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erstellt von onot — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:02
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Ansprüche anmelden

Abgeschickt von onot am 27.Juli 2007 12:06
Hallo zusammen, Ihr solltet Eure Nachforderungen, die durch den Sanierungstarifvertrag, der ja rechtlich nicht zustande gekommen ist, da die GF die Bilanzen nicht vorgelegt hat, beim IV geltent machen. Ob Ihr das Geld tatsächlich bekommt ist zwar fraglich, kann aber unter Umständen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes von Bedeutung sein. Auf keinen Fall einen Vertrag unterschreiben mit weiter reduziertem Gehalt, da sich dies auf das Arbeitslosengeld auswirken kann! Gruß Onot
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