Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
29.10.2014 14:50
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Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Beim Wechsel von NSN zu Siemens wurde mir zwar die Dienstzeit anerkannt in den Stichtagen fuer Jubiläum und für Unverfallbarkeit, allerdings wurde als "Datum des letzten Eintritts in die Siemens AG" der Tag des Wechsels von NSN zu Siemens angegeben.
Ist das so im Sinne der Vereinbarung zwischen NSN und Siemens zur Dienstzeitanerkennung?
Habe ich dadurch Nachteile im Falle von Sozialplan / betriebsbedingter Kündigung bei Siemens zu befürchten?
Gibt es Möglichkeiten, das "Datum des letzten Eintritts in die Siemens AG" vorverlegen zu lassen?
Vielen Dank!
Ca. 2-3 Wochen hat es gedauert.
Ich habe nur einen Brief mit 3 Stichtagen (letzter Eintritt Siemens AG mit Datum aus 2012, Firmenzugehörigkeit, Unverfallbarkeit für Betriebsrente) bekommen. Und am Ende diesen Satz mit der Stichtags-Einschränkung.
Nun bin ich unsicher, ob das eine echte Dienstzeitanerkennung ist wegen dem einschränkenden Satz. Eigentlich müßte ja der Firmenzugehörigkeitsstichtag für etwaige zukünftige Abfindungsberechnungen verwendet werden. Wenn das allerdings nicht so ist, müsste man als Ersatz die NSN Abfindung doch noch bekommen.
Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ;
-- AVWL
-- Jahreszahlung
-- Sonderzahlung
oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit?
falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???
1.) Die Jahreszahlung/VZE wird anteilig ausbezahlt.
2.) Die bei der NSN GmbH verbrachten Zeiten werden fuer die Erfüllung der Unverfallbarkeitsfrist der Siemens BSAV anerkannt (bei nahtlosem Wechsel von der NSN GmbH zur SAG). Somit unterliegen BSAV-Einzahlungen während den ersten 5 Jahre nicht dem Verlustrisko, wie es bei Neueinstellungen wäre.
BTW, Hat jemand diese Bescheinigung sofort bei Eintritt ohne die 6-monatige Wartezeit erhalten ?
Anonymous User hat geschrieben:
Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.
"Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???"
Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.
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