Datenspionage durch Siemens
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
27.12.2014 01:13
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[quoteC format="text/plain"].
... andererseits wuerde ein Anruf des Kanzlers (Neuer und Alter)
bei Dutzfreund AR Vorsitzender genuegen, um evtl. Uebereifrige PAler zurueckzupfeifen, ...
[/quote]
Der amtierende Kanzler und seine Rivalin haben im Moment bestimmt andere Sorgen. Aus deren Sicht handelt es sich hier wohl tatsächlich um Kleinkram, aber für die Betroffenen sieht das freilich anders aus. Darum muss sich ein Anwalt der Sache annehmen und, falls erforderlich, wird der Streit vor Gericht beigelegt. Wofür haben wir denn Gerichte? Da muss sich keiner beleidigt fühlen oder einen Rufmord fürchten, DAS wäre dann nämlich wirklich kindisch!
Du kannst sicher sein, dass es die Gerichte beschäftigen wird. Doch "wozu haben wir eine Staatsanwaltschaft?" Damit die Siemens ohne richterlichen Beschluss beauftragt, zu schnüffeln? Diese Verfilzung finde ich mindestens genauso schlimm wie die Schnüffelei selbst.
Und Kanzler und Rivalin sollten sich schon mal Gedanken machen, wohin das führt, wenn sich Großkonzerne alles erlauben können! Das wäre wichtiger als dümmliche TV Duelle.
[quote:Heidi format="text/plain"]Darum muss sich ein Anwalt der Sache annehmen und, falls erforderlich, wird der Streit vor Gericht beigelegt. Wofür haben wir denn Gerichte? Da muss sich keiner beleidigt fühlen oder einen Rufmord fürchten, DAS wäre dann nämlich wirklich kindisch![/quote]Es handelt sich hier nicht um eine Streitsache in einem Zivilprozeß, die in einem Prozeß durch Vergleich beigelegt werden könnte, sondern um eine Strafsache.
In einem Strafverfahren braucht für gewöhnlich der Angeklagte einen Rechtsanwalt, nicht das Opfer der Straftat. Die bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt hier in einer Strafsache, in die sie offenbar selbst mit verwickelt ist. Sie hat vermutlich kein Interesse, eigene Fehler aufzudecken.
Um zu verhindern, dass etwas vertuscht wird, müsste jemand anders ermitteln.
Wer Straftaten als Kinderkram abtut, disqualifiziert sich doch selbst. Danach wären Top-Manager wie strafunmündige Kinder zu brachten. Da könnte man ja vermuten, daß DC sich an an der Abhöraktion des Betriebsrates beteiligt hat und davon möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich distanzieren. valter
Fakt ist: Es gibt keine Datenspionage durch Siemens! Es gilt bis zur rechtskraeftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung! Und keiner wird es waqen, einen fuehrenden Konzern anzuklagen oder gar zu verurteilen! Einfach den neuen oder alten Kanzler fragen! Und Staatsanwaelte betreiben auch keinen Selbstmord!
Vor den Konzernen knickt jeder ein, Politik, Gewerkschafter, Mitarbieter, einfach wundervoll. Nur NCI nicht! ... noch nicht, leider, aber es kommt!
Und damit es keine Bauernopfer gibt, haben sich clevere PAler wie z.B. DC rechtzeitig nach Karstadt oder anderswo abgeseilt!
Lieber Daniel,
es wird kein Strafverfahren gegen den Konzern Siemens eingeleitet, sondern wenn, dann haben bestimmte Personen gegen das Strafrecht verstoßen, gegen die dann das Verfahren geführt wird. Und richtig, bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Es sollte dir eigentlich bekannt sein, dass das Strafrecht nicht am Ausgang aus dem Werksgelände Mch H stoppt. Ein Abseilen zu einer anderen Firma nützt deinen "cleveren PA'lern" in einem solchen Fall nichts.
Wer auch immer einknickt oder auch nicht. Ich kann dir versichern, dass ich nicht einknicken werde.
[quoteC format="text/plain"]... clevere PAler wie z.B. DC rechtzeitig nach Karstadt oder anderswo abgeseilt! [/quote]
:disgust:
Nun DC beim Bankrottladen Karstadt sitzen und irgendwelchen unbedarften alten Omma's überflüssige Sachen andrehn ist eine Sache, eine andere, sehr befriedigende, Sache ist, als Stachel im Fleisch des "Chef's" oder zumindest dessen, der sich dafür hält,im Laden zu sitzen und sich sein hilfloses Gestrample anzusehen.
Mein großer Boss hat mich rausgeschmissen, aber ... ich bin noch da, er ist weg!!
Gruß vom Schlächter
Idi Amin (mein offizieller Spitzname)
Keiner von euch scheint in der Position, daß was man die Realität nennt, beschreiben zu können.
Jeder Betriebsrat verliert bei Siemens und anderen Organisationen dieser Kategorie (Funktionärshierarchien wie beim Militär) umgehend seinen Arbeitsplatz und somit seine Existenzgrundlage wenn er nicht mit Siemens kooperiert. Jedem kann heutzutage an jedem Ort und zu jeder Zeit auf jede Art und Weise gekündigt werden. Aus.
Aus diesem Grund gibt es den sogenannten sozialverträglichen Personalabbau von sogenannten Mehrleistern, die den Funktionären aufgrund ihrer Arbeitsleistung gefährlich werden könnten. Der Betriebsrat, der Faule, braucht nur noch jeden Mitarbeiter, der sich bei ihm beschwert, der Personalabteilung melden, - mit einem Gesprächsprotokoll - und somit ist man wieder Einen los, zum eigenen Vorteil. Bei Siemens werden nicht nur die Protokolle weitergeleitet - wer redet da von Datenschutz? - sonderd gemeinsam überlegt wie man diese Mitarbeiter am besten los wird. Und gemeinsam wird man dann diese Mitarbeiter auch schnell los. Dein vermeintlicher Freund sticht dir das Messer in den Rücken. So ist es am besten zu umschreiben.
Wer da nicht mit macht, und dass sind die allerwenigsten, fliegt. Gründe gibt es wie erwähnt genügend.
Ein Beispiel ist euer geliebter Heribert mit seinem Vize Leo Mayer. Alle draußen.
Wie heißt der langjährige Br - Vorsitzende in Perlach noch mal?? Gruß an stella, eine große Frau.
Die Hofmannstrasse war im übrigen schon immer ein Hort dieser gemenisamen Interessengemeinschaft von Br und Siemens.
Die SPD ist das Synomym dieser Art von Arbeitnehmervertrettung und Gerd Schröder (ich möchte ihn wählen weil er immer so schöne Anzüge und Krawatten anzieht)hat diese Partnerschaft mit seinem Demokratenfreund Putin perfektioniert.
Die alte DDR lässt grüßen. Hoch lebe Deutschland. Deutschland braucht Heinrich David Dan Pierer von Esch.
Er ist ein ganz Großer.
[quote:Idi Amin format="text/plain"]
Nun DC beim Bankrottladen Karstadt sitzen und irgendwelchen unbedarften alten Omma's überflüssige Sachen andrehn (...) [/quote]
Deswegen braucht Karstadt ja auch gute PAler, um den Bankrott zu vermeiden. Und es durchaus interessant und lukrativ, unbedarften alten Omas und anderen ueberfluessige Sachen mit Super-Margen anzubieten. Besser als Handys entwerfen und produzieren, die keiner will!
Hier ist ein Beitrag von "valter" aus Netzwerk IT zum Thema mit ein paar nützlichen Links.
"Münchener Staatsanwalt läßt Betriebsratsdaten bei Siemens auswerten - vertrauliche Daten gelangen an Personalabteilung".[url href="/Members/valter/firmennachrichten/tele/news_item.2005-09-15.6282851882/view"]Zum Artikel[/url]
[quote:ChrisR format="text/plain"]
In einem Strafverfahren braucht für gewöhnlich der Angeklagte einen Rechtsanwalt, nicht das Opfer der Straftat. [/quote]
Ja, das ist korrekt. Das Opfer hat jedoch die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten. In diesem Fall wäre das, soweit ich es beurteilen kann, sinnvoll. Und dafür ist ein fähiger Anwalt wichtig!
Allerdings mache ich mir deswegen keine Sorgen, denn ich gehe davon aus, dass der ehemalige Betriebsratsvorsitzende schon die richtigen Entscheidungen treffen wird.
Als Nebenkläger kann man nur bei bestimmten Straftaten auftreten. Welche das sind, ist in §395 StPO geregelt. Dazu gehören: bestimmte Sexualstraftaten, Beleidigung, Körperverletzung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie versuchter Mord und Totschlag.
Ausspähen von Daten (§202a StGB) fällt nicht unter diese Straftaten. Verleumdung (§187 StGB) gemäß §395 I Nr. 1b StPO schon. Folglich könnte ein Opfer in letzterem Fall als Nebenkläger auftreten.
Fälle des §119 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) werden nur auf Antrag von BR, GBR, KBR oder Gewerkschaft verfolgt. Dieser Straftatbestand fällt ebenfalls nicht unter den §395 StPO, hier ist eine Nebenklage nicht möglich.
@ChrisR:
Noch eine Frage, auch wenn ich die mit meiner juristischen Inkompetenz etwas auf die Nerven gehe:
Es gibt, soviel ich weiß, zwei Arten von Straftaten, nämlich die, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, und die, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden. Falls das stimmt, in welche Kategorie gehören dann die von dir genannten Tatbestände? Ich bin sicher, das interessiert die anderen hier auch, die trauen sich bloß nicht zu fragen!
[quote:Heidi format="text/plain"]Noch eine Frage, auch wenn ich die mit meiner juristischen Inkompetenz etwas auf die Nerven gehe[/quote]Liebe Heidi,
würde mir eine Frage auf die Nerven gehen, dann würde ich einfach nicht antworten. Ich kläre immer gerne auf, insbesondere wenn mich die juristische Frage gerade interessiert.
[quote:Heidi format="text/plain"]Es gibt, soviel ich weiß, zwei Arten von Straftaten, nämlich die, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, und die, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden. Falls das stimmt, in welche Kategorie gehören dann die von dir genannten Tatbestände?[/quote]Ja, so ist es. Beim §119 BetrVG habe ich das oben schon beschrieben, das wird nur auf Antrag von BR, GBR, KBR oder Gewerkschaft verfolgt. Im Falle des BR sind nicht die einzelnen Mitglieder antragsberechtigt, sondern es muss zunächst ein entsprechender BR-Beschluss gemäß §33 BetrVG vorliegen.
Die Beleidigung (§185 StGB) wird gemäß §194 I StGB nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Die Verleumdung (§187 StGB) wird dort zwar nicht erwähnt, aber laut einem der Kommentare zum Strafrecht ist es dort genauso.
Auch das Ausspähen von Daten (§202a StGB) wird gemäß §205 I StGB nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Da es aber nicht nur um abstrakte BR-Daten, sondern u.a. auch um den E-Mail-Verkehr des BR geht, dürfte es ziemlich viele Verletzte geben.
[quote:Heidi format="text/plain"]Ich bin sicher, das interessiert die anderen hier auch, die trauen sich bloß nicht zu fragen![/quote]Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Das verstehe ich nicht. Wenn Du juristisch dagegen vorgehen solltest, wird es bekannt, wer Du bist.[/quote]Der Arbeitgeber kennt mich, unabhängig davon, ob ich juristisch dagegen vorgehe oder nicht. Eine Anzeige gegen den Arbeitgeber kann unter Umständen eine Vertragsverletzung sein und dann zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Für einen solchen Fall sollte man sich absichern.
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Wenn Du es nicht tust, wozu zeigst Du uns die ganzen Möglichkeiten auf?[/quote]Weil es mir Spaß macht und wir alle was dabei lernen. Schließlich kann ich auch nicht jede Antwort aus dem Ärmel schütteln, sondern muss machmal erst nachforschen, wie sich das verhält.
Lt. Siemens-Dialog vom 16.09. und 26.09. erwacht nun auch das Interesse der Politik in Sachen "Datenschutz für Betriebsräte".
Bin gespannt ob unsere verschlafenen Politiker da wirklich etwas erreichen werden, und was?!
Es ist ja wirklich eine Supersauerei, was da so gelaufen ist.
In wieweit wohl HPvE (besser bekannt unter HvP) da auch seine Finger im Spiel hat?
Ich finde es bleibt spannend!
Die Beschwerde von Heribert Fieber am Landgericht gegen die Datenausspähung wurde abgewiesen mit der Begründung, Siemens habe mit der Verfügungsgewalt über seine Computer grundsätzlich auch das Recht, auf die darauf abgelegten Daten zuzugreifen.
Ich war entsetzt, als ich das gelesen habe. Die Rechtslage ist eine ganz andere.
Siemens hat das Recht, wenn ich aufgrund meines Arbeitsvertrages Daten erzeuge, über diese zu verfügen, da die Firma Eigentümer der Software oder Dokumentation wird, die ich schaffe. Das ist richtig.
Wenn ich aber als Betriebsrat tätig werde, dann erzeuge ich die Daten, in Ausübung dieser Tätigkeit nicht auf Grundlage meines Arbeitsvertrages, sondern aufgrund meiner Stellung als Betriebsrat also in Ausführung des Betriebsverfassungsgesetzes. Siemens wird nicht Eigentümer dieser Daten und hat so kein Recht, diese Daten auszuwerten.
(-> http://www.nci-net.de/ Artikel „Abweisung der Beschwerde gegen Datenausspähung in krassem Widerspruch zur Rechtslage des §202a StGB“ vom 14.10.05)
Das Urteil ist nur eines: ein Skandal!
Geht er in Revision? Ich würde das sehr begrüßen - allerdings müssen wir uns was einfallen lassen, um auf weitergehende Weise Druck zu erzeugen. Das ist ein Angriff auf die Rechte aller Kollegen!
Ich einer Situation, in der massenhaft Existenzen angegriffen werden und die Arbeitsbedingungen und Bezahlung verschlechtert wird.
Es ist wirklich höchste Zeit, den Spieß umzudrehen.
Sie glauben allen Ernstes, sie können alles mit uns machen, mit dem Argument: ist sowieso alles meins.
Wie gesagt, ich bin nicht nur für die Verteidigung unserer Rechte - ich bin dafür daß wir sie erweitern, weil wir das brauchen um für ein normales Leben kämpfen zu können.
Gruß Friederike
Da hilft nur Öffentlichkeit, wenn in Revision gegangen wird. Da es hier um die grundsätzliche Betriebsratsarbeit geht, ist die Gewerkschaft gefordert den Rahmen für eine Demonstration zu schaffen. Dies fordert die betriebsübergreifende Zusammenarbeit. Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist kein Arbeiter und Betriebsrat vor Datenauswertungen mehr sicher. Wo sind die Siemensinaner, BMWler, MANner, ....
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