabbau-bald-beenden-1000666962 ------ 93,76 EUR -0,97 EUR -- -1,02 %
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 17:02
- es kommt auf den individuellen Fall an. Spätere Arbeitslosmeldung wegen Stichtag - Alter 55 oder 58 - erzeugt 3/6 Monate längeren Bezug - dito Unterbrechung, dadurch erlischt die Präsenzpflicht - wer soll dich noch erreichen - wird man auch nicht versuchen - ergo Urlaub in wo auch immer. Kann unter Umständen steuerlich interessant sein - muß man sich überlegen, Nehme an, die Diskussion geht um rentennahe Jahrgänge, bei denen die Aussicht auf einen Job eher beschränkt sind und Rente mit 63plus wohl die realistische Option ist.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 14:20
- Anonymous User hat geschrieben: Wenn du die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente erfüllt hast, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wohl bedeutungslos. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html;jsessionid=62BF240DFF5E8C758EDFA157C9CBDB17.cae03#doc214260bodyText3 Am besten lässt man dies von der Rentenversicherung individuell durchrechnen, dann weiß man für seinen Fall bescheid. Der Artikel geht in die gleiche Richtung. Jenseits von der 35-jährigen Wartezeit, ist Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug nur für eine Erwerbsminderungsrente relevant. http://www.stern.de/wirtschaft/job/anrechnungszeiten-sichern-arbeitslos-ohne-arbeitslosengeld-643762.html "So müssen Arbeitslose auch ohne Anspruch auf Geldleistungen aktiv nach Arbeit suchen und verfügbar sein, wenn ihnen die Arbeitsagentur ein Jobangebot macht. Außerdem müssen sie die Meldung bei der Arbeitsagentur alle drei Monate erneuern." Wollt ihr euch das wirklich antun? Ich jedenfalls bin froh, wenn die nutzlose Dauerüberwachung ein Ende hat.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 11:12
- Wenn du die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente erfüllt hast, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wohl bedeutungslos. <br /> http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html;jsessionid=62BF240DFF5E8C758EDFA157C9CBDB17.cae03#doc214260bodyText3 <br /> Am besten lässt man dies von der Rentenversicherung individuell durchrechnen, dann weiß man für seinen Fall bescheid.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 10:51
- während ALG1 gibt es Beiträge zur Rentenversicherung - 80% wie beim TR-KUG- in der BeE - sind also Beitragszeiten. ALG1 hat nichts mit Reichtum zu tun, es ist eine Versicherungsleistung - darauf haben selbst Millionäre einen Anspruch. Dein Disporecht sind keine 4 Jahre - dein Anspruch auf ALG1 dauert mit Unterbrechungen max 4 Jahre. Das heißt, du kannst die Arbeitslosigkeit unterbrechen, um evtl. einen Kurzzeitjob zu machen - dies aber weniger als zwei Jahre - ab 2 Jahren erlischt dein alter Anspruch. Arbeitest du versicherungspflichtig z.B. 1 Jahr während dieser Unterbrechung, so erwirbst du zusätzlich einen neuen Anspruch von 6 Monaten - dieser soll wie ein Kollege erfahren haben will, wie der alte Anspruch berechnet werden. Unterbrichst du ALG1 für einen Monat, so läuft deine Krankenversicherung nach - Vorteil bei Betriebsrentenbezieher, die Krankenversicherungsabzüge werden rücküberwiesen für den Monat - tritt nochmals ein Spareffekt ein - bitte, vorher mit der GKV reden. Nimmst du die Unterbrechung erst nach einigen Tagen im Monat - so werden für diese Tage Renteversicherungsbeiträge bezahlt - hier sagte ein Kollege, dann gilt der ganze Monat als rentenversichert.
- Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 09:58
- Anonymous User hat geschrieben: Unter dieser Rubrik könnten wir Informationen sammeln, die nach dem Auslaufen von ALG-1 von Bedeutung sind. Beispiel: Ich dachte, ALG-2 werde ich gar nicht erst beantragen. Bekomme eh kein Geld, weil ich nämlich viel zu wohlhabend bin und es bis zum Rentenantrag gut aushalten kann. Doch dann musste ich feststellen, das es auch in dieser Situation besser ist, 2xpro Woche eine Bewerbung zu verschicken und brav die Absagen abzuheften. Soweit ich verstanden habe, heißt das Zauberwort: "Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung". Nun heißt es googlen, Paragrafen lesen u.s.w. Vielleicht kann man wichtige Informationen/ Zusammenfassungen hier posten. -------------------------------- Mein Status: also ich bin seit 17.09.2014n nach 1 Tag Arbeitslosmeldung, im Dispositionsrecht welche bis max. 4 Jahren möglich ist. Beziehe keine Gelder aus ALG1 (bis auf den einen Tag) und die min Beiträge in die Rente zahle ich um die Anrechnungszeiten sicher zustellen.
- Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 09.06.2015 09:13
- Unter dieser Rubrik könnten wir Informationen sammeln, die nach dem Auslaufen von ALG-1 von Bedeutung sind. Beispiel: Ich dachte, ALG-2 werde ich gar nicht erst beantragen. Bekomme eh kein Geld, weil ich nämlich viel zu wohlhabend bin und es bis zum Rentenantrag gut aushalten kann. Doch dann musste ich feststellen, das es auch in dieser Situation besser ist, 2xpro Woche eine Bewerbung zu verschicken und brav die Absagen abzuheften. Soweit ich verstanden habe, heißt das Zauberwort: "Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung". Nun heißt es googlen, Paragrafen lesen u.s.w. Vielleicht kann man wichtige Informationen/ Zusammenfassungen hier posten.
- Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1) — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 10.02.2019 16:37
- Re: Arbeitslose Frau kippt ihr Habseligkeiten vor dem Arbeitsamt ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.06.2015 18:41
- Anonymous User hat geschrieben: Kein Zweifel, dass wir einen Fachkräftemangel an Ingenieuren und Ärzten haben. Deshalb kommen ja auch so viele junge Ärzte und Ingenieure aus der ganzen Welt zu uns nach Deutschland. Umgekehrt haben wir z.B. überhaupt keinen Mangel an fähigen Politikern und Verbandsfunktionären. Deshalb kommen ja auch alle die Ausländer, die eine Karriere in der Politik oder z.B. in einer Gewerkschaft anstreben - Juristen, Diplom-Soziologen, Sozialwirte, Sozialpädagogen, Diplom-Verwaltungswirte, Nachhaltigkeitsökonomen, Genderwissenschaftler und sogar die, die gar nicht gelernt haben - ja auch erst gar nicht zu uns nach Deutschland, weil sie wissen, dass wir auf diesen Gebieten hervorragend aufgestellt sind. - bist de nun ohne Zweifel Janz meschugge - wir haben keinen Fachkräftemangel nur arbeitslose Ingenieure und junge Ärzte die nicht uLand wollen.
- Re: Personalabbau bei Unify 2014 — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 07.06.2015 17:47
- Anonymous User hat geschrieben: Anonymous User hat geschrieben: Es soll eine Einigung zwischen Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat seit Freitag geben. Würde mich wundern, weil angeblich die Liste mit den Namen der zu "transplantierenden" Mitarbeiter nicht verabschiedet ist. Aber vielleicht hat man sich beim Konzept einigen können. Der Interessensausgleich und Sozialhilfe soll fertig sein. Namensliste soll es nicht geben. Der Sozialplan ist fertig! Vom Rest fehlt mir die Informationen. Interessant - Liste der zu transplantierenden Mitarbeiter = Positiv Namenliste - und was passiert mit den restlichen Mitarbeitern? - die verbleiben ja dann wohl in den Restbetrieb(en) und haben dann die "freiwillige Wahl" zwischen "Aufhebungsvertrag annehmen" und der "betriebsbedingten Kündigung im Restbetrieb" nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfristen unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Da wird einem die Entscheidung ja leicht gemacht, oder!? Max. 7 Monate Kündigungsfrist (7 x BME) vs. Aufhebungsvertrag = Abfindung + Laufzeit BEE + ggf. Turboprämie für Schnellentschlossenen. Schau mehr mal - was die Eigentümerin der 49% igen Minderheitsbeteiligung in den Abfindungstopf gelegt hat?!
- Re: Arbeitslose Frau kippt ihr Habseligkeiten vor dem Arbeitsamt ab — erstellt von Anonymous User — zuletzt verändert: 06.06.2015 20:06
- Kein Zweifel, dass wir einen Fachkräftemangel an Ingenieuren und Ärzten haben. Deshalb kommen ja auch so viele junge Ärzte und Ingenieure aus der ganzen Welt zu uns nach Deutschland. Umgekehrt haben wir z.B. überhaupt keinen Mangel an fähigen Politikern und Verbandsfunktionären. Deshalb kommen ja auch alle die Ausländer, die eine Karriere in der Politik oder z.B. in einer Gewerkschaft anstreben - Juristen, Diplom-Soziologen, Sozialwirte, Sozialpädagogen, Diplom-Verwaltungswirte, Nachhaltigkeitsökonomen, Genderwissenschaftler und sogar die, die gar nicht gelernt haben - ja auch erst gar nicht zu uns nach Deutschland, weil sie wissen, dass wir auf diesen Gebieten hervorragend aufgestellt sind.