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erstellt von dave
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zuletzt verändert:
25.08.2008 15:48
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[quote:Friederike format="text/plain"]du schreibst: "In der Zwischenzeit versuchen wir, dem Arbeitgeber im Kampf um den Arbeitsplatz immer einen Schritt voraus zu sein". Das habt ihr von Anfang an hingekriegt und ist irgendwie auch euer Markenzeichen. Voraussetzung dafür war, ganz dicht bei den Kollegen zu sein, also das Gegenteil von bürokratischer Abgehobenheit.
Ich weiß, daß das gar nicht so einfach ist, aber ein unglaublich guter und hoher Anspruch, der die Gegenseite durchaus in die Defensive treibt.[/quote]
Nein, einfach ist das nicht. Die Gegenseite ist schließlich auch lernfähig und hat in den letzten beiden Jahren eine Menge dazugelernt. Aber noch haben wir die Sache im Griff, auch wenn es immer schwerer wird und immer mehr Hintertürchen geschlossen werden.
Aber das ist gut so, sonst wäre das ja auch zu langweilig außerdem spornt das unseren sportlichen Ehrgeiz an. Ein, zwei Ideen haben wir immer noch - deswegen sind wir schließlich mal eingestellt worden (Zitat eines meiner früheren Chefs von ZFE: "Wenn ich selber denken könnte, hätte ich Sie nicht einzustellen brauchen." - das hat uns unheimlich motiviert).
Schade eigentlich und was für eine Verschwendung, dass die Firma nicht will, dass wir diese Motivation und Energie im Sinne der Firma einsetzen.
Liebe ChrisR,
natürlich ist es Verschwendung, daß Motivation und Energie derart behindert und abgeblockt werden.
Aber die Firma, wie eben auch die Gesellschaft ist nicht mehr fähig, dieser Kraft gerecht zu werden. Also suchst du dir neue Felder und du setzt deine Fähigkeiten im Interesse der Kollegen ein. Das ist das vielversprechendste und anspruchsvollste Feld, das es gibt. Zumal es stets die Jugend und die Familien, bzw. Frauen in besonderem Maße umfaßt. Das Volk eben.
Ich finde hier lohnt sich der Einsatz immer.
Nicht als Stellvertreter, sondern um die Kräfte zu ermutigen, die sozusagen in den Startlöchern stehen und nur noch den kleinen Schubs von außen brauchen.
Es gibt sie stets.
Gruß Friederike
Noch was,
Du schreibst "ich habe der Gewerkschaft 2,5 Jahre Zeit gegeben..." weil du ein geduldiger Mensch bist. Liebe ChrisR, ich hatte dieselbe Haltung gegenüber meiner Partei (MLPD) 24 Jahre lang. Bis ich festgestellt habe, daß ihre richtigen Erkenntnisse auf dem Papier, in der Praxis, im entscheidenden Moment, keine Rolle spielen. Es gibt also keinen anderen Weg, als die Dinge in die eigene Hand zu nehmen. Dabei an allen richtigen Erkenntnissen festzuhalten und sich von niemandem und nichts bescheißen zu lasssen. Das setzt eine wissenschaftliche Haltung zur Wirklichkeit voraus. Und eine intellektuelle Redlichkeit.
Finde ich bei dir beides gegeben.
Gruß Friederike
[quote:Friederike format="text/plain"]Es gibt also keinen anderen Weg, als die Dinge in die eigene Hand zu nehmen.[/quote]Das mache ich (zum Leidwesen der Gewerkschaft), keine Angst. Meine Methoden sind allseits gefürchtet, obwohl (oder vielleicht weil?) ich mich immer streng an Recht und Gesetz halte. Allerdings sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, die Gewerkschaft zu reformieren. Vor einem Jahr hätte ich das vielleicht noch versucht, aber wenn man dauernd auf Betonköpfe stößt, die keinerlei Argumenten zugänglich sind, macht das keinen Spaß.
@ ChrisR
meine Hoffnung die Gewerkschaften zu reformieren und z.B. aus der Defensive herauszuführen ist Dir bekannt. Sie basieren auf der Vergangenheit, wo die Gewerkschaften durchaus kämpferisch und erfolgreich waren.
Du schreibst, Dich „ ...immer streng nach Gesetz und Ordnung zu halten“. Es ist in meinen Augen eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung um Erfolg zu haben. Denn die neue Regierung wird uns einfach die Gesetze ändern (insbesondere Arbeit und Soziales). Und wie willst Du das verhindern, dass man uns die „Geschäftsgrundlage“ unter den Füssen wegzieht? Die einzige Kraft, welche das verhindern könnte, sind in meinen Augen die Gewerkschaften. Und wenn die versagen, dann aber gute Nacht!
@ Joachim
Lieber Joachim,
du sprichst m.E. eine sehr wichtige Frage an: Die Frage der "Geschäftsgrundlage".
Nehmen wir die Tarifverträge und die Frage des Streikrechts. Wir haben ja in Deutschland ein ziemlich kastriertes Streikrecht: nur bei Tarifverhandlungen, nach Ablauf der Friedenspflicht..etc. in anderen Ländern ist das ja anders.
Nun kommen die Geschäftsleitungen und erklären, wenn der Tarifvertrag so weiter gilt, nehmen wir euch halt die Arbeitsplätze.
Es liegt auf der Hand, daß hier ein Streikrecht her muß, um die angemessene Antwort darauf zu geben. Statt dessen gibts dauernd "Ergänzungstarifverträge" deren "Ergänzung" darin besteht, daß der Vertrag eben in der Praxis nicht gilt. Das heißt, wenn wir unsere erkämpften Rechte erhalten wollen brauchen wir das Recht, bei Angriffen darauf, sie entsprechend zu verteidigen.
Dafür braucht man sehr wohl Gewerkschaften aber als Kampforganisation und nicht als Mitgestalter von Angriffen auf unsere Rechte.
Gruß Friederike
[quote:Joachim format="text/plain"]...Sie basieren auf der Vergangenheit, wo die Gewerkschaften durchaus kämpferisch und erfolgreich waren.[/quote]Wir leben aber in der Gegenwart und versuchen, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Heute sind die Gewerkschaften nicht mehr kämpferisch und erfolgreich das ist Tatsache - egal aus was für Gründen das so ist. Ich halte den Schmusekurs, den sie auf Kosten der Arbeitnehmer mit den Unternehmen fahren für unerträglich. Ich will dich in keiner Weise davon abhalten, zu versuchen, die Gewerkschaft zu reformieren. Nur wie bereits gesagt, ich halte das für aussichtslos, aber diese Erfahrung muss jeder selber machen.
[quote:Joachim format="text/plain"]Du schreibst, Dich „ ...immer streng nach Gesetz und Ordnung zu halten“. Es ist in meinen Augen eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung um Erfolg zu haben.[/quote]Richtig, es ist zwar notwendig aber nicht hinreichend. Nur welche andere Möglichkeit hast du? Gesetz und Öffentlichkeit sind zwei starke Waffen, wenn man sie richtig einsetzt. Das verhindert natürlich nicht, dass sich im Laufe der Zeit die Spielregeln verändern, an die man sich dann wiederum anpassen muss. Solange bis das passiert, verwende ich diese Waffen so wie sie im Moment sind.
[quote:Joachim format="text/plain"]Denn die neue Regierung wird uns einfach die Gesetze ändern (insbesondere Arbeit und Soziales). Und wie willst Du das verhindern, dass man uns die „Geschäftsgrundlage“ unter den Füssen wegzieht? Die einzige Kraft, welche das verhindern könnte, sind in meinen Augen die Gewerkschaften. Und wenn die versagen, dann aber gute Nacht![/quote]Selbst wenn es dir gelingen sollte, die Gewerkschaften zu reformieren (was ich bezweifle), wird das nicht schnell genug passieren um eine Gesetzesänderung zu verhindern. Und versagen tun die jeden Tag.
Wie will ich das also verhindern? Gute Frage.
In diesem Zusammenhang ist es nützlich, sich mit dem Verfassungsrecht zu beschäftigen. Was wir nämlich immer noch haben (egal, welche Gesetzesänderung in der nächsten Zukunft droht), ist das Grundgesetz.
Art. 79 III GG verbietet, dass die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze und damit auch unsere Grundrechte geändert bzw. abgeschafft werden.
Warum ist das wichtig?
Nehmen wir mal bspw. an, die CDU will den Kündigungsschutz abschaffen. Dann wäre das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar:
Aus Art. 12 I GG (Freiheit der Berufswahl) wird eine Verpflichtung des Staates abgeleitet, den Einzelnen vor dem willkürlichen Verlust seines Arbeitsplatzes zu schützen. Das in Art. 20 GG (Verfassungsgrundsätze) enthaltene Sozialstaatsgebot, begründet eine Verpflichtung des Staates, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Art. 2 I GG (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) beinhaltet die Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass die Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Von den meisten Menschen wird die Möglichkeit, durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, als entscheidender Bestandteil ihrer Persönlichkeitsentfaltung angesehen. Daher lässt sich die Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass keiner willkürlich seinen Arbeitsplatz verliert auch aus diesem Artikel ableiten.
Dieser Verpflichtung kann der Staat aber nur nachkommen, wenn ein Kündigungsschutzgesetz existiert. Folglich kann es nicht abgeschafft werden.
Andere Gesetzesänderungen muss man natürlich auch entsprechend prüfen und gegebenenfalls dagegen vorgehen. Sei es mit Öffentlichkeitsarbeit oder mit einer Verfassungsbeschwerde.
Es ist zwar ein harter Weg, aber ich denke auf diesem kann man eher erfolgreich sein, als wenn man sich in einem Kleinkrieg mit der Gewerkschaft aufreibt.
"Nehmen wir mal bspw. an, die CDU will den Kündigungsschutz abschaffen. Dann wäre das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar:"
Es gibt 5-8 Mill. Arbeitslose m i t dem Kündigungsschutzgesetz.
Also selbst nach Deiner Logik ganz verfassungsgemäß.
"..enthaltene Sozialstaatsgebot, begründet eine Verpflichtung des Staates, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen..."
Der Staat sorgt sich um mehr Beschäftigung: Er macht die Arbeit billiger (Agenda2010, Hartz4...)und folgt darin der Unternehmerlogik: Billigere Arbeit= mehr Chancen fürs Geschäftemachen!
Also Grundgesetz auch erfüllt!
Glaubst Du eigentlich immer noch, mit dem Grundgesetz eine gute Berufungsinstanz gegen die Schädigung der Interessen der einfachen Leute zu haben?
Oder sollte es so sein, daß die Geltung und Einhaltung des Rechts genau die Verhältnisse sanktioniert, die den normalen Menschen schwer zu schaffen machen und anderen einfach nützt, weil es ihren Kalkulationen bestens entspricht?
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Es gibt 5-8 Mill. Arbeitslose m i t dem Kündigungsschutzgesetz.
Also selbst nach Deiner Logik ganz verfassungsgemäß.[/quote]Richtig, das Grundgesetz begründet kein Recht auf Arbeit oder einen bestimmten Arbeitsplatz. Nur ein Recht darauf, vor einem willkürlichen Verlust des Arbeitsplatzes geschützt zu werden. Wie viele dieser 5-8 Mio. Arbeitslosen haben versucht, mit Hilfe des KSchG ihren Arbeitsplatz zu verteidigen? Man muss eine Waffe wie das KSchG, die man hat auch nutzen, sonst ist sie sinnlos. Und man muss sie richtig anwenden.
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Glaubst Du eigentlich immer noch, mit dem Grundgesetz eine gute Berufungsinstanz gegen die Schädigung der Interessen der einfachen Leute zu haben?[/quote]Ja, das glaube ich und ich werde gegen jeden kämpfen, der versuchen sollte, das abzuschaffen.
Übrigens bin ich der Meinung, dass auch Hartz IV in einigen Punkten gegen das Grundgesetz verstößt. Eine Verfassungsklage kann unsereiner aber leider erst führen, wenn er betroffen ist und den Rechtsweg bereits ausgeschöpft hat.
"Wie viele dieser 5-8 Mio. Arbeitslosen haben versucht, mit Hilfe des KSchG ihren Arbeitsplatz zu verteidigen? Man muss eine Waffe wie das KSchG, die man hat auch nutzen, sonst ist sie sinnlos. Und man muss sie richtig anwenden."
Wenn Unternehmen (auf Basis der Freiheit des Privateigentums) zur Durchsetzung ihrer Profitkalkulation Leuten ihren Lebensunterhalt entziehen, dann gibt das Recht ihnen recht soweit sie die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes u.a. beachten!
Dagegen hilft das Kündigungsschutzgesetz überhaupt nicht!
Der Witz an der Freiheit des Privateigentums (und damit eingeschlossen die Freiheit der unternehmerischen Kalkulation) ist doch gerade die Unterwerfung der abhängig Beschäftigten unter deren Profitkalkulation. Diese Rechte g e w ä h r t der Staat. Deswegen macht er kein Gesetz d a g e g e n! Deswegen kann auch das Kündigungsschutzgesetz k e i n e Waffe dagegen sein.
Der Staat setzt halt Regeln, wie Kündigungen abzulaufen haben und wie nicht. Er will sie doch gar nicht verhindern!
Mir kommt Deine Argumentation so vor, als wenn Du als Schutz vor Regen, ein (Zier)Schirmchen aus einem Eisbecher empfiehlst, weil es ja mindestens einen Regentropfen abfangen kann.
Naja- naß werden die Leute aber dann trotzdem.
Das Problem ist doch, dass die meisten Kollegen die Top-Spezialisten in ihrem Fachgebiet sind. Wenn es aber um ihre Rechte geht, haben sie null Ahnung. Wenn man seine Rechte aber nicht kennt, kann man sie logischerweise auch nicht durchsetzen.
Was passiert denn, wenn ein Unternehmen einen Personalabbau durchführen will?
Der weitaus größte Teil der Betroffenen verlässt dann mehr oder weniger freiwillig mit einer Abfindung, einer Vorruhestandsregelung oder über die beE die Firma. Warum tun sie das?
Erstes Motiv: Man hat Hemmungen, die eigene Firma zu verklagen.
Zweites Motiv: Man glaubt den Statistiken, dass nämlich lediglich 5% aller KSchKlagen damit enden, dass der Mitarbeiter wieder bei seinem Arbeitgeber beschäftigt wird und fragt nicht nach, warum das so ist.
Drittes Motiv: Man scheut vor der unbekannten Situation, die eine KSch-Klage mit sich bringt, zurück.
Viertes Motiv: Man geht den vermeintlich einfacheren Weg. Einen Konflikt mit dem Arbeitgeber durchzustehen kostet natürlich Nerven und man hofft, schnell wieder Arbeit zu finden. Aber was, wenn sich später herausstellt, dass man keinen anderen Arbeitsplatz mehr findet? Dann ist die Existenz zerstört und das kostet viel mehr Nerven.
Wird doch eine Klage halbherzig angegangen, dann endet das meist in einem Vergleich – daher kommt übrigens die schlechte Quote von 5%.
Bis hier hin hat das KSchG aber überhaupt noch nicht gegriffen.
Wie scharf diese Waffe ist, siehst du an den Klagen, die in der Hofmannstraße geführt wurden. Diese waren bilderbuchmäßig vorbereitet und wurden konsequent mit nur einem Ziel durchgeführt, nämlich den Arbeitsplatz zu erhalten. Diese Klagen wurden sämtlich von den Mitarbeitern gewonnen.
Voraussetzung: Die Mitarbeiter und der Betriebsrat kennen ihre Rechte und wissen, wie man diese Waffe anwendet.
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Wenn Unternehmen […] Leuten ihren Lebensunterhalt entziehen, dann gibt das Recht ihnen recht soweit sie die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes u.a. beachten![/quote]Ja, aber die Unternehmen sind nicht daran interessiert, nach KSchG zu kündigen. Warum? Weil sie dann eine korrekte Sozialauswahl machen müssten (obwohl auch da einige Gemeinheiten möglich sind) und dann die jüngeren, billigeren Mitarbeiter zuerst gehen müssten, die die Unternehmen aber gerade behalten wollen. Also beachten sie für gewöhnlich, nicht das KSchG – und schon hat man gewonnen.
"Also beachten sie für gewöhnlich, nicht das KSchG – und schon hat man gewonnen."
Für den Fall der Nichtbeachtung hast Du auf jeden Fall recht.
Aber für die normalen Fälle,
wo Entlassung zur Rationalität unternehmerischen Handelns dazugehört
wo der Staat mit seinem Rechtssystem dieses Handeln will und sanktioniert
und wo Unternehmen sich an die arbeitsrechtlichen Vorgaben halten
greift Dein Rezept nicht. Mit diesen "banalen" Erklärungen willst Du dich wohl nicht zufrieden geben?
[quote:Anonymous User format="text/plain"]
"... wo Entlassung zur Rationalität unternehmerischen Handelns dazugehört
[/quote]
Diese Argumentation setzt doch nicht die gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft, die ChrisR aufzeigt. Gerade weil Entlassungen heute Teil des unternehmerischen Handelns sind, muss der Arbeitnehmer sein kleines "Unternehmen" Familie vor dem Ruin bewahren, in dem er mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, seinen Arbeitsplatz verteidigt. Das ist legitim. Dazu aber muss er - wie der Großunternehmer auch - seine Möglichkeiten erkennen. Und ein wesentlicher Teil ist das Kündigungsschutzgesetz.
Wenn es zur Rationalität eines Diebes gehört, Wertgegenstände zu stehlen, dann bleibt das was er tut trotzdem Diebstahl und jeder, der ihn erwischt wird ihn wohl anzeigen, damit er seine Wertgegenstände wiederbekommt. Ganz genauso hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen Arbeitgeber zu verklagen, wenn dieser ihm an den gesetzlichen Bestimmungen vorbei den Arbeitsplatz wegnimmt (klaut). Es besteht kein Unterschied. Beide tun unrecht.
Wenn ich mich mit dem Dieb allerdings einige und ihn nicht anzeige, ihm lieber sage - um Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen -, gut, nimm alles mit, was ich habe, aber lasse mir das Fotoalbum und 100 Euro, dann habe ich durch mein eigenes Verhalten Unrecht zu Recht gemacht; das Recht nicht genutzt und mich nebenbei ruiniert. Wenn das jeder tut, dann wird Diebstahl bald so normal werden wie die sog. Beendigung von Arbeitsverhältnissen im beidenseitigen Einvernehmen. Und keiner braucht sich wundern, dass immer mehr Menschen Diebstahl als gute Erwerbsquelle sehen.
[quote]
wo der Staat mit seinem Rechtssystem dieses Handeln will und sanktioniert
[/quote]
du widersprichst dich selbst. ChrisR hat dir gerade erläutert, dass der Staat durch sein Rechtssystem dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben hat, sich gegen den Arbeitgeber mit Hilfe des Kündigungsschutzgesetzes und Grundrechts zu wehren. Also mögen vielleicht manche Politiker die gleiche Ansicht wie Unternehmer haben. Zum Staat gehört auch das Volk, das das Rechtssystem für sich in Anspruch nehmen kann. Aus deinem Satz klingt lediglich heraus: Da kann man eh nichts machen, weil der Staat ... Das erinnert mich an Naturreligionen, wo die Menschen auch glaubten gegen den mächtigen Donnergott und sonstige Götter nichts machen zu können.
[quote]
und wo Unternehmen sich an die arbeitsrechtlichen Vorgaben halten
[/quote]
Nun Gesetz kann nicht nur für eine Seite gut sein. Gesetzliche Regelungen sollen helfen Interessenkonflikte zu regeln. Man kann einem Arbeitgeber schlecht verbieten überhaupt zu kündigen. Dies nämlich würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz (so BRs in der Lage sind es anzuwenden) sind dazu da, einen Ausgleich für die schwächere Position des Arbeitnehmers zu schaffen.
Im BGB ging man ursprünglich davon aus, dass beide Vertragsparteien stets gleich stark sind, also "nein" sagen können zum Angebot des anderen. Wenn ich ein Auto kaufe, habe ich halt das Auto nicht, aber wenn ich zu einem Arbeitsvertrag "nein" sage und der Arbeitsmarkt zu ist, habe ich ein existenzielles Problem; der Arbeitgeber jedoch nicht. Daran erkennt man deutlich die Ungleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche der Gesetzgeber versucht hat durch entsprechende Gesetze auszugleichen.
Leider wird das Gleichgewicht durch die aktuelle Politik immer mehr zugunsten des Arbeitgebers verschoben, aber gerade deshalb müssen wir um so konsequenter unsere Rechte verteidigen und verteidigen tut man ein Recht am besten, in dem man es anwendet, nicht in dem man es brach liegen lässt und sagt: Da kann man nichts machen.
Mit den Motiven, die ChrisR aufgelistet hat, sollte sich jeder Arbeitnehmer auseinandersetzen.
Sorry, aber Du argumentierst unsauber:
die folgenden 3 Punkte gehören für mich argumentativ (in der Logik meiner Behautungen) zusammen, sie müssen z u s a m m e n erfüllt sein für meine Behauptung.
"Aber für die normalen Fälle,
wo Entlassung zur Rationalität unternehmerischen Handelns dazugehört
wo der Staat mit seinem Rechtssystem dieses Handeln will und sanktioniert
und wo Unternehmen sich an die arbeitsrechtlichen Vorgaben halten
greift Dein Rezept nicht."
Du trennst sie, und argumentierst damit gegen etwas, was ich gar nicht behauptet habe.
Vielleicht klärt das ja manches Mißverständnis auf:
nach meiner Logik (obige 3 Punkte) kann man Arbeitgeber gar nicht mit Dieben vergleichen, weil sie ihre Entlassungen (in diesen von mir beschriebenen Fällen) n a c h R e c h t und
G e s e t z abwickeln! Da passt Dein Vergleich überhaupt nicht.
Du suchst Verstöße gegen die Normalität. Ich will erst mal die Normalität begreifen - und dann, weil ich sie als gegen mein Interesse eingerichtet erkenne, zunächst mal kritisieren. Davon willst Du scheinbar nichts wissen.
Du findest nur die Abweichung von der Normalität kritikabel. Oder liege ich da falsch?
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