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BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:01
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BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 5.April 2005 23:47
Hi All, habe auf der BR Homepage von Mch P folgendes gelesen (im Bericht über die Betriebsversammlung; war nicht da, wegen Urlaub) und bin entsetzt !!!! "Die Festschreibung der Einigungsstelle ist vor allem auf dem Wunsch der Betriebsräte zurückzuführen, da damit ein Cherry-Picking der Mitarbeiter durch die Com-Führung vermieden werden soll. damit ist sichergestellt, dass im Falle der Nichterreichung der geplanten Abbauzahlen über die Freiwilligenaktion eine unabhängige Stelle die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt." Was heißt das? Beteiligt sich der BR nun doch an Auswahlrichtlinien oder Namenslisten?! Kann mir das jemand sagen? Was aber soll es sonst heißen? Habe das im NCI gefunden bei "betriebsbedingte Kündigung": "werden die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet (Namensliste), wird vor Gericht davon ausgegangen, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist (§1 Abs.5, Satz 1 KSchG). " Auswirkungen, wenn der BR sich an den Auswahlrichtlinen beteiligt Für Auswahlrichtlinien, z.B. Alterscluster, gilt ähnliches wie für Namenslisten. Hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG vereinbart, prüft das Gericht – wie bei den Namenslisten – nur auf grobe Fehlerhaftigkeit (§1 (4) KSchG). Es treten die gleichen rechtlichen Folgen für den Arbeitnehmer ein wie bei den Namenslisten: Das Gericht prüft bzgl. der Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit. Der BR kann in er Regel keinen Widerspruch schreiben, da er an den Auswahlkriterien beteiligt war. Unberührt bleibt davon die Weiterbeschäftigung auf einen anderen Arbeitsplatz und der Nachweis, warum der Arbeitsplatz des Gekündigten durch die unternehmerische Entscheidung enfallen ist." ********************** !!! Werden wir verkauft? Oder sehe ich das falsch? Ich hoffe es. Bin wahnsinnig beunruhigt !!! *********************** [strong]NCI bitte sagt, wie das gemeint ist![/strong]

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 6.April 2005 10:53
Ich fürchte, du hast recht! Es riecht nach Auswahlrichtlinien! Von einem AUB BR erwartet man ja nichts anderes, aber wenn der IGM BR da mitmacht, dann trete ich aus der Gewerkschaft aus und wähle nie mehr IG Metall! Bin nämlich bei den Auswahlrichtlinien nicht dabei (Kündigungsschutz). Bleibe also Wähler! "Ich wasche meine Hände in Unschuld lasse ich nicht gelten !!! :( :mad: :disgust:

Keine Auswahlrichtlinien ohne BR-Beteiligung!

Abgeschickt von dave am 6.April 2005 16:49
Die Formulierung "... die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt ..." besagt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat über Auswahlrichtlinien verhandeln werden. Namenslisten sind auch nicht auszuschließen. Damit beteiligt sich der Betriebsrat Mch P eindeutig an diesen Auswahlrichtlinien oder Namenslisten. Die BR-Vorsitzende von Mch H sagte dagegen auf der letzten Betriebsversammlung zu, dass der BR Mch H sich an keinen Namenslisten und Auswahlkriterien beteiligen wird. Da Auswahlrichtlinien und Namenslisten rechtlich gesehen Teil eines Interessenausgleichs sind, liegt es immer in der Hand des Betriebsrats, ob über diese verhandelt wird oder nicht. Es verhandelt also keine "... unabhängige Stelle ..." über die Sozialauswahlkriterien wie behauptet. In der Einigungsstelle verhandeln drei getrennte Betriebe (Mch P, Berlin und Mch H). Jeder Betrieb kann für sich einen eigenen Interessenausgleich und Sozialplan abschließen. Will also z.B. ein BR Auswahlrichtlinien abschließen, dann steht im räumlichen Geltungsbereich: Auswahlrichtlinien gelten nur für den Standort X. Ein "Ich wasche meine Hände in Unschuld" gibt es also nicht. Kein BR kann sich darauf herausreden, es war die Einigungsstelle, wir konnten es nicht verhindern. Details zur Einigungsstelle unter http://www.nci.migm.de?Archiv/Arbeitsrecht/Einigungsstelle.html

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 07:05
"Die Festschreibung der Einigungsstelle ist vor allem auf dem Wunsch der Betriebsräte zurückzuführen, da damit ein Cherry-Picking der Mitarbeiter durch die Com-Führung vermieden werden soll. damit ist sichergestellt, dass im Falle der Nichterreichung der geplanten Abbauzahlen über die Freiwilligenaktion eine unabhängige Stelle die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt." Das ist Unsinn. Ein Cherry-Picking ist dadurch vermieden, dass es §1 Abs. 3 KSchG widerspricht. Oder unterstellen wir der Com-Führung illegales Handeln ? Es ist überhaupt nicht erforderlich, im Vorfeld von möglichen Kündigungen Kriterien zu vereinbaren. Die Sozialauswahl ist ggf. in den BR-Anhörungen zu erläutern. Dann kann sie in voller Schönheit von den Arbeitsgerichten geprüft werden.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 08:09
Der BR sollte nicht mit vereinbarten Auswahlkriterien die Chancen der Kollegen in einem Kündigungsschutzprozess von vornherein verschlechtern und sich selbst die Möglichkeit eines BR Widerspruchs zu nehmen, der den Kollegen die Weiterbeschäftigung bis Prozessende sichern kann. Wenn die Firma nach Gesetzt kündigt, dann kommt sie mit den Kündigungen durch, wenn nicht, dann erhalten die zu unrecht gekündigten Kollegen ihren Arbeitsplatz durch eine Kündigungsschutzklage. Das Gesetz ist bekannt. Beide Seiten konnten 2 Jahre lang die Praxis studieren. Fazit: Der Arbeitgeber braucht keine Hilfe vom BR, um gesetzmäßig zu kündigen. Das sollte man ihm wirklich allein überlassen. Der BR sollte es also nicht als seine Pflicht ansehen. Die Belegschaft, die er vertreten soll, erwartet nicht, dass der eine "Kündigungsgerechtigkeit" schafft, an deren Ende mit Sicherheit jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Würde man 2006 einen BR wieder wählen, der bewiesen hat, wie gut er mit dem Arbeitgeber zusammen, sichere Kündigungen bewirkt?! Es könnte nämlich sein, dass beim nächsten Mal die Geretteten dran sind.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 14:00
Nun, was soll man von einem BR halten, der in die Präampel der BV schreiben lässt: [em]"Es ist ein - [strong]gemeinsames[/strong]- Anliegen aller Unterzeichnenden, die anstehende Restrukturierung Com FN im Einvernehmen aller Beteiligten soweit wie möglich - [strong]rechtssicher[/strong] - durchzuführen."[/em] Damit hat der BR doch wohl die Absicht erklärt, dem Arbeitgeber dabei zu helfen, sichere Kündigungen auszusprechen. Oder interpretiere ich das falsch? Wenn er jetzt Auswahlkriterien vereinbaren will, dann passt das zusammen. Dann gute Nacht für die "Auserwählten". Im Punkt 3 der BV steht zu lesen: [em]"Um den notwendigen Personalabbau zu erreichen und damit -[strong]die Beschäftigung für die übrige Belegschaft[/strong]- zu sichern, werden die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen umgesetzt"[/em] Sieht also ganz so aus, als ob der BR außerdem bewusst den betroffenen gegen den (diesmal) nicht betroffenen Teil der Belegschaft ausspielen will.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 14:40
Ich will die Äusserungen des BR Mch P nicht weiter kommentieren, wie man aber daraus lesen kann, dass der BR Mch P für Namenslisten sein soll, ist mir rätselhaft. Genau des Gegenteil ist gemeint. Die Einigungsstelle soll gerade gewährleisten, dass es keine Namenslisten gibt und die Sozialauswahl, wie sie das Kündigungsschutzgesetz vorgibt, soll erhalten bleiben. Als Mitglied des BR Mch H(Liste AIN) kann ich Euch versichern, dass es mit uns - die IGM-KollegInnen eingeschlossen - definitiv keine Namenslisten geben wird. Sie sind auch nicht einigungsstellenfähig. Die Sozialauswahl wird dem Arbeitgeber nicht geschenkt, wenn er denn unbedingt kündigen will, ebenso verbleiben dem BR in diesem Fall alle Möglichkeiten eines Widerspruchs.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 14:53
Danke an PK für diese klare Stellungnahme!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 15:35
Mir fällt auf, dass der BR sich immer nur von Namenslisten, aber nie von Auswahlrichtlinien distanziert. :wacko:

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 17:02
@PK: Nach juristischer Definition von Auswahlrichtlinien kann man aus dem Zitat (Mch P) eindeutig schließen, dass in der Einigungsstelle über Auswahlkritierien oder Namenslisten verhandelt wird. Zum besseren Verständnis zunächst noch einmal der Text: [quote:Anonymous User format="text/plain"]"... dass im Falle der Nichterreichung der geplanten Abbauzahlen über die Freiwilligenaktion eine unabhängige Stelle die im Zusammenhang mit Sozialauswahl notwendige Kriterien erarbeitet und festlegt."[/quote] d.h. in der Einigungsstelle werden notwendige Kriterien für die Sozialauswahl erarbeitet und festgelegt. Also wird darüber diskutiert nach welchen Kriterien gekündigt werden soll. In Frage kommt z.B. ein Punktesystem à la ICM N 2003. Aus dem Text geht also eindeutig hervor, dass über Sozialauswahlkriterien verhandelt und diese auch beschlossen werden sollen. Das aber sind Auswahlrichtlinien nach Gesetz. Namenslisten sind lediglich ein Spezialfall von Auswahlkriterien. Die rechtliche Folge für die betroffenen Mitarbeiter ist in beiden Fällen gleich: bei einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfen (§1 Abs. 4 KschG und §1 Abs. 5 S. 2 KSchG). Nur wenn ein grober Verstoß gegen die vereinbarten Auswahlrichtlinien vorliegt, ist die Kündigung aus sozialen Gründen unwirksam. Die Prüfung der individuellen Situation kann der Richter im Kündigungsschutzprozess nicht mehr betrachten. [em]"Schriftlich abgeschlossene AuswahlRL bzw. solche, die auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, sind regelmäßig BV (GK-BetrVG/Kraft Rn. 6; Fitting Rn. 6). Davon ist jedenfalls seit der Neufassung von § 1 IV KSchG durch das ArbRBeschFG 1996 auszugehen." [/em] (BetrVG § 95 Auswahlrichtlinien Autor:Kania, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auflage 2005, Rn 3-5) Desweiteren kann der BR in diesem Falle den Kündigungen nicht mehr ordentlich widersprechen, entgegen der Aussage: [quote:PK format="text/plain"]ebenso verbleiben dem BR in diesem Fall alle Möglichkeiten eines Widerspruchs. [/quote] [em]Die Beteiligungsrechte des BR, die bei der Durchführung der Betriebsänderung entstehen, wie z.B. die Anhörung zu Kündigungen oder Zustimmung zu Versetzungen, bleiben vom Interessenausgleich zwar unberührt. Dieser kann aber bereits so konkret und detailliert abgefasst sein (Namensliste, Sozialauswahlkriterien), dass der BR damit seine Beteiligungsrechte schon wahrgenommen hat. [/em] (Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2000, §361 Interessenausgleich, Rn. 8-31)

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 7.April 2005 21:39
Es wird gesprochen ueber McH/P und McH/H, den BR und die BV. Es gibt aber noch andere COM Standorte in Muenchen, z.B. Grillpanzerstrasse und Maartstrasse. Wenn frustrierte COM-Mitarbeiter in diesen Standorten gerne die Segnungen der BV freiwillig in Anspruch nehmen wollen, geht das? Eine Erweiterung der Freiwilligen-Aktion auch ausserhalb McH/P, McH/H, Berlin usw. koennte vielleicht Kuendigungen ueberfluessig machen. Oder werden in diesen Standorten nur die TOP Leute stationiert, die der Konzern unbedingt halten moechte?

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 8.April 2005 12:04
Leider fallen die Standoert Grillparzerstraße und Martinstraße nicht in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung. Trotzdem könnte der Arbeitgeber deine Idee umsetzen. Der BR wird ihn wohl nicht dran hindern.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 8.April 2005 13:53
"Leider fallen die Standoert Grillparzerstraße und Martinstraße nicht in den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung ..." ERWISCHT, mit dem Wort "Leider" deutest Du an, dass die BV wohl doch nicht so schlecht ist. Ein dickes Lob an den BR H + P!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 8.April 2005 20:42
With friends like these who needs enemies!:mad:

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 9.April 2005 16:47
Wer sagt dass diese deine Freunde sind? Es ist der BR in Mch P der sowas auf seiner Homepage veröffentlicht. Und der ist AUB damit voll in Unternehmerhand. In 2006 sind BR Wahlen, vielleicht sind es einfach die Kollegen, die uninformiert AUB wählen, oder?[icon:g33/] [quote:Anonymous User format="text/plain"]With friends like these who needs enemies!:mad:[/quote]

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 11.April 2005 08:14
Moment mal, was spricht eigentlich gegen die AUB? "Die Unabhaengigen" sind genauso eine demokratische Arbeitnehmervertretung wie die Gewerkschaften ... nur vielleicht eine besonders erfolgreiche. Die AUB setzt im Gegensatz zu anderen auf Kooperation und hat damit Erfolg!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 11.April 2005 08:21
DC, Du hast keine Ahnung. Die AUB ist nicht unabhängig, sondern wird direkt von der Konzernleitung finanziell unterstützt. Für weitere Infos siehe http://www.nci.migm.de/Archiv/Standort-MchH/AUB-Info.html Und hast Du schon die Plakataktion 2003 in Mch H vergessen ??

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 12.April 2005 08:44
Was in Mch P gesagt, geschrieben oder vielleicht gemeint wird, ist nicht maßgeblich. Ich bitte den Text der "Empfehlung des GBR ...) in Ziff 7 zu lesen. Der allein ist verbindlich ! Hier steht nichts von Sozialauswahl oder Kriterien dazu. Nochmals: Der BR Mch H will keine Namenslisten und auch keine Auswahl-Kriterien einer Sozialauswahl, denn die wären ja gleichbedeutend mit einer Namensliste. Ich würde mir dringend eine sachlichere Diskussion wünschen.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 12.April 2005 10:41
Hallo PK, diese Diskussionen kommen nur auf, weil die Kollegen diesmal nicht wirklich informiert werden. 2002 wurde einfach mehr unterrichtet und auch auf der Homepage immer wieder informiert. Und Unwissenheit schürt einfach die Angst. Drum wünschen wir uns eine offenere Kommunikation, so wie wir es in Mch H gewohnt waren! Wäre wahrscheinlich für beide Seiten besser. Aber wir geben die Hoffnung nicht auf.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 12.April 2005 11:41
[quote:PK format="text/plain"]... Ich bitte den Text der "Empfehlung des GBR ...) in Ziff 7 zu lesen. Der allein ist verbindlich ! Hier steht nichts von Sozialauswahl oder Kriterien dazu. Nochmals: Der BR Mch H will keine Namenslisten und auch keine Auswahl-Kriterien einer Sozialauswahl, denn die wären ja gleichbedeutend mit einer Namensliste. Ich würde mir dringend eine sachlichere Diskussion wünschen.[/quote] Gesagt, getan: In Ziffer 7 steht: [em]"Sollte die Personalanpassung bei Com FN ... nicht erreicht werden, so werden die Bedingungen für die dann ggf. erforderlichen betriebsbedingten Kündigungen in einem Interessensausgleich und Sozialplan geregelt."[/em] Bedingungen für betriebsbedinge Kündigungen im Interessensausgleich zu verhandeln, bedeutet die Art und Weise festzulegen, wie gekündigt werden soll. Das aber können nur Auswahlrichtlinien (oder als Spezialfall davon Namenslisten bedeuten) sein. Die Abfindungshöhen sind Teil des Sozialplans. Der BR Mch P hat lediglich verdeutlicht, was in dieser BV beschrieben ist. Koppelt man diese Aussage aus Ziffer 7 noch mit der Aussage aus der Präambel, dass es [em] "ein gemeinsames Anliegen aller Unterzeichnenden ist, die anstehende Restrukturierung Com FN im Einvenehmen aller Beteiligten soweit wie möglich rechtssicher durchzuführen"[/em] und dass sich [em]"beide Seiten einig sind, dass mit dieser Regelung Rechtsstreitigkeiten unbedingt vermieden werden müssen"[/em], dann können das nur Auswahlrichtlinien sein. Anders kann man das Ziel rechtsicher zu kündigen, nämlich nicht zwingend erreichen. Der BR Mch H kann die Sache ganz einfach klären und Vertrauen zurückgewinnen. Er macht einen BR Beschluss nach § 33 BetrVG, in dem er beschließt, dass der BR nicht über Auswahlrichtlinien und Namenslisten verhandelt und sich nicht im Voraus dem Schiedsspruch der Einigungsstelle unterwirft. Dann ist ganz klar, dass er das nicht will und die Diskussion hört auf. Warum tut er es nicht einfach? Warum, pk, stellst du nicht genau diesen Antrag im BR ! Das, lieber PK, ist eine ganz sachliche Diskussion. Sachlicher geht sie nicht mehr und die Lösung wäre ganz einfach - wenn man will. Es bleibt die Tatsache, dass es in der Hand des BR liegt, nicht in der Hand der Einigungsstelle.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 13.April 2005 09:55
[quote:PK format="text/plain"]Was in Mch P gesagt, geschrieben oder vielleicht gemeint wird, ist nicht maßgeblich.[/quote]Das mag aus der Sicht eines Betriebsrats in Mch H so sein, dürfte aber einen Mitarbeiter in Mch P nicht beruhigen.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 13.April 2005 20:16
Hi Leute, geht zu Eurem BR und fordert von ihm einen BR-Beschluss, in dem er sich offen gegen Auswahlrichtlinien und Namenslisten ausspricht. Dann nämlich muss er klar Stellung beziehen. Auch eine AUB will die Belegschaft glauben lassen, sie ist die beste und verschweigt dabei, dass sie die beste für den Arbeitgeber ist. Siemens hat es im Moment eh einfach. Der Konzern versteckt sich hinter den BR. Und die lassen sich dafür gebrauchen.

BR Mch H will keine Auswahlrichlinien verhandeln

Abgeschickt von dave am 14.April 2005 17:40
Auf der NCI Homepage steht im Artikel vom 14.04.05, dass der BR Mch H keine Auswahlrichtlinien verhandeln wird. Diese Klarstellung ist eine gute Nachricht für die Mitarbeiter des Standortes Mch H. :) Die Mitarbeiter der anderen Standorte bleiben leider weiter im Ungewissen. :( http://www.nci.migm.de?Docs/Aktuell.htm

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 14.April 2005 22:18
Puh! Endlich mal eine Aussage! Übrigens Danke NCI für die klaren Statements: für das heutige und auch für die klare Forderung vom 11.4. Mir hat es gut getan zu wissen, dass NCI unverändert klar da steht und sich nicht nur im Forum geäußert hat (hatte schon ein bisschen Angst, dass auch Ihr in die Ecke gedrängt werdet). Besonderen Dank an das engere Team. Behaltet Euren Mut!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 15.April 2005 12:18
Endlich! Da kann ich mich nur anschließen. Ist es denn so schwer sich vorzustellen, dass wir einfach Angst um unsere Existenz haben! Jeder weiß doch was droht Hartz IV: ALG I - ALG II - sozialer Abstieg, raus aus der Wohnung, dem Haus, Null-Perspektive.

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 19.April 2005 17:53
Und was ist mit Mch P. Das ist immer noch ungeklärt!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 26.April 2005 22:49
Habe gehört, dass NCI im BR Mch H einen Antrag einreichen will, in dem der NCI sich gegen Auswahlrichtlinien und Namenslisten ausspricht und dies dem BR zur Abstimmung vorlegt, so dass die Dinger endlich vom Tisch sind. Super Initiative !!!

Re: BR will doch Auswahlrichtlinien!?!

Abgeschickt von dave am 26.April 2005 23:50
Jawohl!! Das ist die Bedingung, um selber entscheiden zu können! Gruß Friederike
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