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Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

erstellt von dave — zuletzt verändert: 29.10.2014 14:50
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Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von dave am 6.März 2008 23:45
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Beim Wechsel von NSN zu Siemens wurde mir zwar die Dienstzeit anerkannt in den Stichtagen fuer Jubiläum und für Unverfallbarkeit, allerdings wurde als "Datum des letzten Eintritts in die Siemens AG" der Tag des Wechsels von NSN zu Siemens angegeben. Ist das so im Sinne der Vereinbarung zwischen NSN und Siemens zur Dienstzeitanerkennung? Habe ich dadurch Nachteile im Falle von Sozialplan / betriebsbedingter Kündigung bei Siemens zu befürchten? Gibt es Möglichkeiten, das "Datum des letzten Eintritts in die Siemens AG" vorverlegen zu lassen? Vielen Dank!

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 17.August 2012 20:06
Bei meiner Dienstzeitanerkennung steht am Ende "Die Stichtage entfalten aus sich heraus keine arbeitsrechtlichen Wirkungen insbesondere §1 Kündigungsschutzgesetz BGB §622 Berechnung von Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Was bedeutet das? Ist das bei Euch auch so?

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 17.August 2012 22:18
Meine Anerkennung noch nicht erhalten, wie lange hat es bei Dir nach Antragsabgabe gedauert ? Hast Du eigentlich eine Bestaetigungsmail (oder Rueckfragen) erhalten, das der Antrag bei der entsprechenden Stelle angekommen ist ?

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 18.August 2012 17:40
Ca. 2-3 Wochen hat es gedauert. Ich habe nur einen Brief mit 3 Stichtagen (letzter Eintritt Siemens AG mit Datum aus 2012, Firmenzugehörigkeit, Unverfallbarkeit für Betriebsrente) bekommen. Und am Ende diesen Satz mit der Stichtags-Einschränkung. Nun bin ich unsicher, ob das eine echte Dienstzeitanerkennung ist wegen dem einschränkenden Satz. Eigentlich müßte ja der Firmenzugehörigkeitsstichtag für etwaige zukünftige Abfindungsberechnungen verwendet werden. Wenn das allerdings nicht so ist, müsste man als Ersatz die NSN Abfindung doch noch bekommen.

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2012 17:35
Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2012 21:19
hoerte diese Bescheinigung gibt es erst nach 6 Monaten nach Wechsel ?

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2012 23:11
1.) Die Jahreszahlung/VZE wird anteilig ausbezahlt. 2.) Die bei der NSN GmbH verbrachten Zeiten werden fuer die Erfüllung der Unverfallbarkeitsfrist der Siemens BSAV anerkannt (bei nahtlosem Wechsel von der NSN GmbH zur SAG). Somit unterliegen BSAV-Einzahlungen während den ersten 5 Jahre nicht dem Verlustrisko, wie es bei Neueinstellungen wäre. BTW, Hat jemand diese Bescheinigung sofort bei Eintritt ohne die 6-monatige Wartezeit erhalten ?

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 23:56
Anonymous User hat geschrieben:
Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???
Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.

Re: Dienstzeitanrechnung beim Wechsel von NSN zu Siemens

Abgeschickt von Anonymous User am 11.September 2014 23:57
"Gilt diese Regelung (Dienstzeitanrechnung )auch fürs Anspruch auf ; -- AVWL -- Jahreszahlung -- Sonderzahlung oder braucht man mind. 6 monatige, bzw. 7Jahren für die Jahreszahlung, "100%" Siemens AG, zugehörigkeit? falls so ist; wo/wann liegt die finanzielle Vorteile von Anerkennung der NSN Dienstzeiten???" Gibt es hierzu Neuigkeiten? Mich betrifft es momentan und ich frage mich ob ich bis auf Weihnachtsgeld überhaupt Vorteile durch die Dienstzeitanerkennung habe.
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