Ist das Vorgehen von Siemens rechtswidrig?
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
25.08.2008 15:58
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Laut neuestem BAG Urteil muss bei einem Betriebsübergang der betriebserwerber identifizierbar genannt werden. Wie geht das bei COM Enterprise wenn der Erwerber noch gar nicht bekannt ist ? Verlängert das nicht automatisch die Widerspruchsfrist ?
Siehe:
http://www.marktplatz-recht.de/nachrichten/25638.html
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