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Abfindung oder beE

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 14.11.2013 15:37
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Abfindung oder beE

Abgeschickt von Anonymous User am 13.November 2013 11:51
siemens mach Siegener Werkstatt dicht. alle bekommen eine auflistung der zu erwartenden Abfindung! wir befinden uns im moment inder sogenanten phase 1/2. nun die frage: wenn ich kein angebót anfordere oder es gar ablehne.. kommt dann die phase 2? oder nimmt sich siemens das recht raus die "Verweigerer" mürbe zu machen und durch deutschland kreuz und quer zu schicken? in meinem fall würde ich gerne eine vollzeit techniker-ausbildung machen..also definitiv unterschreiben, aber dann die phase 2... Danke für die schnellen antworten, weil siemens uns eine frist bist zum 30.11 gesetzt hat..

Re: Abfindung oder beE

Abgeschickt von Anonymous User am 13.November 2013 12:59
Versuch durch Verhandlungen einen Zusatzvertrag für die Technikerausbildung zu bekomen. Bei der SIS BEE wurde auch ein Studium ( Steinbeis) finanziert. ist aber Abhängig vom Vertrag und der Laufzeit der BEE. Nachfragen kostet Dich nichts. Da Du während der Ausbildung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts kommt es Siemens richtig teuer da kein TKG gezahlt wird. Frag aber einfach mal nach ist abhängig wie dringend Sie Euch loshaben wollen. Wenn kein Handlungsbedarf mit loswerden kann Dir auch das andere passieren wurde bei MED in der Vergangenheit auch schon gemacht. zu der Zeit gab es aber keinen Tarifvertrag der betriebsbedingte Kündigungnen ausschloß. ist vielleicht ein Druckmittel. Such Dir bitte einen wirklich Vertrauenswürdigen Betriebsrat als Zeugen für die Gespräche. nicht einfach fragen wer geht mit im BR Büro. keine Mailanfrage auf persönlichen Gesprächen bestehen. Einfache Personalberater haben nicht die Macht ja zu sagen. Viel Glück

Re: Abfindung oder beE

Abgeschickt von Anonymous User am 14.November 2013 14:32
wurde schon vom zuständigen pa-mitarbeiter verneint.. es gäbe einen abfindungsvertrag.. was anderes kommt nicht in frage.. . quasi "friss oder stirb" ps: SCHADE SIEMENS

Re: Abfindung oder beE

Abgeschickt von Anonymous User am 14.November 2013 16:37
viel Glück für die Ausbildung. Wenn Du die Abfindung annimmst und auf die Schule gehst dann nimm bei der AFA dein Dispositionsrecht für zwölf Monate in Anspruch. Vorteil Du wirst nicht gesperrt (kürzung Alg1 um ein Viertel)und in Dieser Zeit können Sie Dir auch keine Vorstellungsgespräche reindrücken. Berater der AFA müssen Dir auf Nachfrage den Ablauf erklären. Beratungen und nachfragen zu Beginn sind Zeitaufwändig lohnen sich aber oft. Viel Erfolg
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