Datenspionage durch Siemens
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
27.12.2014 01:13
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Ist euch wirklich klar, von was Ihr da berichet??!
Eine private, juristisch eigenständige gewinnorientierte Kapitalgesellschaft, Teil der Wirtschaft einer Demokratie, macht sich die Executive, sprich die Staatsanwaltschaft, ein Organ der Staatsgewalt zum willfährigen Werkzeug, um ureigenste wirtschaftliche Kapitalinteressen, entgegen rechtlicher und per Gericht festgestellten Hindernissen und Hemmnissen, durchzusetzen.
Dies zum Nachteil nicht bezifferbarer staatstreuer Bürger, die dadurch nach meiner Einschätzung alle Ihre Erwerbsmöglichkeiten bei Siemens und woanders verloren haben. Ich meine konkret den BR-Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und all diejenigen Mitarbeiter die sich vertrauensvoll an den BR per e-mail gewandt haben. Ich zweifele nicht daran, dass alle fernmündlichen Gespräche ebenso aufgezeichnet und von Siemens ausgewertet wurden.
Siemens hat Ihnen nach meiner Meinung mit Sicherheit bei den nächsten Abbaurunden aufgrund Ihrer Anfragen Beim BR-Vorsitzenden gekündigt!!
Wißt Ihr was Ihr da sagt?!
Keiner ist mehr sicher!!!
Jeder der Siemens im Weg steht, wird aus dem Weg geräumt, mit der Gewalt des Staates! Eine lupenreine Diktatur durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen.
Sicher, nichts besonderes, weltweit. Aber in Deutschland?!
Der Vorgang ist so ungheuerlich und folgenschwer, dass sich jeder überlegen muss, was das für ihn persönlich heißt! Siemens steht jeder im Weg, der seinen Kapitalbeschaffungsinteressen im Weg steht. Das Motto lautet, Geld her oder es kracht. Jeder der noch ein paar Euros auf dem Konto hat, jeder Eigenheimbesitzer und Vermögende ist somit im Focus des Kapitalfressers Siemens. Aber auch jeder Arme, jeder Sozialhilfebedürftige und jeder der Siemens bei der Kapitalbeschffung im Weg steht. denn auch der Sozialhilfeempfänger benötigt zum Überleben Geld, dass auch Siemens haben könnte. Eine Umverteilung der Staatseinnahmen würde auch dies ermöglichen.
Jeder der dagegen vorgeht sich wehrt, im wege steht,nicht schnell genug davon läuft - und alles Hab und Gut liegen lässt - steht im Fadenkreuz von siemens, und wenn die eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Represion nicht reichen, und das dürfte meiner Meinung äusserst selten sein, der bekommt Ermittlungen und Schnüffeleinen durch die Staatsanwaltschaft durch Siemens vermittelt.
Seien wir ehrlich, auch gegen den staatstreuesten und aufrichtigsten rechtschaffensden staatsbürger lässt sich etwas finden, wenn man den nur lange und intensiv genug schnüffelt. Wenn nicht, dann lässt es sich zu guter letzt konstruieren.
Mir wurde schlecht, als mir die Ereignisse um Heribert Fieber und Inken Wanzek zu Ohren gekommen sind.
Sowas hatten wir nach meiner Überzeugung schon mal. Vor Jahrzehnten.
Wer eine strafbare Handlung duldet oder fordert, macht sich selbst strafbar. Der Betreibtsrat ist massiv betroffen. Schriftliche Mitteilungen via Mail sind zurückgegangen. Traut sich doch keiner mehr was zu schreiben. Ob Anrufe sicherer sind? Gesprächsaufzeichnungen sind möglich, die Gesprächsdaten werden sowieso gespeichert = monatliche Kontoauszüge. Wenn das nicht eine Behinderung der Betriebsratsarbeit ist? Es reicht der begründete Verdacht, hier liegen Fakten vor, für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die müssen Ermitteln. Viele in Mch H verstehen die Handlungen des BR´s nicht. Ich sowieso nicht.
Es ist gut, dass es ein paar wenige mutige Menschen gibt, die diese skandalösen Vorgänge nicht einfach hinnehmen.
Vielen Dank an NCI für den Mut für die Berichterstattung und auch an Heribert Fieber für seinen ungebrochenen kämpferischen Mut!
Mir macht das Mut, auch nicht zu allem zu schweigen, auch wenn ich so mutig wohl nie werde.
Dinge, wie die Datenausspähung dürfen nicht im Dunkeln bleiben. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!
Ich finds auch klasse! Was mir besonders gefällt, ist die systematische Methode, mit der die Zusammenhänge und Gründe aufgedeckt werden. Hier wird ein Arbeitstil, der wahrscheinlich vom Beruf stammt, auf ein gesellschaftliches Problem angewendet. Das finde ich revolutionär. Es ist eine neue Erfahrung für mich.
Mit herzlichen Grüßen
Friederike
Auch wenn DC meint, dass COM Spitze sei, und wir nun dieses Forum schließen sollten, so ist das mindesteste, dass zuerst die Schuldigen an der Datenausspähung zur Rechenschaft gezogen werden.
Außerdem glaube ich erst, dass COM Spitze ist, wenn keine Arbeitsplätze mehr abgebaut und verlagert werden.
Denn bis vor kurzem haben wieder 1200 MA Aufhebungsverträge auf Kosten der gesamten Bevölkerung unterschrieben!
Also ist dieses Forum nach wie vor sehr wichtig!!!! Auch wenn es manchen ein Dorn im Auge zu sein scheint.
Speziell die Aufbereitung der Datenausspähung auf der NCI-Homepage ist unheimlich informativ bezgl. krimineller Energie mancher Zeitgenossen.
Dies darf man sich einfach nicht gefallen lassen!
Ich bin ziemlich sicher, dass es gewisse Herren der Siemens AG und manchen Damen und Herren bei der AUB sehr wohl interessiert.
Leider muss ich DC recht geben, dass die IG Metall zu diesem Thema verdächtig ruhig ist.
Umso wichtiger ist es, diese Sache öffentlich zu machen, denn wenn alle schweigen, glauben oben genannte Herren und Damen, dass das Gesetz nur für Schwarzfahrer und kleine Ladendiebe gilt. Dei Firmen werden eh von Tag zu Tag dreister.
Am meisten erschreckt mich, wie leicht es für Siemens ist, sich der Staatanwaltschaft zu bedienen.
Es grenzt an ein Wunder, dass unser Kampf erfolgreich zu Ende geführt werden konnte. Das aber ist vor allem der klaren und unbeugsamen Haltung von Heribert Fieber und Inken Wanzek zu verdanken. Sie haben sich einfach nicht einschüchtern lassen - trotz aller Repressalien. Und liebe Kolleginnen und Kollegen - für wen? Für uns! Und dafür mein ganz persönlicher Dank an die beiden.
Vielen Dank an NCI, dass ihr diesen Sumpf beleuchtet und für Klarheit sorgt. Ich bin auch maßlos entäuscht, dass der BR den Schwanz eingezogen hat.
Ich denke so einen BR brauchen wir nicht, der sofort klein beigibt, wenn er Flagge zeigen muss. Und in unserem Interesse hat er nicht gekniffen, das ist sicher. Das sollten die Vorsitzenden sich hinter die Löffel schreiben mit ihrer pseudodemokratischen Meinungsmanipuliererei!
Gut nur, dass bald BR-Wahlen sind! Die bisherige Mehrheitsliste IGM wird von mir einen Denkzettel bekommen. Ich werde NCI wählen!! Vielleicht denken so wie ich nicht nur ein paar, sondern ein paar mehr?
Dank NCI Flugblatt ist die Datenspionage Thema der Hauptversammlung geworden. Auch wenn KCK, wie Klaus intern laut Zeitung genannt werden soll, keinen Kommentar abgeben hat. Der Vorstand bezieht zu laufen Verfahren keine Stellung. Den Aktionären wurde eine Antwort vorenthalten. Gibt es hier was zu verbergen?
Der Betreibsrat soll handeln und das ganze nicht erst nach den Wahlen aufbereiten. Dieser Betreibsrat ist betroffen. Er kennt die Hintergründe und die Ursachen.
Bei den Tatbeständen des §119 BetrVG handelt es sich um sog. Antragsdelikte. Diese werden nur auf Antrag verfolgt. Die Tat selbst verjährt zwar erst nach 3 Jahren (§78 II Nr.5 StGB), sie wird aber nur dann verfolgt, wenn der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten gestellt wird, ab dem Tag, an dem der Antragsteller von Tat und Täter Kenntnis erlangt hat. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Strafverfolgung.
Spätestens als das Urteil des Landgerichtes am 02.11.05 vorlag, in dem die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung und darüber hinaus noch 6 Grundrechtsverstöße festgestellt wurden, hatte der Betriebsrat diese Kenntnis. Seitdem läuft die 3-Monats-Frist. Preisfrage: Wann läuft sie ab?
Danke für die Info ChrisR,
dann wird es Zeit, dass wir dem BR sagen, was wir wollen. Ich denke, es sind auch Mails von mir in dem Paket, das durchsucht wurde. Wie kann ich Kenntnis erlangen, ob auch meine Mails an den BR gefilst wurden? Bin ich ggf. auch ein Geschädigter? Wer und wieviele KollegInnen wurden noch geschädigt. Mail haben nicht nur einen Empfänger, sondern auch einen Absender.
Im IGM-Siemens-Dialog schreibt DChavez zur BR-Ausspähung:
„Ich finde es richtig, dass die IGM nach vorne blickt, und das Verhältnis zur Firma nicht mit Geschichten von gestern belastet.
Bei jeder Entscheidung muss man sich die Frage stellen "was bringt es" - und hier handelt die IGM neuerdings sehr pragmatisch.“
Ist doch wirklich trollig, wie harmonisch sich DC und IGM beidseitig annähern. Bussi bussi !
Es geht um die Frage: Was bringt es, die Datenausspähung zu veröffentlichen. Es bringt gesetzwidrige Heimlichtuereinen ans Licht. Und das schützt unser Recht und unsere Demokratie.
Immerhin war es das Ziel der falschen Beschuldigungen durch die Siemens AG und der AUB-Diffamierungskampagnen gewesen die Person Heribert Fieber in Verruf zu bringen. Sein Ruf sollte so geschädigt werden, dass er nicht mehr als Betriebsratsvorsitzender tragbar ist. Rufmord nennt man diese Straftat.
Belegschaft und Betriebsrat sollten sich von ihrem Vorsitzenden abwenden, dieser sollte isoliert dastehen, damit er seine offene Informationspolitik, die für den Arbeitskampf Mch H entscheidend war, nicht mehr weiterführen kann.
Der ganze Zusammenhalt in diesem Arbeitskampf sollte durch den Angriff auf die beiden Spitzen kippen, damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Gekündigten und Ausgesonderten Kollegen, die Kraft und den Mut zu kämpfen verlieren.
Nun zurück zu der Frage, was bringt die Offenlegung? Sie bringt das Wissen darum, dass die Firma Siemens auch vor rechtswidrigem Handeln nicht zurückschreckt.
Und sie bringt vielleicht auch, dass der ein oder andere jetzt endlich aufwacht und das Bild der Heilen Welt aufgibt. Und es bringt vielleicht auch, dass Vertrauen in die Firma ersetzt wird durch Information über seine eigenen Rechte. Das Zeitalter des blinden Glaubens an die Aussagen des Arbeitgebers muss dem Zeitalter der Aufklärung über die eigenen Rechte weichen.
[quote:Anonymous User format="text/plain"] (...)Sie bringt das Wissen darum, dass die Firma Siemens auch vor rechtswidrigem Handeln nicht zurückschreckt. (...)[/quote]
Das ist kein wunderbarer Beitrag, sondern eine blosse Behauptung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Und da ja nicht einmal die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es kein rechtswidriges Handeln seitens der Firma.
Nur der NCI tritt aufgrund der ewigen Rufmordkampagnen auf duennen strafrechtlichen Es.
Die IGM hat dies erkannt, und auf den rechten Pfad zurueckgefunden. Schliesslich stehen im neuen Jahr grosse Reformen an, unter anderem des Entlohnungssystems. Nachdem die Gewerkschaft in Deutschlande bereits bei den Arbeitszeiten sich an die globale Realitaet angepasst hat, teilweise Weihnachts/und Urlaubsgeld geopfert hat, ist nun das Tarifsystem dran. Die Unternehmen verfolgen damit langfristig - trotz Bestandsschutz - gezielte Senkung des ueberhoehten Lohnniveaus.
Dann heisst es bald statt oder neben HCR - Head Count Reduction auch SR - Salary Reduction!
Wer lesen kann, ist im Vorteil.
[quoteC format="text/plain"]
Und da ja nicht einmal die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es kein rechtswidriges Handeln seitens der Firma.
[/quote]Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht, weil dies nur auf Antrag des BR geschieht.
Siehe http://www.nci-net.de/Archiv/Datenspionage/DS-Kap5/DS-Kap-5.html#BR
Dass zumindest von Seiten der Justiz rechtswidriges Handeln vorlag, beweist die Entscheidung des Landgerichts von 02.11.05.
Siehe http://www.nci-net.de/Archiv/Datenspionage/DS-Kap5/DS-Kap-5.html#revidiert
[quoteC format="text/plain"]
Nur der NCI tritt aufgrund der ewigen Rufmordkampagnen auf duennen strafrechtlichen Es.
[/quote]Ach ja, du Kenner des deutschen Strafrechts. Wo ist hier dünnes Eis?
Lieber DC, ich fürchte Du hast in manchem recht: Nach der HCR kommt nun die SR,
es lebe der Siemens-AKüFi...
Allerdings folgt der Salary Reduction noch die CR, die Consumption Reduction.
Wenn die Bevölkerung weniger verdient, kauft sie auch weniger, und dadurch
verdienen dann die Firmen wieder weniger. Sollte man mal zu Ende denken.
Was die Unschuldsbehauptung betrifft, möchte ich Dir in 3 Punkten widersprechen.
1) Der Schluss "wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt gibt es kein
rechtswidriges Handeln" ist unzutreffend. Denn sie ermittelt häufig erst
auf Anzeige, und die erfolgt ja nicht immer bei jedem Rechtsbruch.
Was den Rechtsbruch aber noch lange nicht legalisiert.
2) Justitia ermittelt aber sehr wohl, schließlich gibt's ja Strafanzeigen
(wenn auch leider nicht von Seiten des BR, aber der persönlich Betroffenen).
3) Unter rechtsstaatlichem Verhalten würde ich erwarten, dass man sich in
vorauseilendem Gehorsam an geltendes Recht hält, und nicht erst nachdem man
letztinstanzlich dazu verurteilt wurde. So verhalte ich mich zumindest als
Privatperson, und so hätte ich es mir auch von meiner Firma gewünscht.
Ein klares Statement "da ist was falsch gelaufen, wird so aber nicht mehr
in dieser Firma vorkommen" hätte einen würdigen Schlusspunkt unter diese
Sache setzen können. Stattdessen wird weiter der Eindruck erweckt, dass man
noch nicht von der Unrechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt ist,
was zu dem Schluss führen kann, dass man es in ähnlicher Situation
wieder tun würde (Gegenteiliges hat noch kein Siemens-Manager klar geäußert).
Letztlich sind auch deswegen die laufenden Verfahren so wichtig: Hier geht
es nicht nur einfach um Sühne des Geschehenen, sondern auch um Abschreckung
potentieller Nachahmungstäter.
Falls due es nicht schaffst den Link
http://www.nci-net.de/Archiv/Datenspionage/DS-Kap5/DS-Kap-5.html#revidiert
anzuklicken. Hier der Text.
Das Gericht bemängelte in der Begründung, dass der Richter, der den Durchsuchungsbeschluss angeordnet hat, diese Maßnahme nicht angemessen rechtsstaatlich begrenzt hat. Dadurch verstößt der Durchsuchungsbeschluss eindeutig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Damit sei er insgesamt rechtswidrig.
Die Durchsuchung und die Art und Weise ihrer Durchführung habe, so das Gericht weiter, zu "einem eklatanten Eingriff in das Grundrecht […] auf informationelle Selbstbestimmung und […] in seine verfassungsrechtlich geschützten Rechte als Betriebsrat" geführt.
Insgesamt werden sechs Grundgesetzverstöße festgestellt:
* Art. 2 I GG:
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht auf informelle Selbstbestimmung
Diese Recht leitet sich aus Art. 1 I und 2 I GG ab. Dabei steht der Schutz der Privatsphäre im Mittelpunkt, wobei es bei diesem Grundrecht um die Sammlung, Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten geht. Eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung liegt vor, wenn der Staat es zulässt, dass Dritte persönliche Informationen verwerten.
Damit kennt das Gericht an, dass die Staatsanwältin H. es - entgegen diesem Grundrecht - zugelassen hat, dass Siemens die Betriebsratsdaten durchsucht und auswertet.
* Art. 9 III GG: Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Hier bestätigt das Gericht, dass in das Recht, sich gewerkschaftlich betätigen zu können eingegriffen wurde. Schließlich erfasste die Durchsuchung auch gewerkschaftliche und anwaltliche Daten im Rahmen der Auseinandersetzung Mch H, einschließlich des Kommunikationsaustausches zwischen dem Mitarbeiternetz NCI und dem Betriebsrat.
* Art. 13 I GG: Unverletzlichkeit der Wohnung - Schutz der Privatsphäre
Auch dieser Artikel des Grundgesetzes schützt die Privatsphäre. Er dient dazu den inneren Lebensbereich des Einzelnen zu schützen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Staatsorgane physisch in die Wohnung eindringen müssen. Vielmehr liegt ein Eingriff bereits dann vor, wenn der Staat indirekt erfasst, was im geschützten Bereich vor sich geht.
* Art. 13 II GG: Unverletzlichkeit der Wohnung - Durchsuchungen
Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Damit kannte das Gericht an, dass Staatsanwältin H. es versäumt hatte, rechtzeitig den richterlichen Beschluss zur Durchsuchung einzuholen.
* Art. 19 IV GG : Verletzung von Rechten
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Damit erkennt das Gericht an, dass die Ablehnung der Beschwerde gegen die Durchsuchung der Betriebsratsrechner nicht rechtens war.
* Art. 20 III GG: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Damit wird anerkannt, dass in diesem Verfahren eklatante Verletzungen der Staatsanwaltschaft vorlagen. Das Gericht beanstandete auch, dass Staatsanwaltschaft und Polizei die Durchsuchung von Siemens durchführen ließen, denn dies ist nicht rechtens.
[quoteC format="text/plain]Dann heisst es bald statt oder neben HCR - Head Count Reduction auch SR - Salary Reduction!
[/quote]
An dieser Stelle möchte ich mir eine Verweis auf einen meiner Beiträge in einem anderen Forum erlauben:
http://dialog.igmetall.de/Forum.46.0.html?&cat;_uid=4&conf;_uid=5&thread;_uid=144&view;=single_thread
Die von der Regierung vorgeschlagene Familienförderung zielt vor allem auf Familien, in denen beide Elternteile einen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz haben. Denn sie profitieren am meisten von den beiden Hauptkompomenten der Förderung. Aber gerade solche Familien werden, wenn es so weitergeht, bald Seltenheitswert haben!
[quoteC format="text/plain"]Das ist kein wunderbarer Beitrag, sondern eine blosse Behauptung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Und da ja nicht einmal die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt es kein rechtswidriges Handeln seitens der Firma.[/quote]Die Staatsanwaltschaft ermittelt sehr wohl:
gegen Dr. M.B., die auswertenden Personen bei Siemens und bei der Kriminalpolizei sowie gegen die Staatsanwältin H. wegen des Verdachts der illegalen Datenausspähung gemäß §202a StGB (http://www.nci-net.de/Archiv/Datenspionage/DS-Kap6/DS-Kap-6.htm).
Außerdem läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin H.
Ein Gerichtsurteil (Landgericht) liegt bereits vor (http://www.nci-net.de/Archiv/Datenspionage/DS-Kap5/DS-Kap-5.htm).
[quoteC format="text/plain"]Nur der NCI tritt aufgrund der ewigen Rufmordkampagnen auf duennen strafrechtlichen Es.[/quote]Mit dieser Behauptung kannst du uns nicht einschüchtern. Es ist uns durchaus bewusst, dass wir mit der Datenausspähung ein ziemlich heißes Eisen anfassen.
Wir bewegen uns dennoch nicht auf einem dünnen strafrechtlichen Eis. Wir recherchieren und analysieren sehr genau und unterziehen unsere Artikel einem äußerst strengen Review (Fagan-Methode), bevor wir etwas veröffentlichen. Wäre auch nur ein Punkt juristisch angreifbar, dann hätte Siemens bereits juristische Schritte gegen uns unternommen. Um eine Rufmordkampagne handelt es sich keinesfalls, da nur Fakten dargestellt und in einen logischen Zusammenhang gebracht werden.
Die Firma Siemens hat ihren Ruf selbst ruiniert. Dazu braucht sie kein NCI. Wohl aber brauchen wir ein NCI.
Wenn man es sich genau überlegt müssen die ganz schon Angst vor NCI und der Politik des damaligen Bertriebsratsvorsitzenden Heribert Fieber gehabt haben, wenn man bedenkt, welchen Aufwand sie betreiben und welchem Risiko sie sich aussetzen, um diese neue Denkweise und Bewegung im Keim zu ersticken.
Leider war und ist die IG Metall zu arrogant, zu feig oder einfach zu doof, um zu erkennen, welches Potenzial hier für eine deutschlandweite Arbeitnehmerbewegung steckt. Siemens hat das sehr wohl und schon sehr früh erkannt.
Und diese Arroganz nehme ich der IG Metall sehr übel, denn eigentlich würden wir eine starke Gewerkschaft brauchen. Wir brauchen aber keine, die dienstbeflissen die AUB nachbildet, nach dem Motto allseits gesprächsbereit, aber nur hinter verschlossenen Türen, weil der Arbeitgeber das so will.
Ich denke du hast wirklich sehr genau überlegt. Die entscheidende Frage ist m.E. das Potenzial, das du beschreibst, das ja objektiv sich seit Jahren weiterentwickelt und dessen Markenzeichen darin besteht, sich von niemandem, wirklich von niemandem bevormunden zu lassen.
Deine Kritik an der Führung der IGM teile ich. Aber ich beschränke mich nicht darauf, es gibt andere führende Kräfte, für die diese Kritik genauso zutrifft. Andererseits gibts eine ganze Reihe von Leuten in führender Position, die das längst erkannt haben.
Selbstverständlich Siemens als Erste, aber auch eine ganze Reihe von Leuten, die uns wohlgesonnen sind.
Man sollte sich, auf der Suche nach Unterstützung, nicht nur auf die IGM-Führung beschränken. Das wäre kurzsichtig.
Gruß Friederike
Auf Basis von Ploneboard