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Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG – Was passiert mit SEN?

erstellt von dave — zuletzt verändert: 27.12.2014 01:12
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SEN IA 2008 - Punkt 3 a

Abgeschickt von dave am 22.April 2008 20:50
З. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit anschließenden Eintritt in eine ЬеЕ Die SEN wird Mitarbeitern der vom Abbau betroffenen Einheiten den Wechsel in eine ЬеЕ im Sinne von § 216b SGB 111 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anbieten. Das Angebot kann darüber hinaus auch anderen Mitarbeitern im Rahmen der Ziffer 0. unterbreitet werden - insbesondere solchen, bei denen die Möglichkeit eines Ringtauschs besteht (siehe 2.3) -, soweit es mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Den Parteien ist die besonders schwierige Situation der älteren Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt bewusst. Vor diesem Hintergrund wird sich die beE insbesondere für die Betreuung und Vermittlung dieser Mitarbeiter in neue Arbeitsverhältnisse einsetzen. Darüber hinaus bedarf es auch erhöhter Flexibilität und Veränderungsbereitschaft der betroffenen Mitarbeiter. 3.1. Errichtung beE Durch eine beE sollen Härten aus den notwendigen Personalanpassungen gemildert werden. Ziel der ЬеЕ ist die Vermittlung der Mitarbeiter auf freie Stellen innerhalb und außerhalb des Siemens-Konzerns. Die KompTime (eine Siemens Gesellschaft) wird als konzerninterner Dienstleister entsprechend der Vorschrift des § 216 b SGB 111 vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2010 betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten für die SEN errichten. Den betroffenen Mitarbeitern wird ein Eintritt in die beE zum 01.07.2008 oder ggf. zum 01.10.2008 angeboten. Das Angebot erfolgt jeweils in Abhängigkeit von betrieblichen Belangen. Der Wechsel in die beE kann ausschließlich über einen sog. "dreiseitigen Vertrag" erfolgen, welcher einen betrieblich veranlassten Aufhebungsvertrag mit der SEN und den Abschluss eines befristeten Vermittlungs- und Qualifizierungsvertrags mit der KompTime beinhaltet. Für die Mitarbeiter, die nach dieser Regelung in die KompTime übertreten, finden insbesondere die Reisekosten- und Dienstzeitrichtlinien der Siemens AG Anwendung, Keine Anwendung finden sämtliche Siemensregelungen zur netrieblichen Altersversorgung, zum VZE, zur LеЕ und zur Jahreszahlung im Tarifkreis. 3.2. Wechsel in die ЬеЕ а) Für den Übertritt in die beE wird Mitarbeitern der betroffenen Einheiten der dreiseitige Vertrag zu. einem der in Ziffer 3.1 genannten Termine angeboten. Danach können diese Mitarbeiter angebotene Beratungen über Qualifizierungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 2.2) sowie - gemeinsam mit GSS / SPE - auf Wunsch auch eine IST-Aufnahme der individuell vorhandenen Qualifikationen in Anspruch nehmen. Die Erklärung über die Annahme des dreiseitigen Vertrages muss spätestens 2 Wochen vor Eintritt in die jeweilige ЬеЕ in der zuständigen SEN-Personalabteilung vorliegen. Nach der Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages zum Übertritt in die beE und vor dem tatsächlichen Wechsel in die beE kann dem Mitarbeiter - abhängig von den betrieblichen Belangen - angeboten werden, Transfermaßnahmen nach § 216а SGB 111 ( z.B. Bewerbungstraining, Vermittlungsaktivitäten) auf Kosten der SEN in Anspruch zu nehmen. Mit dem Wechsel in die beE erklärt der Mitarbeiter sein Einverständnis mit der Durchführung von "Kurzarbeit Null" (Freistellung von bisheriger Beschäftigung). Das Arbeitsverhältnis mit der SEN endet mit Eintritt in die ЬеЕ. Der Vermittlungs- und Qualifizierungsvertrag mit der KompTime endet mit Austritt aus der ЬеЕ, spätestens jedoch am 30.06.2010, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein vorzeitiger Austritt aus der ЬеЕ auf Wunsch des Mitarbeiters ist jederzeit möglich. Die Mitarbeiter erhalten in der KompTime ein beE-Monatsentgelt (ЬеЕ-МЕ) von monatlich 85% ihres BruttoMonatsEinkommens (ВМЕ) bei der SEN; sofern Zahlungen der Agentur für Arbeit erfolgen, werden diese auf das Nettoentgelt angerechnet. Tarifliche Leistungen werden - mit Ausnahme der Regelung gemäß Ziffer 3.3.11. - unverändert gezahlt. Basis für das ВМЕ ist das Entgelt im Monat vor Eintritt in die beE und setzt sich wie folgt zusammen: - ВМЕ für Tarifmitarbeiter: Tarifliches Grundentgelt + tarifliche Leistungszulagen + ggf. individuelle Sonderzulage ohne ggf. bisher geleistete Überstunden und ohne Zuschläge. - BME für ÜT-Mitarbeiter: Monatliches Vertragsgehalt. b) Mitarbeiter, die bis spätestens zum 10.6.2008 einen beE Vertrag unterschreiben, erhalten einen zusätzlichen Anreiz in Höhe von: "KFA x 0,5" (gern. Ziffer 3.3.5.). 3.2.а Qualifizierungsmöglichkeiten nach Ziff.2.2 а) Voraussetzungen hierfür sind: - Bewerbung des Mitarbeiters - i.d.R. für eine konkrete Stelle - mit ausdrücklich erklärter schriftlicher Bereitschaft zur Qualifizierung - Es muss entweder ein Bedarf einer Siemens-konzerninternen Einheit bzw. die Übernahmezusage eines externen Unternehmens vorliegen oder aus heutiger Sicht ein Bedarf auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein. - IST-Aufnahme der individuell vorhandenen Qualifikationen mit dem Ergebnis, dass der angestrebte Abschluss erreichbar erscheint. - Erstellung eines Qualifizierungsplans durch GSS PS / SPE für die Erreichung des angestrebten Abschlusses. b) Die Dauer der Qualifizierung bestimmt sich nach den neu zu vermittelnden Inhalten. Die Qualifizierung findet an den vorhandenen und hierfür geeigneten Standorten der SPE und für die Praxisphasen in den hierfür geeigneten Ausbildungswerkstätten / Betriebsstätten statt. с) Wird im Verlauf der Ausbildung erkennbar, dass das Qualifizierungsziel gefährdet ist, kann das individuelle Qualifizierungsprogramm vorzeitig beendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft auf Empfehlung der beE/SPE der Beirat. d) Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Qualifizierung wird im ЬеЕ-Beirat eine einvernehmliche Lösung gesucht. е) Qualifizierungsprämie: Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung (Schlussprüfung) erhalten die Mitarbeiter eine rückwirkende Aufstockung des ЬеЕ-МЕ auf 100% als Einmalzahlung. Diese beginnt mit Beginn der Qualifizierung und endet mit dem Prüfungsmonat. Zeiten einer ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung werden nicht berücksichtigt. Sonderfall Zwischenprüfung: Bei Qualifizierungen mit Zwischenprüfung wird mit erfolgreichem Bestehen dieser Zwischenprüfung eine rückwirkende Aufstockung des beE-МЕ auf 100% ab Qualifizierungsbeginn erfolgen. Für die Zeit ab Zwischenprüfung bis Abschluss der Qualifikation erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Schlussprüfung eine weitere Aufstockung auf 100% des bеЕ-МЕ. 3.3. Aufhebungsvertrag mit anschließendem Eintritt in die ЬеЕ Mitarbeiter, deren dreiseitiger Vertrag fristgemäß (Ziffer 3.2) vorliegt, erhalten als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes im Monat nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ folgende Brutto-Zahlungen: 3.3.1. Abfindung Die jeweiligen örtlichen Regelungen für die Berechnung der Abfindung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Formel und Matrix) finden Anwendung mit der Maligabe, dass der Mitarbeiter 70% dieser Abfindung im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE erhält. Weitere Ansprüche aus den örtlichen Regelungen bestehen nicht. Stichtag für die Berechnung der Abfindung ist der 30.06.2008. Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Struktur der SEN wird für die BR-Einheiten die jeweils in diesem Zusammenhang anwendbare örtliche Regelungen wie folgt festgelegt: BR Einheit Anzuwendende örtliche Regelung des Standortes Datum vom Е1 München Н 16.03.2005 Е2 München NL 01.12.2005 ЕЗ Stuttgart NL 17.07.2007 Е4 Nürnberg NL 02.09.2002 Е5 Frankfurt NL Protokoll vom 26.07.2002 E6 Düsseldorf NL 08.11.1993 i.V.m. 22.01.1997 und 06.08.1999 E7 Berlin NL 15.01.2008 E8 Essen NL 16.09.1993 i.V.m. 28.06.2001 Е9 Hannover NL 31.01.2002 Е10 Hamburg NL 17.08.1998 3.3.2. Schwerbehindertenzuschlag Zum Zeitpunkt des beE-Eintritts schwerbehinderte Mitarbeiter sowie schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (gemäß § 2 Abs. 3 SGB IХ) erhalten einen Zuschlag von 800 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Auf den Vorrang des Erhalts des Arbeitsplatzes gem. Ziffer 2.8 wird hingewiesen. 3.3.3. Kinderzuschlag Mitarbeiter mit Kindern erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro brutto je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, für die dem Mitarbeiter bei Eintritt in die ЬеЕ ein Kinderfreibetrag nach den Regelungen des § 32 EStG zusteht. Maßgeblich ist in der Regel die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Weicht der auf der Lohnsteuerkarte angegebene Kinderfreibetrag von der tatsächlichen Anzahl der Kinder ab, so wird auf einen entsprechenden Nachweis des Mitarbeiters (z. В. Geburtsurkunde) die tatsächliche Anzahl der Kinder berücksichtigt. Alleinerziehende (Nachweispflicht beim Mitarbeiter) erhalten einen zusätzlichen Betrag von einmalig 5.000 Euro brutto. Sofern beide Elternteile betroffen sind, erhalten sie für jedes Kind nur einmal den Betrag.

SEN IA 2008 - Punkt 3 b

Abgeschickt von dave am 22.April 2008 20:53
3.3.4. Altersversorgung Nach Übertritt in die КompTime berechnet und bestätigt die SEN spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eintritt in die КompTime den Mitarbeitern mit einer unverfallbaren Anwartschaft eine Pensionsanwartschaft unter Berücksichtigung der zeitanteiligen BSAV-Beiträge bis zum Übertritt. Die KompTime hat keine betriebliche Altersversorgung. Mitarbeiter mit einer beim Austritt aus der SEN unverfallbaren Anwartschaft und Mitarbeiter, die bei einem Verbleib in der KompTime bis zum 30.06.2010 eine unverfallbare Anwartschaft erlangt hätten, erhalten im Monat nach dem Austritt aus der beE eine Sonderzahlung als zusätzlichen Abfindungsbetrag. Berechungsgrundlage für die Sonderzahlung im Tarifkreis ist die beim Übertritt in die bеЕ geltende BSAV-Beitragstabelle für den Tarifkreis. Die Sonderzahlung entspricht dem doppelten BSAV-Beitrag, multipliziert mit dem Teilzeitfaktor des Mitarbeiters beim Übertritt; eine Anrechnung von Besitzstandsbeiträgen erfolgt nicht. Bei vorzeitigem Austritt aus der ЬеЕ erfolgt eine zeitanteilige Sonderzahlung. Maßgebliche Berechnungsgrundlagen im ÜТ-Kreis sind das letzte Jahreszieleinkommen (JZE) bei SEN und der beim Übertritt in die beE geltende Standardbeitrag (in % vom JZE) je Vertragsgruppe/Funktionsstufe. Die Sonderzahlung entspricht dem doppelten Standardbeitrag, multipliziert mit dem Teilzeitfaktor des Mitarbeiters beim Übertritt; eine Anrechnung von Besitzstandsbeiträgen erfolgt nicht. Bei vorzeitigem Austritt aus der bеЕ erfolgt eine zeitanteilige Sonderzahlung. Bei einem Übertritt von der KompTime in eine Konzerngesellschaft der Siemens AG oder der SEN mit betrieblicher Altersversorgung wird die Sonderzahlung im Verhältnis der bis zum 30.06.2010 fehlenden vollen Monate zu den möglichen Monaten in der KompTime gekürzt. 3.3.5. KündigungsFristAusgleich (КЕА) Mitarbeiter, die sich für einen Eintritt in eine beE entscheiden, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ einen KFA von -je nach Betriebszugehörigkeit - bis zu maximal 7 BruttoMonatsEinkommen (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) entsprechend der unten aufgeführten Tabelle von der KompTime ausbezahlt. Berücksichtigt werden nur Betriebszugehörigkeitsjahre (siehe CP-Rundschreiben Nr. 02/04), die nach Vollendung des 25. Lebensjahres erbracht wurden. Stichtag für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Eintritt in die jeweilige beE. Betriebszugehörigkeits-Jahre (>= 25. Lebensjahr) Kündigungsfrist KFA 2 bis < 5 1 Monat 1 ВМЕ 5 bis < 8 2 Monate 2 ВМЕ 8 bis < 10 3 Monate З ВМЕ 10 bis < 12 4 Monate 4 ВМЕ 12 bis < 15 5 Monate 5 ВМЕ 15 bis < 20 6 Monate 6 ВМЕ 20 7 Monate 7 ВМЕ 3.3.6. FrühAustrittsPrämie (FAP) bei vorzeitigem Ausscheiden aus der beE Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der beE ohne unmittelbare Weiterbeschäftigung in der SEN, der Siemens AG, einer Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN, einem von der Siemens AG oder SEN beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht erhält der Mitarbeiter bei einer Mindestverweildauer von einem Monat in der bеЕ im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE eine FAP gemäß folgender Tabelle von der KompTime ausbezahlt: Austrittsmonat nach Eintritt in bеЕ Anzahl (bеЕ-МЕ) der beE-Monatsentgelte (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) 2. Monat 8 beE-МЕ З. - 4. Monat 7 bеЕ-МЕ 5. - 6. Monat 6 bеЕ-МЕ 7. - 8. Monat 4 beE-МЕ 9. - 10. Monat 3 beE-МЕ 11. - 12. Monat 2 bеЕ-МЕ 3.3.7. Dienstjubiläum Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der KompTime ihr Firmenjubiläum begangen hätten, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien bei Austritt aus der beE von der KompTime ausbezahlt. 3.3.8. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt sind Mitarbeiter, die im Tarifkreis eine geringere als die tarifvertraglich festgelegte regelmäßige Arbeitzeit und im übertariflichen Kreis eine geringere Arbeitszeit als 40 Stunden/Woche haben. Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des beE-Übertritts zugrunde gelegt. Bei Mitarbeitern, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen und früher Vollzeit gearbeitet haben, wird für die Abfindung gern. Ziffer 3.3.1 der Bruttomonatsverdienst auf Vollzeitbeschäftigung hoch gerechnet, wenn der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Wechsel in die beE erfolgte. 3.3.9. Mitarbeiter mit Voraussetzungen АТZ/VВ Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Eintritts in die beE die Voraussetzungen für ATZ oder VB erfüllen, erhalten keine Abfindung nach Ziffer 3.3.1. 3.3.10. Abfindungsbeschränkung /Mindestabfindung Der Gesamtbetrag der Abfindungsleistungen nach Ziffer 3.3.1 bis 3.3.8 ink1, der Zahlung gern. Ziff. 3.2 lit. b) beträgt höchstens die Summe der Bruttomonatsentgelte gemäß Ziffer 3.2 lit. а), die dem Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden aus der KompTime bis zum Zeitpunkt des Bezugs der frühestmöglichen Altersrente zustehen würde, maximal 175.000 EURO brutto. Die Mindestabfindung beträgt 5000,- Euro brutto. 3.3.11. Einmalzahlungen im Tarifkreis 3.3.11.1. Teil eines 13. Monatseinkommens / zusätzliches Urlaubsgeld (Flächentarifvertrag) Die Auszahlung des "Teils eines 13. Monatseinkommen"/zusätzliches Urlaubsgelds erfolgt während der Beschäftigung in der bеЕ entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen die für den Arbeitnehmer vor Eintritt in die beE Anwendung fanden. Für das Kalenderjahr des Austritts aus der bеЕ erfolgt eine Auszahlung des "Teils eines 13. Monatseinkommen" zeitanteilig; vorbehaltlich günstigerer tarifvertraglicher Regelungen, die für den Arbeitnehmer vor Eintritt in die beE Anwendung fanden. Das zusätzliche Urlaubsgeld für noch nicht genommene Urlaubstage wird im Monat nach Ausscheiden aus der beE ausgezahlt. 3.3.11.2. Jahreszahlung im Tarifkreis (nur Flächentarifvertrag) Die Auszahlung der Jahreszahlung im Tarifkreis erfolgt während der Beschäftigung in der bеЕ an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des ZP-Rundschreibens Nr. 33/96. Für das Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung der Jahreszahlung unter Zugrundelegung eines Unternehmensfaktors von "15" zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.11.3. LеЕ (Ergänzungstarifvertrag) Die Auszahlung der leistungs- und ergebnisbezogenen Erfolgsbeteiligung erfolgt an die Arbeitnehmer, die unter die Geltung des § 1 der Tarifvertraglichen Sondervereinbarungen vom 23.01.2005 (TV Sonder) fallen, während der Beschäftigung in der bеЕ unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100%. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.11.4. Variables Zieleinkommen (VZE) im Tarifkreis Die Auszahlung von VZE-Beträgen erfolgt an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer während der Beschäftigung in der beE unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% nach den jeweiligen Regelungen. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundlegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE, 3.3.11.5. Abgeltung Mit Auszahlung der vorgenannten Beträge sind sämtliche Ansprüche aus den Regelungen gemäß Ziffer 3.3.11 abgegolten. 3.3.12. Einmalzahlung im ÜT-Kreis 3.3.12.1. Jahreszahlung Die Auszahlung der Jahreszahlung im ÜТ-Kreis erfolgt während der Beschäftigung in der beE an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des CP-Rundschreibens Nr. 58/06. Für das Geschäftsjahr des Austritts aus der ЬеЕ erfolgt eine Auszahlung der Jahreszahlung unter Zugrundelegung eines Unternehmensfaktors von "15" zeitanteilig im Monat nach dem Ausscheiden aus der beE. 3.3.12.2. Variables Zieleinkommen (VZE) Die Auszahlung von VZE-Beträgen erfolgt an die Anspruchsberechtigten während der Beschäftigung in der bеЕ unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100% nach den jeweiligen Regelungen. Im Geschäftsjahr des Austritts aus der beE erfolgt eine Auszahlung unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100% zeitanteilig bei Austritt aus der beE. 3.3.12.3. Abgeltung Mit der Auszahlung der vorgenannten Beträge sind sämtliche Ansprüche aus den Regelungen gemäß Ziffer 3.3.12. abgegolten.

SEN IA 2008 - Punkt 3 c

Abgeschickt von dave am 22.April 2008 20:57
3.4. Ausscheiden vor Eintritt in die ЬеЕ Mitarbeiter, die nach Abschluss eines beE-Vertrags und vor Eintritt in die bеЕ aus der SEN ausscheiden und nicht in die КompTime wechseln, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden ausschließlich eine Abfindung gemäß Ziffer 3.3.1., sofern sie nicht in die Siemens AG, eine Landesgesellschaft der Siemens AG / SEN, ein von der Siemens AG oder SEN beherrschtes Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, eintreten. Im übrigen gilt Ziffer 3.6. 3.5. Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberdarlehen werden aufgrund des Ausscheidens aus der SEN nach dieser Regelung nicht vorzeitig fällig. Die SEN behält sich eine entsprechende Besicherung vor. Ist der Mitarbeiter nicht zu einer entsprechenden Besicherung bereit, wird die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens mit Ausscheiden aus der SEN fällig. 3.6. Rückzahlungsverpflichtung Wird ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, Landesgesellschaften der Siemens AG / SEN, mit von der Siemens AG beherrschten Unternehmen, oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, unmittelbar aus der beE oder im unmittelbaren Anschluss an die beE aufgenommen, besteht kein Anspruch auf die Zahlungen gemäß Ziffer 3.3.1 bis 3.3.10 und Ziffer 3.2 lit. b). Wird innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach dem Ausscheiden aus der ЬеЕ ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, Landesgesellschafteп der Siemens AG / SEN, einem von der Siemens AG / SEN beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung vorliegt, aufgenommen, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen gemäß 3.3.1 bis 3.3.10 und Ziffer 3.2 lit. b) durch den Mitarbeiter für den zu 3 Jahren fehlenden Zeitraum in Höhe von 1136 der o.g. Zahlungen je Monat an die Siemens AG. Die Regelungen zur Rückzahlungsverpflichtung gelten entsprechend für Zahlungen gern. Ziffer 3.4 dieser Vereinbarung. 3.7. Fälligkeit und steuerrechtliche Behandlung Zahlungen gemäß Ziffer 3.3.1. bis 3.3.10. und 3.2 lit b) werden mit der Entgeltabrechnung im Monat nach dem Ausscheiden aus der bеЕ fällig. Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Erhebt ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung. 3.8. Vererbbarkeit und Abtretung Abfindungsansprüche sind nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und vor Fälligkeit vererbbar, jedoch nicht abtretbar. 3.9. Beirat 3.9.1. Zusammensetzung Für die SEN-Mitarbeiter, die in die КompTime eintreten, werden 2 Beiräte gebildet: einer für die Regionen (Betriebsratseinheiten E2 bis E10) und einer für das Stammhaus (Betriebsratseinheit Е1). Der SEN GBR benennt die Arbeitnehmervertreter in den Beiräten. Die Beiräte setzen sich wie folgt zusammen: Beirat Regionen Beirat Stammhaus AN-Vertreter: AN-Vertreter: NN NN NN NN NN NN AG-Vertreter: AG-Vertreter: Herr Coruso (Siemens AG) Herr Coruso (Siemens AG) Herr Heu (Siemens AG) Herr Heu (Siemens AG) NN (Siemens AG) NN (Siemens AG) 3.9.2. Sitzungen Der Beirat tagt einmal pro Quartal. Zu den Sitzungen lädt die KompTime, vertreten durch deren Geschäftsführung, unter Einhaltung einer Frist von i.d.R. vier Wochen und Übersendung einer schriftlichen Tagesordnung ein. Auf Antrag von mindestens zwei Beiratsmitgliedern ist zu weiteren Sitzungen einzuladen. Das gleiche Quorum gilt für Anträge an den Härtefallfonds. Auf Antrag eines Beirates kann eine gemeinsame Sitzung der beiden Beiräte zur Klärung übergreifender Fragen erfolgen. Beiratsmitglieder, die in beiden Beiräten vertreten sind, haben hierbei doppeltes Stimmrecht. 3.9.3. Aufgaben Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Prüfung von aussagekräftigen Berichten (quartalsweise), die insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten müssen: - Mittelverwendung, - durchgeführte / geplante Qualifizierungsmaßnahmen (Inhalt, Teilnehmer, Kosten), - Vermittlungsbemühungen und -erfolge, Einvernehmliche Entscheidung über die Verwendung der Mittel (einschließlich möglicher ESF-Mittel), ersparter Remanenzkosten usw.). Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Qualifizierung wird im beE-Beirat eine einvernehmliche Lösung gesucht. 3.9.4. Beschlussfassung Der Beirat fasst Beschlüsse mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Vertretung ist bei der Beschlussfassung möglich. 3.9.5. Vergütung Für die Arbeit im Beirat werden die Mitarbeiter der SEN von der SEN bezahlt freigestellt. Ihnen, durch die Tätigkeit im Beirat entstandene Reisekosten, werden nach den SEN-Reisekostenrichtlinien erstattet. Alle anderen Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Beirat weder Vergütung noch Aufwandsentschädigung / Fahrtkostenersatz о.а. 3.9.6. Verschwiegenheit Alle Beiratsmitglieder sind - soweit aus der Natur der Sache notwendig - zu Verschwiegenheit gegenüber der internen und externen Öffentlichkeit verpflichtet. 3.10 Ausgleich für geringeres Entgelt Führt ein Wechsel auf einen Arbeitsplatz im Konzern zu einer Verdienstminderung auf Basis 1RWAZ, wird ab dem Zeitpunkt der Maßnahme ein Bruttoausgleich des Differenzbetrages (Einmalzahlung auf Basis der Verdienstminderung zum Zeitpunkt der Maßnahme) wie folgt gewährt: ab 10 Dienstjahre: 12 Monate Grundlage für die Bemessung des Ausgleichs ist das ВМЕ gemäß Ziffer 3.2 (jedoch Durchschnitt der letzten drei Monate). Der Mitarbeiter hat das neue Entgelt schriftlich nachzuweisen. 3.11 Rückkehrrecht in die bеЕ Mitarbeiter, die aus der bеЕ unmittelbar zu einem Unternehmen wechseln, das nicht die SEN, die Siemens AG, eine Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN oder ein von der Siemens AG beherrschtes Unternehmen oder ein Unternehmen ist, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, haben ein Rückkehrrecht, sofern sie spätestens nach 4 Monaten aus der beE ausscheiden und sofern sie das Rückkehrrecht spätestens drei Monate nach Eintritt in das neue Unternehmen ausüben. Alle Zahlungen anlässlich des Austritts aus der beE werden erst ausgezahlt, wenn der Mitarbeiter unwiderruflich schriftlich auf das Rückkehrrecht verzichtet oder die Ausübungsfrist des Rückkehrrechts abgelaufen ist. Die restliche Verweilzeit in der ЬеЕ endet spätestens am 30.6.2010.

SEN IA 2008 - Punkt 4

Abgeschickt von dave am 23.April 2008 20:19
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in eine ЬеЕ Die SEN wird Mitarbeitern der vom Abbau betroffenen Einheiten den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anbieten. Bei Abschluss eines betriebsbedingten Aufhebungsvertrages (ohne Übertritt in die bеЕ) mit Austrittsdatum spätestens zum 30.06.2008 erhält der Mitarbeiter eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach folgender Maßgabe: 4.1. Abfindung Die jeweiligen örtlichen Regelungen für die Berechnung der Abfindung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen finden Anwendung. Weitere Ansprüche aus den örtlichen Regelungen / Sozialplänen bestehen nicht. Stichtag für die Berechnung der Abfindung ist der 30.06.2008. Aufgrund der betriebsverfassungsrechtlichen Struktur der SEN werden für die BR-Einheiten die jeweils in diesem Zusammenhang anwendbaren örtlichen Regelungen / Sozialplan wie in Ziffer 3.3.1 festgelegt. 4.2. Schwerbehindertenzuschlag Schwerbehinderte Mitarbeiter sowie schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (gemäß § 2 Abs. 3 SGB IХ) erhalten einen Zuschlag von 800 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Auf den Vorrang des Erhalts des Arbeitsplatzes gem. Ziffer 2.8 wird hingewiesen. 4.3. Kinderzuschlag Mitarbeiter mit Kinder erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro brutto je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, für die dem Mitarbeiter ein Kinderfreibetrag nach den Regelungen des § 32 EStG zusteht. Maßgeblich ist in der Regel die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Weicht der auf der Lohnsteuerkarte angegebene Kinderfreibetrag von der tatsächlichen Anzahl der Kinderfreibeträge ab, so wird auf einen entsprechenden Nachweis des Mitarbeiters (z.B. Geburtsurkunde) die tatsächliche Anzahl der Kinderfreibeträge berücksichtigt. Alleinerziehende (Nachweispflicht beim Mitarbeiter) erhalten einen zusätzlichen Betrag von einmalig 5.000 Euro brutto. Sofern Elternteile betroffen sind, erhalten sie für jedes Kind nur einmal den Betrag. 4.4. Betriebliche Altersversorgung Ein Mitarbeiter, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der SEN einen Uпverfallbarkeitsanspruch bei der betrieblichen Altersversorgung erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto. Ein Mitarbeiter, der zwischen dem 13. und 24. Monat nach Ausscheiden aus der SEN einen Unveгfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto. 4.5. KündigungsFristAusgleich (КЕА) Mitarbeiter, die einen angebotenen Aufhebungsvertrag mit Austritt spätestens zum 30.6.2008 annehmen, erhalten im Monat nach dem Ausscheiden einen KFA von -je nach Betriebszugehörigkeit - bis maximal 7 BruttoMonatsEinkommen (siehe Ziffer 3.2 lit. а)) entsprechend der unten aufgeführten Tabelle. Berücksichtigt werden nur Betriebszugehörigkeitsjahre (siehe CP-Rundschreiben Nr. 02/04), die nach Vollendung des 25. Lebensjahres erbracht wurden. Ziffer 3.2 lit. b) der Vereinbarung gilt entsprechend. Stichtag für die Berechnung der Kündigungsfrist ist das Ausscheiden aus der SEN. Betriebszugehörigkeits-Jahre (>= 25. Lebensjahr.) Kündigungsfrist KFA 2 bis < 5 1 Monat 1 BME 5 bis < 8 2 Monate 2 ВМЕ 8 bis < 10 3 Monate 3 ВМЕ 10 bis < 12 4 Monate 4 ВМЕ 12 bis < 15 5 Monate 5 ВМЕ 15 bis < 20 6 Monate 6 ВМЕ > 20 7 Monate 7 ВМЕ 4.6. Dienstjubiläum Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. 4.7. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt sind Mitarbeiter, die im Tarifkreis eine geringere als die tarifvertraglich festgelegte regelmäßige Arbeitzeit und im übertariflichen Kreis eine geringere Arbeitszeit als 40 Stunden/Woche haben. Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des Austritts zugrunde gelegt. Bei Mitarbeitern, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen und früher Vollzeit gearbeitet haben, wird der Bruttomonatsverdienst auf Vollzeitbeschäftigung hoch gerechnet, wenn der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Ausscheiden erfolgte. 4.8. Mitarbeiter VB Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung gern. СР-Rundschreiben Nr. 69/04 erfüllen, erhalten bei Ausscheiden anstelle der Abfindung gern. Ziffer 4.1 eine Abfindung als Einmalzahlung auf Basis der Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung nach СР-Rundschreiben Nr. 69/04 mit der längstmöglichen Laufzeit. Die Höhe der so errechneten Einmalzahlung ist begrenzt auf den Betrag, der sich aus einer fiktiven Anwendung der Abfindungsregelung gern. Ziffer 4.1 auf diesen Personenkreis ergeben würde. 4.9. Abfindungsbeschränkung Der Gesamtbetrag der Abfindungsleistungen nach Ziffer 4.1 bis 4.8 beträgt höchstens die Summe der Bruttomonatsentgelte, die dem Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden bis zum Zeitpunkt des Bezugs der frühestmöglichen Altersrente zustehen würden, maximal 250.000 Euro brutto. Die Mindestabfindung beträgt 5.000 Euro brutto. 4.10. Einmalzahlungen Einmalzahlungen werden entsprechend Arbeitsvertrag und den geltenden Betriebsvereinbarungen und tariflichen Regelungen für das jeweilige Jahr anteilig für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit gezahlt. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Einmalzahlungen entfällt, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. 4.11. Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberdarlehen werden aufgrund des Ausscheidens nach dieser Regelung nicht vorzeitig fällig. Die SEN behält sich eine entsprechende Besicheruпg vor. Ist der Mitarbeiter nicht zu einer entsprechenden Besicherung bereit, wird die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens mit Ausscheiden fällig. 4.12. Rückzahlungsverpflichtung Wird innerhalb eines Zeitraumes von З Jahren nach dem Austritt aus der SEN ein Arbeitsverhältnis mit der SEN, der Siemens AG, einer Landesgesellschaft der Siemens AG/SEN, einem von der Siemens AG beherrschten Unternehmen oder einem Unternehmen, mit dem eine Vereinbarung zur Dienstzeitanrechnung besteht, aufgenommen, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.9 i.V.m. Ziffer 3.2 lit. а) durch den Mitarbeiter für den zu 3 Jahren fehlenden Zeitraum in Höhe von 1/36 der о.g. Zahlungen je Monat an die Siemens AG. 4.13. Fälligkeit und steuerrechtliche Behandlung Zahlungen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.9 werden mit der Entgeltabrechnung im Monat nach dem Austritt fällig. Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Erhebt ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung. 4.14. Vererbbarkeit und Abtretung Abfindungsansprüche sind nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und vor Fälligkeit vererbbar, jedoch nicht abtretbar.

SEN IA 2008 - Punkt 5 - 10

Abgeschickt von dave am 23.April 2008 20:34
5. Firmenwohnungen Die Siemens Wohnungsgesellschaft mbH & Co. OHG erklärt sich bereit, bestehende Mietverhältnisse für die Dauer von 5 Jahren befristet fortzuführen. Mitarbeitern, die im Zeitpunkt des Ausscheidens der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG aus dem Siemens-Konzern das 50. Lebensjahr vollendet bzw. ihr 25- jähriges Dienstjubiläum begangen haben sowie schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern, wird eine unbefristete Weiterführung des Mietverhältnisses angeboten. Voraussetzung für die Weiterführung des Mietverhältnisses ist jedoch in allen Fällen, dass sich der Mieter verpflichtet, eine Kaution in Höhe der 2-fachen Nettomiete ( Stand 30.06.2008 ) zu leisten. Die Kautionszahlung kann in 2 Monatsraten erfolgen. 6. Doppelansprüche Doppelansprüche, die sich aus anderen (insbesondere örtlichen) Regelungen ergeben, sind ausgeschlossen. 7. Härteklausel a) Falls in Einzelfällen besondere Härten auftreten sollten, die durch die vorstehende Vereinbarung nicht abgedeckt erscheinen, werden die jeweilige Betriebsleitung und der örtliche Betriebsrat hierüber eine individuelle Lösung herbeiführen. Es wird ein Härtefallfonds für die ЬеЕ eingerichtet in Höhe von Euro x,x Мiо, deren Verwendung durch KBR und СР entschieden wird. Entsprechende Anträge können durch den Beirat oder die КompTime gestellt werden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beE werden der Siemens KBR und СР Lösungen herbeiführen. b) Mitarbeiter ab 47. Lebensjahr bis einschließlich 56. Lebensjahr der Betriebsratseinheit Е1 Die örtlichen Betriebsparteien (Е1) haben die Möglichkeit, für Mitarbeiter zwischen dem 47, und einschließlich dem 56. Lebensjahr ( Stichtag: 30.6.2008 ) für den Fall des Eintritts in die bеЕ eine Einmalzahlung von maximal 15.000 Euro je betroffenen Mitarbeiter zu regeln. Dies gilt entsprechend auch für Mitarbeiter, die aus dem Siemens Konzern mit einer Abfindungszahlung nach dieser Regelung ausscheiden. Diese Einmalzahlung wird nicht auf die maximal zulässige Abfindungszahlung nach dieser Regelung angerechnet. 8. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten Kommt es bei der Anwendung dieser Vereinbarung zu Meinungsverschiedenheiten, sind SEN HR G und der Gesamtbetriebsrat der SEN entsprechend Ziffer IХ des CP-Rundschreibens Nr. 16/02 hinzuzuziehen. 9. Massenentlassung Diese Vereinbarung gilt zugleich als Stellungnahme der Arbeitnehmervertretungen zu der Meldung nach § 17 Abs. 2, Abs. 3 S.2 KSchG, sowie zu §§ 85 ff SGB IX, §9 MuSchG, § 18 BErzGG, §18 BEEG. 10. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung aller Vertragsbeteiligten in Kraft.

Re: SEN IA 2008 - Punkt 2

Abgeschickt von dave am 23.April 2008 20:41
Es gibt einen Nachtrag zu diesem Punkt: Das Angebot zum Übertritt in die Siemens AG für Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen gem. Ziff. 2.4 des Interessenausgleichs gilt auch für Mitarbeiter, die einen ATZ-Vertrag bereits vor Abschluss des Interessenausgleichs unterzeichnet haben. Für diese Mitarbeiter gelten auch die Bedingungen aus Ziff. 2.4 des Interessenausgleichs. Die Regelungen zu Versetzung, zu Arbeitnehmerüberlassung und zum vertraglichen Tätigkeitsbereich finden auf die Mitarbeiter, die beim Übertritt bereits in der Passivphase sind, keine Anwendung mehr.

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 24.April 2008 21:47
Es werden immer mehr Personen mit Briefen. Erste Beratungsrunden bei den Betriebsräten laufen an. Termine bei der Personalabteilung werden knapp, weil die Briefe nur Massenware sind. Briefe ohne persönliche Informationen oder Angebote sind Wertlos.

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 25.April 2008 11:03
"Es werden immer mehr Personen mit Briefen. Erste Beratungsrunden bei den Betriebsräten laufen an. Termine bei der Personalabteilung werden knapp, weil die Briefe nur Massenware sind. Briefe ohne persönliche Informationen oder Angebote sind Wertlos." So ist es schon immer abgelaufen!!! Bin selber in der beE, wir wussten das die Briefe raus sind und nun an die jeweiligen Mitarbeiter von ihrem Vorgesetzten "übermittelt" wurden! Manche sind sogar zusammengebrochen, der Rettungswagen hatte an diesem Tag zwei Einsätze, wegen der "blauen Briefe"!!! Aber das interessiert dort oben niemanden!!! Sicher sind die Briefe nur Massenware!!! Wer erwartet denn da noch einen persönlichen Brief??? Es würde doch nichts an der Tatsache ändern, das Siemens den MA nicht mehr heschäftigen möchte!!! Oder siehst Du es anders? Ich kann immer nur wieder davor warnen in die beE zu gehen!!! Alles das was sie vorher versprechen, denn sie verkaufen sich mehr als gut, wird absolut nicht eingehalten!! Meine Zeit ist bald um und ich habe nicht EINEN Job aus der beE angeboten bekommen!!! NICHT EINER VON UNS!!! Die jenigen, die einen Job gefunden haben, haben ihn ohne die Unterstützung der beE erhalten!!! Du erhälst zu Anfang so genannte Newsletter, in denen verschiede Jobs hinterlegt sind, manchmal auch interne! Du musst Dich dann auf eine oder auch mehrere Stellen "PLATZIEREN" lassen, ein MA der beE schickt dann deinen Lebenslauf in dem von Dir ausgewählten Unternehmen. Mehr erfährst Du aber gar nicht!! Nicht einmal warum es bei dem Job nicht geklappt hat!! Bei Nachfragen erhälst Du folgende Antwort: Wenn jeder der sich auf eine oder mehrere Stellen platzieren lässt, wissen möchte, warum es mit dem Job nicht geklappt hat, dann hätten wir hier ja viel zu tun!!!!! Toll....oder? Später dann, nach ein paar Monaten, werden die Newsletter immer weniger, aber Du darfst Dich auch selber darum kümmern, weil die beE Mitarbeiter nach einem Jahr alle den Standort wechseln, sie verlassen das SINKENDE SCHIFF. Übrig bleiben die Berater, die aber mit Siemens nicht zu tun haben, sondern von Siemens für diese Zeit "eingestellt" werden! Sie haben absolut keine Entscheidungsfreiheit, was die Qualifikationen betreffen!! In der langen Zeit der beE habe ich nicht einen Lehrgang, nicht einen Kurs oder ähnliches erhalten! Es wurde alles was ich vorgeschlagen hatte, wie ENGLISH FÜR ANFÄNGER - oder den ECDL(europäischer Computerführerschein mit Prüfung vor der IHK) zu machen, ABGELEHNT!!! Entweder zu TEUER, oder wie beim ECDL "Sie sind dann vier Monate GANZTÄGIG" in der Schule, während dieser Zeit können Sie sich nicht INTENSIV bewerben!! ABGELEHNT!!!!! Das sind keine Märchen, die ich hier schreibe, sondern nackte Tatsachen!!! Nichts von dem was die beE bei ihrer Vorstellung sagte hat sie gehalten!! Es zählen nur EIGENINITIATIVBEWERBUNGEN und diese wird regelmäßig von der beE KONTROLLIERT, ob Du auch ja fleissig Bewerbungen schreibst!! Die Personalabteilungen haben jetzt in der heissen Phase Urlaubssperre, damit sie sich um die künftigen beE`ler kümmern können-müssen. Sie machen ja auch nur ihren Job und manche "Schicksale" die sie dann treffen, gehen ihnen auch sehr nah. Alle die den Brief erhalten haben sollten natürlich schnell in die PA gehen. Aber lasst euch nicht drängen mit der Entscheidung, nimmt euch eine Auszeit wenn möglich. Eine Woche, oder auch länger, TU oder AU zum nachdenken, denn der Brief trifft einen MA schon sehr! Zumindest erging es mir so, es ist wie ein Schlag ins Gesicht!!! :mad: Viel Glück für alle die nicht "Freiwillig beE`ler" werden!!!!

Und der Ausverkauf geht weiter....

Abgeschickt von dave am 25.April 2008 11:19
24.04.2008 19:02:00 APA - Austria Presse Agentur Siemens will Schnurlostelefone abgeben Der Elektrokonzern Siemens steht nach Informationen des "manager magazins" vor dem Verkauf seiner Tochter Siemens Home and Office Communications (SHC). Der Verkauf des Herstellers von Schnurlostelefonen ("Gigaset") mit gut 2.000 Beschäftigten könnte bereits Ende Mai anstehen, berichtete das Magazin ohne Angabe von Quellen. Mindestens drei potenzielle Käufer prüften derzeit eine Übernahme. Eine Siemens-Sprecherin wollte sich zu dem Bericht am Donnerstagabend nicht äußern. "Wir kommentieren solche Spekulationen nicht", erklärte sie lediglich. Der Markt für Schnurlostelefone wachse jährlich um 14 Prozent, Siemens sei in dem Bereich gut aufgestellt. Laut "manager magazin" Der Konzern führt SHC unter dem Posten "Sonstige Operative Aktivitäten", der ein Volumen von insgesamt 2,9 Mrd. euro hat. Das Unternehmen hatte angekündigt, diese Aktivitäten daraufhin zu überprüfen, ob sie einzelnen Sektoren zugeordnet, verkauft oder geschlossen werden. Siemens hatte sein Festnetzgeschäft in ein Joint Venture mit Nokia eingebracht und will sich von der Telefonsparte SEN trennen. SHC wäre danach das letzte im Konzern verbliebene Geschäft aus dem einstigen Telekommunikationsbereich Com. (Schluss) mer WKN 723610 ISIN DE0007236101 WEB http://www.siemens.com

Re: Und der Ausverkauf geht weiter....

Abgeschickt von dave am 25.April 2008 11:34
Es ist eine Schande mit ansehen zu müssen, was aus einem "Weltkonzern" Stück für Stück übrig bleibt. Ein Übernahmekandidat??? Wäre nicht undenkbar!!! Da die Korruptionsaffäre immer größere Kreise nimmt!! Von wegen wie Anfangs geschrieben, das nur die Abteilung Com KORRUPT war, nein ALLE Spaten, selbst die heilige KUH, die MED. Ich hoffe das Siemens durch die SEC sehr hohe Geldstrafen zahlen muss und auch hier im Inland würde ich es mir wünschen! TOTALAUSVERKAUF keine Zukunftsversion? Wielange wird es den Namen SIEMENS noch geben????

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 25.April 2008 22:16
Lieber BeE`ler, danke Dir für Deinen genauen und einfühlsamen Bericht! Herzliche Grüße Friederike

Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 26.April 2008 00:29
Leute, die beE ist im Prinzip eine gute Einrichtung, nicht ohne Grund wird sie von der Agentur fuer Arbeit gefoerdert. Die Siemens beEs sind inzwischen Benchmark, der Erfinder Dr. B Nobelpreisverdaechtig. Eine beE wird nur dann gut laufen, wenn sich Siemens zu gewissen Quoten (Altersgestaffelt) fuer interne Vermittlungen verpflichtet. Nur dann ist der Druck auch auf Konzernseite gross genug, das Beste aus der beE zu machen. Bei ueber 3.000 offenen Stellen sollte da einiges machbar sein. Warum die Arbeitnehmervertreter des GBR und der IGM nicht darauf pochen, ist mir ein Raetzel.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 26.April 2008 08:20
Bevor die beE zum Erfolg werden soll, ist die Personaldrehscheibe gefragt. Diese der beE vorgeschaltete Einrichtung zum Erhalt der Arbeitsplätze ist derzeit wichtiger als die erst ab Juli startende beE. Soll das Team der beE schon im Vorfeld ohne Unterschrift belegen, dass ihre Vermittlungsbemühungen Erfolge zeigen. Funktioniert die Personaldrehscheibe, wird keine beE gebraucht.

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 26.April 2008 10:09
Liebe Friederike, es ist traurig aber leider wahr! Erst gestern wurde mir seitens der beE gesagt: Wenn Sie einen Job in Aussicht haben, sprich man würde Sie einstellen, aber Sie benötigen englisch, dann gebe es da noch Wege Sie in einem Crashkurs zu schicken! Also sorry, DANN IST ES ZUUUUUUUU SPAET, der Job ist weg!!!!!!!!!!!!!! Warum ich nicht längst privat einen Kurs belegt hätte? Eben aus dem Grunde, dass die beE von "WEITERQUALIFIZIERUNG" gesprochen hat und noch immer spricht!! Ich möchte nur das sich alle den Eintritt in die beE sehr gut überlegen. Wie gesagt, ich bin kein Einzelfall. Niemand den ich aus der beE kenne, hat einen Job über diese erhalten! Herzliche Grüße beE`ler

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 26.April 2008 23:12
Lieber beE`ler, ich habe dieselben Erfahrungen bei "Fördermaßnahmen" des Arbeitsamts gemacht. Es war die pure Aufbewahrungs- und "Wenn- ihr Euch-bemüht- gibts auch was"- Veranstaltung. Inzwischen herrscht nur noch der pure Druck: "Zielvereinbarung, Eigenbemühung und Meldung der Eigenbemühungen". Ich bin längst dazu übergegangen, mit dem jeweiligen Kollegen bzw. Kollegin des Arbeitsamts eine mündliche Vereinbarung einzugehen, die darauf beruht, daß wir die Wirklichkeit gemeinsam realistisch einschätzen und dann festhalten, daß keiner dem anderen irgendwelche Gemeinheiten zufügt. Das klappt ganz gut. Die sind ja auch nicht doof dort. Geld kriege ich von dort sowieso nicht. Ich soll nur die Macht des Staates spüren. Naja - ich habe diesen Staat lange genug kennengelenrt, um zu wissen, wo er seine Schwachstelle hat. Er wird der Schöpferkraft der Menschen hier so wenig gerecht, daß er immer mehr spitzeln, bescheißen und runterhalten muß. Ich glaube, das war das Schicksal aller untergehenden Imperien. Gruß Friederike

Re: Und der Ausverkauf geht weiter....

Abgeschickt von dave am 27.April 2008 08:35
Immer wenn der Name Siemens wegen einer "negativen" Meldung durch die Presse geht, kommen neue Verkaufsgerüchte, damit die "negativen" Meldungen kompensiert werden bzw. in eine Siemens angenehmere Richtung erfolgen. Das Wort Schmiergeld oder Skandal soll nicht lange durch die Presse. Lieber Meldungen, die die Anleger und Analysten mehr Kapital in Aussicht stellen. Verkauf, Personalabbau, Umorganisation sind Zauberworte für die Personengruppe. Die Allgemeinheit soll vom wirklichen Ausmaß der Schmiergeld- und Mißwirtschaft abgelenkt werden. Der Kommunikationsbereich soll geopfert werden, damit die gleiche Praxis bei den anderen Bereichen nicht hochkocht. Medizin und Energie sollen so verschont bleiben. Gerade die Medizin wurde jahrelang von der Kommunikation durchgefuttert. Den leitenden Professoren / Ärzten großer Kliniken wurden z.B. Testgeräte zur Verfügung gestellt, welche nach der Testphase trotz Vereinbarung nicht verrechnet wurden. Die Kommunikation hat dies finanziert.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von Heidi am 27.April 2008 22:57
[quote:DC format="text/plain"]Leute, die beE ist im Prinzip eine gute Einrichtung, nicht ohne Grund wird sie von der Agentur fuer Arbeit gefoerdert. Die Siemens beEs sind inzwischen Benchmark, der Erfinder Dr. B Nobelpreisverdaechtig. Eine beE wird nur dann gut laufen, wenn sich Siemens zu gewissen Quoten (Altersgestaffelt) fuer interne Vermittlungen verpflichtet. Nur dann ist der Druck auch auf Konzernseite gross genug, das Beste aus der beE zu machen. Bei ueber 3.000 offenen Stellen sollte da einiges machbar sein. Warum die Arbeitnehmervertreter des GBR und der IGM nicht darauf pochen, ist mir ein Raetzel.[/quote] Das Rätsel schreibt man immer noch mit "s". Musst du machen Deutschkurs, Alter! Sicher, mit genügend Druck kann man den Konzern schon zwingen, die Leute irgendwo unterzubringen, aber eben nur bis zur nächsten Restrukturierung. Dann geht es wieder los. Wer innerhalb des Konzerns eine neue Stelle findet, bleibt ja weiterhin ein Abbaukandidat und kriegt immer wieder nette "Angebote". So lange, bis er/sie freiwillig abhaut. Jemand wie ich kann nur versuchen, so lange wie möglich den endgültigen Absturz hinauszuzögern, aber einen echten Neuanfang gibt es nicht. Einmal aussortiert, immer aussortiert. Wenn man einmal zum Minderleister abgestempelt wurde, wird man dieses Negativ-Image nicht mehr los. Man braucht schon starke Nerven, um so etwas einige Jahre durchzustehen. Und man darf sich keine falschen Hoffnungen machen, denn dann ist die Enttäuschung um so größer.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 28.April 2008 00:25
Als Mutter von drei Kindern, solltest du wissen, dass das "Alder" und nicht "Alter" heißt. ;)

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 28.April 2008 21:51
Erste Anzeichen deuten auf die allgemeinen Auswahlkriterien: Weiblich, Teilzeit und Behindert hin. Es ist wie bei der ERA-Einführung. Erst wurden die Gehälter gedrückt und jetzt werden sollen diese "freiwillig" gehen. Über Sperren durch die Agentur für Arbeit mit Kürzung von ALG1 wird nicht informiert. Der Kündigungsschutz bis 30.9.09 kann das Ruhen von ALG1 bis zu einem Jahr bedeuten. Das sollte bei der Entscheidung für die bee bedacht werden. Die bee Infos sind nur Prospektaussagen, die zur übereilten Unterschrift verführen sollen.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von Heidi am 28.April 2008 22:14
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Als Mutter von drei Kindern, solltest du wissen, dass das "Alder" und nicht "Alter" heißt.[/quote] Korrekt! Aber ich will ja nicht schuld sein, wenn hier einer seine deutsche Rechtschreibung noch vollends verlernt... Und so ein Optimist aber auch. Glaubt der doch glatt, dass Siemens die ausrangierten Minderleister wieder aufnimmt.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 29.April 2008 19:26
Ich wünschte, man würde mir eine beE anbieten. Leider glaubt aber mein Chef, dass er mich derzeit noch braucht. Dabei bohre ich den halben Tag in der Nase und langweile mich so sehr.

Re: Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 29.April 2008 21:20
Trennungskultur pflegen statt Mitarbeitern kündigen, der allgemeine Trend zur Reduktion von Personal. Was wird bei SEN gemacht? Es wird erneut die Angst geschürt, das der derzeitige Arbeitsplatz in Zukunft entfällt. Druckaufbau zur Forderung der "Freiwilligkeit". Aber keine Angst, der vorliegende Ausschluß der betriebsbedingten Kündigung gilt bis 30.9.2009. http://www.ftd.de/karriere_management/management/:Business%20Wissen%20Trennungskultur%20Mitarbeitern/346503.html

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 29.April 2008 21:39
Das ist nicht der Normalzustand bei SEN. Derartiges wird bei Personen angewendet, die teilweise schon mehrfach die Freiwilligkeitsangebote abgelehnt haben. Nur diese Personen sind bereits soweit, dass sie Wissen, das Nichtbeschäftigung keine vertragsgemäße Beschäftigung ist.

Re: SEN IA 2008 - Punkt 5 - 10

Abgeschickt von dave am 30.April 2008 22:52
Zum Punkt 7. Härteklausel Unterpunkt b) Mitarbeiter ab 47. Lebensjahr bis einschließlich 56. Lebensjahr der Betriebsratseinheit Е1 gibt es oder gab es eine Info vom Betriebsrat Mch H. "Die örtlichen Betriebsparteien (Е1) haben die Möglichkeit, für Mitarbeiter zwischen dem 47, und einschließlich dem 56. Lebensjahr ( Stichtag: 30.6.2008 ) für den Fall des Eintritts in die bеЕ eine Einmalzahlung von maximal 15.000 Euro je betroffenen Mitarbeiter zu regeln." Betriebsleitung und Betriebsrat haben sich darauf verständigt, für alle Mitarbeiter dieser Altersgruppe im Betrieb Mch H/P diese Einmalzahlung zu gewähren. Auf der letzten Betriebsversammlung wurde dies von Herrn Frick bestätigt. In den Gruppenberatungen beim Betriebsrat haben Mitarbeiter berichtet, dass diese Einmalzahlung nicht für Mitarbeiter im 47. Lebensjahr gezahlt werden soll. Betroffen sind Mitarbeiter die zwischen dem 1.7.61 und 30.6.62 geboren sind. Die oberste Personalleitung will nicht anerkennen, dass das 47. Lebensjahr nach dem 46. Geburtstag beginnt. Sie bestehen in diesen Fällen auf ihrer Auffassung, dass das 47. Lebensjahr mit dem 47. Geburtstag beginnt. Ein Nachlesen im BGB bei den §§ 186 ff bringt Erleuchtung. Der Tag der Geburt ist der 0. Geburtstag und das erste Lebensjahr beginnt, welches mit dem 1. Geburtstag endet. Die Betroffen sollen auf diese im Interessensausgleich vereinbarte Ausgleichszahlung bestehen und bei Problemen sich an den Betriebsrat wenden.

Re: Arbeitnehmervertreter haben versagt!

Abgeschickt von dave am 1.Mai 2008 00:14
Wenn du es ernst meinst, so melde dich beim Betriebsrat.

Jobabbau bei SEN

Abgeschickt von dave am 2.Mai 2008 19:56
Info der Geschäftsführung "Natürlich wissen wir, dass Sie das Thema Partnering besonders interessiert: Joe Kaeser, CFO der Siemens AG und im Vorstand der Siemens AG verantwortlich für SEN, sowie Karl-Heinz Seibert, als Leiter von Siemens M&A; Verhandlungsführer in der Partnersuche für SEN, bestätigten im Management Meeting persönlich, dass die Siemens AG weiter mit Interessenten sehr intensive Verhandlungen führt und dass Siemens das Ziel verfolgt, diese zeitnah abzuschließen." Zeitnah abzuschließen, das stand bereits in der Mitteilung zum Betriebsübergang. Diese Information ist bald zwei Jahre alt. "Selbst bei einer zeitnahen Einigung zwischen einer Vertragsunterzeichnung (Signing) und einem tatsächlichen Inkrafttreten (Closing) kann durchaus eine mehrmonatige Phase der kartellamtlichen Prüfung liegen würde. Für uns alle steht aber zunächst nur eines im Vordergrund: Wir müssen alles tun, um es allen zu zeigen und aus eigener Kraft unsere operativen Ziele für 2008 zu erreichen! Ihre Führungskraft wird daher in Kürze mit weiteren Informationen und Materialien auf Sie zukommen." Jetzt wurden 1200 Mitarbeiter angesprochen, ob sie nicht freiwillig trotz Kündigungschutz SEN verlassen wollen, aber die Ziele sollen erreicht werden. Erst werden die Mitarbeiter verunsichert und gleichzeitig sollen sie noch mehr arbeiten? "Zur aktiven Unterstützung von SEN wird unter anderem ein Kundenbrief von Joe Kaeser bereitgestellt, der unseren wichtigsten Kunden mehr Sicherheit bei Investitionen und Projekten, um die wir uns bewerben, geben soll." Wird auch Zeit, nachdem die Informationen von Joe Kaeser kurz vor der CeBit die Kunden verwirrt hat. SEN hat keine veraltete Technik, die eine mechanische Vermittlung durchführen. Was wollte der nur mit solchen Aussagen erreichen?

Abfindung und Unterhalt?

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2008 08:15
Auf dem Forum für Solidarität hat ein Teilnehmer gesagt, dass es sogar strafbar sei, wenn man in die bee geht oder Aufhebungsvertrag unterschreibt. Ich finde nichts darüber. Kann mir einer helfen?

Re: Abfindung und Unterhalt?

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2008 09:02
Direkt strafbar ist das nicht, bestensfalls Dummheit und ... Dummheit straft der Herr sofort, dann gibt's Hartz IV!! ;)

Re: Abfindung und Unterhalt?

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2008 09:19
Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag hat weitreichende sozialrechtliche Konsequenzen. Lesetipp: Fabian Probst Aufhebungs- und Abwicklungsverträge Grundlagen, Durchführung und sozialrechtliche Folgen. Das Buch kostet zwar eine schöne Stange, aber das ist sehr gut investiertes Geld. Es drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld, Möglicherweise muss man die Krankenkasse zeitweise aus eigener Tasche zahlen (Den eigenen + Arbeitgeberanteil?) Rentenversicherung? Das ist alles sehr kompliziert. Leider habe ich kein Programm gefunden, mit dem man die Aspekte Abfindung, Steuern, Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitslosengeld ALG1, Unterhaltszahlungen, u.s.w. in einem Rutsch durchrechnen könnte. Aber ich meine selbst eine Abfindung von 100.000 Euro könnte dahinschmelzen wie ein Schokoladen-Eis in der Sonne. Nach Lektüre der aktuellen Gesetzteslage habe ich für mich selbst beschlossen, dass ich lieber sitzen bleibe und die arbeitgeberseitige, betriebsbedingte Kündigung abwarte. Bis Ende 2009 fliesst noch so viel Wasser die Isar hinunter und wer weiss schon was dann ist...

Re: Abfindung und Unterhalt?

Abgeschickt von dave am 4.Mai 2008 09:41
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Das Buch kostet zwar eine schöne Stange, aber das ist sehr gut investiertes Geld. Es drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld, Möglicherweise muss man die Krankenkasse zeitweise aus eigener Tasche zahlen (Den eigenen + Arbeitgeberanteil?) Rentenversicherung? [/quote]Nicht zu vergessen, was das Finanzamt frisst. [quote:Anonymous User format="text/plain"]Das ist alles sehr kompliziert.[/quote]Absolut nicht. Es lässt sich mit einem Satz zusammenfassen: Es lohnt sich nicht. [quote:Anonymous User format="text/plain"]Aber ich meine selbst eine Abfindung von 100.000 Euro könnte dahinschmelzen wie ein Schokoladen-Eis in der Sonne. [/quote]Stimmt. Ich arbeite zwar nicht in einem der Bereiche, die abserviert werden sollen, aber meine Chefs wollten mich persönlich abservieren, weil ich kritisch und teuer bin. Ich bekam neben einem ATZ-Angebot auch ein "Angebot" über eine Auflösung mit Abfindung von 100'000. Nachdem ich mich informiert habe, kam das schon wegen Arbeitslosensperrzeit und Steuer nicht in Frage. Trotz Mobbing habe ich "nur" die ATZ gewählt, und meinem Chef ist die Erleichterung aus dem Gesicht gesprungen, als ich sagte, dass ich wenigstens die annehme. Denn wenn ich alles abgelehnt hätte, wäre zu erwarten gewesen, dass er trotz verstärktem Mobbing nichts erreicht hätte, außer Strapazen für meine Nerven und am Ende meinen Gegenschlag mittels Mobbingprotokoll. (Á propo: Letzteres kommt im Interesse meiner ebenso malträtierten Kollegen doch noch, aber zu einem Zeitpunkt, den ich selbst wähle. Bis dahin halte ich es als Zweitschlagwaffe in Bereitschaft.)
Auf Basis von Ploneboard