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Ergänzungstarifvertrag RD

erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:04
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Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 3.Februar 2005 17:18
Ich habe ihn jetzt vorliegen, auch wenn dieser ETV anscheinend wieder geheime Verschlusssache war. Die Wochenarbeitszeit wurde auf 35,8 Stunden erhöht - bei gleichem Gehalt. Dazu kommen noch 50 Stunden jährlich an unbezahlter zusätzlicher Arbeitszeit für Qualifizierung. Insgesamt bedeutet das also eine Erhöhung auf ca. 37 Wochenstunden ohne Lohnausgleich. Das Weihnachtsgeld (bisher 1,24 Monatsgehälter) wird jetzt leistungs- und ergebnisabhängig bezahlt und ist in dieser Höhe wohl nicht mehr erreichbar, da dann eine 125%ige Zielerfüllung gegeben sein müsste. Die Zielvorgaben werden jährlich mit dem GBR in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt, die Ziele orientieren sich an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen z.B. der jeweiligen Niederlassung und können für verschiedene Mitarbeitergruppen unterschiedlich sein. Inwieweit der Einzelne auf die Zielerreichung überhaupt einen Einfluss hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Tarifabstandsklausel wurde vom letzten ETV zu diesem von 15% auf 12% gesenkt, im TV beträgt diese 25%, was auf längere Sicht eine größere Auswirkung auf die Gehälter der ATs haben wird. Wo es auch ans Gehalt gehen könnte, ist der Punkt "X) Überprüfung bestehender und neuer tariflicher Tätigkeitsbeispiele" - Der Punkt ist nicht ganz durchsichtig, sieht aber fast so aus, als ob da für einige Kollegen Abgruppierungen anstehen könnten. Qualifizierung bei älteren Mitarbeitern beschränkt sich auf die so genannte Erhaltungsqualifizierung, d.h. sie werden nur auf dem jeweils für ihre Aufgabenerledigung erforderlichen Stand gehalten. Eine Anpassungsqualifizierung (um veränderte Anforderungen im eigenen Aufgabengebiet erfüllen zu können) erfolgt nicht. Da frage ich mich als erstes: Wie ist der Begriff "älterer Mitarbeiter" definiert? Mitarbeiter ab 35, 40, 45? Und als nächstes: Es gibt keinen sachlichen Grund, ältere Mitarbeiter von irgendeiner der im ETV genannten Qualifizierungsmaßnahmen auszuschließen. Wenn ich 45 bin, habe ich noch 20 Berufsjahre vor mir. Warum sollte ich dann insbesondere bei Wegfall von Arbeitsaufgaben keinen Bedarf mehr dafür haben, mich für eine gleichwertige oder höhere Aufgabe zu qualifizieren? Durch diese Regelung wird eine Diskriminierung von Kollegen aufgrund ihres Alters im Ergänzungstarifvertrag festgeschrieben. Das ist nicht nur inakzeptabel, es verstößt auch gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Zwei interessante Klauseln bzgl. der Qualifizierungsmaßnahmen sind noch enthalten, deren Zielsetzung mir nicht klar geworden ist - mir sind sie suspekt: 1. Lehnen Mitarbeiter ohne wichtigen Grund die Teilnahme an vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen ab und kann ihnen aufgrund dessen kein gleichwertiger und zumutbarer Arbeitsplatz angeboten werden, steht ihnen die Verdienstsicherung bei einer Abgruppierung nicht zu. 2. Mitarbeiter, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, die dadurch erreichte Qualifikation einzusetzen, soweit die Arbeitsaufgabe dies verlangt. Dies schließt einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz ein. Wie muss ich das verstehen? zu 1.: man unterstellt den Mitarbeitern, dass sie erst eine Qualifizierungsmaßnahme vereinbaren und sie dann nicht durchführen wollen? Wer macht denn so etwas???? zu 2.: Ich als Softwareentwickler mache bspw. einen Windows-Kurs und wenn ich die Kenntnisse bei der Arbeit brauche, sage ich "Nö, das kann ich zwar, aber ich arbeite nur mit Linux?".??? Und jetzt zu meinem Lieblingsthema, der Beschäftigungssicherung. Was hat Siemens im Gegenzug zugesagt? Ich könnte es kurz machen und sagen: "Nichts, wie immer!", aber ich werde es trotzdem ausführen: "Für die Dauer der Laufzeit dieses Tarifvertrages werden keine Niederlassungen geschlossen, verlagert oder die Beschäftigtenzahl in wesentlichem Umfang reduziert." Das ist definitiv keine Zusage, dass kein Personalabbau durchgeführt wird. "Aus Anlass und im Zusammenhang mit der Neugründung der RD werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen." Bei der "Neugründung der RD" handelt es sich um einen Betriebsübergang. Für diesen Fall schließt §613a BGB betriebsbedingte Kündigungen und u.a. auch Aufhebungsverträge zur Vermeidung von Kündigungen aufgrund des Betriebsübergangs aus. "Sollte auf Grund des Wegfalls oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten dennoch eine Anpassung der Beschäftigung erforderlich sein, so besteht Einvernehmen, dass zunächst alle betrieblichen und tarifvertraglichen (TV Besch) Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung ausgeschöpft werden." Das entspricht dem Ultima Ratio-Prinzip, das bei betriebsbedingten Kündigungen sowieso beachtet werden muss. "Es besteht darüber hinaus Einvernehmen, dass bei Wegfall oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten den vom Personalabbau bedrohten Mitarbeitern zusätzlich angemessene Weiterqualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden, um diesen eine Vermittlungschance auf andere vergleichbare oder ähnliche Arbeitsplätze oder in anderen Betrieben der Siemens AG zu geben." Auch das schreibt das Kündigungsschutzgesetz vor einer betriebsbedingten Kündigung vor (Ultima Ratio-Prinzip). Außerdem klingt das mal wieder nach beE, oder? "Kann trotz der oben genannten Maßnahmen eine wesentliche Reduzierung der Beschäftigtenzahl nicht vermieden werden, so werden die Siemens AG, der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG und die IG Metall auf Antrag der Beteiligten Gespräche aufnehmen." Eine "wesentliche Reduzierung der Beschäftigtenzahl" ist eine Betriebsänderung. In einem solchen Fall schreiben §§111, 112 BetrVG vor, dass der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet wird, dass der Betriebsrat schon in der Planungsphase beratend zugezogen werden muss und last but not least über einen Interessensausgleich / Sozialplan verhandelt werden muss (der Sozialplan kann nach §112a BetrVG sogar erzwungen werden). Was hat also Siemens zugesagt? Nichts außer dem, wozu die Firma nach dem Gesetz sowieso verpflichtet ist.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 25.Februar 2005 16:06
ChrisR: "Was hat also Siemens zugesagt? Nichts außer dem, wozu die Firma nach dem Gesetz sowieso verpflichtet ist." Ich stimme Dir zu. Zu dem "fraglichen Punkt": 2. Mitarbeiter, die an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, die dadurch erreichte Qualifikation einzusetzen kann das heissen (insbes. mit der Flexibilität im gleichen Satz), dass einer Versetzung zugestimmt wird, wenn die neuen Skills halt nur woanders gefordert werden...

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 25.Februar 2005 16:34
Es könnte natürlich sein, dass das gemeint ist. Dann ist mir allerdings nicht klar, wie sie das durchsetzen wollen. Man kann durch eine Regelung in einem Ergänzungstarifvertrag nicht die Bestimmungen des BetrVG aushebeln (für die Lateiner: "lex superior derogat legis inferiori" oder: Eine Rechtsnorm ist nur dann gültig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Recht verstößt). Bei einer Versetzung müssten also, auch wenn diese Regelung besteht, insbesondere §95 BetrVG (Auswahlrichtlinien) und §99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) beachtet werden. Wenn also für den betroffenen Arbeitnehmer Nachteile entstehen würden, könnte der BR die Zustimmung verweigern. Und der Mitarbeiter kann nicht gezwungen werden, der Versetzung zuzustimmen nur, weil er an einer bestimmten Qualifikationsmaßnahme teilgenommen hat. Wenn allerdings keine Nachteile entstehen würden, warum sollte er sich dann weigern?

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 14:20
ChrisR: "Die Tarifabstandsklausel wurde vom letzten ETV zu diesem von 15% auf 12% gesenkt, im TV beträgt diese 25%, was auf längere Sicht eine größere Auswirkung auf die Gehälter der ATs haben wird." Liebe(r) ChrisR, es ist schon wirklich eine Sauerei, das die Gewerkschaft, die ja mit den Arbeitgebern den Tarifvertrag schließt, sich nicht richtig um die Gehälter derjenigen kümmert, die außerhalb des Tarifvertrages stehen. :zz:

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 14:37
Diese Erkenntnis habe ich bereits am 15.02.2005 im Siemens-Dialog vorgetragen. [url href="http://dialog.igmetall.de/Forum.46.0.html?&cat;_uid=2&conf;_uid=8&thread;_uid=38&view;=single_thread"]http://dialog.igmetall.de/Forum.46.0.html?&cat;_uid=2&conf;_uid=8&thread;_uid=38&view;=single_thread[/url] Da braucht man nur den RD Tarifvertrag zu lesen und man kann erkennen, warum die IGM keine Angestellten werben kann. Im Flächentarifvertrag ist die AT-Abstandsklausel 25 % vom Höchstgehalt = 5.850,- €. Im Servicetarifvertrag war dieser Wert 15 % vom dortigen Höchstgehalt. Im RD-Tarifvertrag 12 % von der neuen Gruppe H mit 4.200,- €. Da Jubel kein Angestellter und beglückwünscht die IGM für den Verhandlungserfolg. Das sind Nullrunden in den nächsten Jahren, bei weiter steigenden Unkosten. Hier wurde in "Dunkeln" verhandelt und den Mitarbeitern ein Ergebnis präsentiert, welches von ihnen abgelehnt wird. Womöglich werden die Mitarbeiter mit Servicetarifvertrag erneut bei der Eingruppierung abgestuft und damit erneut Kaufkraft entzogen, weil die gewährten Zulagen bis dahin entfallen sind.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 14:54
Diesen Punkt habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Ansonsten ist mir persönlich das so ziemlich wurscht, weil ich nämlich kein AT bin und auch nie einer sein werde. ;)

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 15:08
Es ist auch ein Rückschritt für den Tarif vom VII/4 auf Gruppe H mit max 4.200,- €. Mehrarbeit für weniger Geld. Diese Forderung wird auch in die Bereiche überschwappen und nicht nur auf RD begrenzt bleiben.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 17:49
Jetzt muss ich passen. Was ist Gruppe H? Bei uns droht 2006 die Einführung von ERA mit den 13 neuen Entgeltgruppen. Das resultiert ziemlich sicher in Abgruppierungen. Wenn man jetzt in VII/4 ist, heißt das nicht automatisch, dass man wieder in die höchste Entgeltgruppe kommt. Die Eingruppierung in die neuen Gruppen wird dann nach der Tätigkeit durchgeführt. Mir haben sie deswegen extra die langweiligste und anspruchsloseste Aufgabe übertragen, die sie gefunden haben. Ich bin begeistert.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 28.Februar 2005 21:09
Die haben im RD-Tarifvertrag gegenüber dem Servicetarifvertrag eine zusätzlich untere mehrstufige Gruppe und oben eine neue Höchstgruppe ohne Stufen mit 4.200,-- € aufgenommen. Diese soll auch den Vertriebsmitarbeitern eine sinnvolle Eingruppierung ermöglichen. Während die neue untere Gruppe z.B. dem Personal der Betriebkantinen ein verbleib im Tarif ermöglichen soll.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 1.März 2005 16:13
Die unterste Stufe A0 wird mit 1.180,-€ angegeben. Wenn die Einteilung wie im Servicetarifvertrag läuft, braucht jeder Standort einen starken und konfiktfähigen Betriebsrat, der gegen Abstufungen vorgeht. Firmenziel ist und bleibt Kostensenkung.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 2.März 2005 19:29
Du kapierst es nicht! Die IGM verhandelt den Tarifvertrag und handelt nicht die Gehälter der ATs aus! Der AT steht außerhalb des Tarifs! Wenn Du AT bist steht es Dir natürlich frei mit deinem Arbeitgeber selbst über dein Gehalt zu verhandeln![icon:g14/]

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 3.März 2005 10:58
Der sog, tarifliche Abstandsklausel für das unterste ÜT-Gahlt von 25% stammt aus dem Flächentarifvertrag. Der neue Abstand von 12% bezieht sich auf die ebenfalls neu eingeführte oberste Tarifstufe im ETV (derzeit 4200 Euro) Wiederum bezogen auf den Flächentarifvertrag entspricht das einen Abstand von nur noch ca. 10 %. Die ÜT-Surfer aus dem Flächentarifvertrag bekommenin den nächsten Jahren keine tariflich bedingten Anpassungen mehr. Bleibt nur noch der sog. EFA-Inflationsausgleich. Als Sauerei kann man das schon empfinden. Leider halten ÜT´s sich aber immer noch für Einzelkämpfer. Der Gewerkschaft kann man eigentlich nicht verübeln, dass sie zuerst die Interessen derer vertritt, die sich auch organisieren (und Beiträge zahlen). Die zeiten in denen Gewerkschaften Verbesserungen der Arbeitsbedingeungen durchsetzen konnten sind leider vorbei. Anstatt aber nun den Gewerkschaften den Rücken zu kehren, sollten gerade jetzt die Übertariflichen sich bewußt machen, dass sie ohne sich zu Organisieren immer die Verlierer sein werden.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 3.März 2005 21:06
Es gibt auch AT´s die in der IGM sind. Nur sehr wenige. Solange sich die Gewerkschaften auf Arbeiter in der Produktion stützen und die Produktion in Deutschland durch die Arbeitgeber zu Grabe getragen wird, wird sich die Basis nicht vergrößern. Wenn die letzten Arbeiter unter "Artenschutz" gestellt werden müssen, ist die Gewerkschaft auch von dieser Gefahr bedroht. Es müssen verstärkt Angestellte und AT´s geworben werden, damit die Durchsetzungskraft erhalten bleibt. Hier ist ein Umdenken erforderlich und dazu zählen auch die o.g. Vereinbarungen. Vielleicht will Siemens mehr Leuten ermöglichen die Fesseln des Tarifvertrages abzulegen? Aber daran glaube ich nicht so recht. Es sollen auch die Einkommen der AT´s gekürzt werden, schön langsam Jahr für Jahr.

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 13.April 2005 09:41
Warum haben wir überhaupt verhandelt, werde ich im Betrieb oft gefragt. Ausschlaggebend war die Drohung von der Firmenseite, die gesamten Niederlassungen (RD) auszugliedern, kleine Standorte zu schließen und Servicetätigkeiten durch ausländische Gesellschaften im Inland abzudecken. Diese Drohung war angesichts der Vorgehensweise in Bocholt und Camp-Lintfort absolut ernst zu nehmen. Ich hätte mir auch ein besseres Ergebnis gewünscht. Als wir in der Tarifkommission vor der Entscheidung standen, dass Verhandlungsergebnis anzunehmen oder abzulehnen, war dass auch die Frage, welchen Druck können wir im Falle einer Ablehnung erzeugen um das Ergebnis zu verbessern? Die Antwort war ernüchternd und allen Anwesenden schnell klar: mit diesem Organisationsgrad ist kein besseres Ergebnis zu erzielen. Im Umkehrschluß heißt das aber auch: Mit einem besseren Organisationsgrad wären wir in der Lage gewesen ein besseres Ergebnis zu erzwingen. Ich kann nur hoffen, dass die bisher nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen diese Tarifverhandlungen zum Anlass nehmen, Ihre eigene Position in Bezug auf eine Gewerkschafts-Mitgliedschaft zu überprüfen. Oder glaubt wirklich jemand, dass die Fa. mit dem Erreichten zufrieden ist und wir zukünftig Ruhe haben??? 8)[strong]Warum[/strong]

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 31.Oktober 2005 18:05
Na, dass glaube ich aber kaum, dass mit einem "besseren Organisationsgrad" ein "besseres Ergebnis" erzwungen werden koennte. Solange die Gewerkschaften im Ausland nicht mitziehen, und sich ueber die Blamage der Deutschland AG sogar freuen, wird da kaum was zu machen sein. M.E. sind die Loehne bei der Regionalgesellschaft Deutschland - Benchmark Portugal oder Tuerkei - um 60 Prozent zu hoch! Den Service von Auslandstoechtern durchzufuehren, ist in vielen Branchen - angefangen von der Bauindustrie - durchaus ueblich. Einziges Mittel dagegen: Anpassung der Loehne an Weltmarktniveau!

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 10.Januar 2006 18:11
Ich habe überhaupt kein Problem damit, die Löhne in Deutschland dem Weltmarktniveau anzupassen. Wenn wir im Gegenzug dazu auch die Preise für Siemens Produkte und die Lebenshaltungskosten in Deutschland dem Weltmarktniveau anpassen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Arbeiter in der Türkei oder in Protugal 900,00 EUR Kaltmiete für 100 qm bezahlt.Wenn in Deutschland die Löhne am "Weltmarktnievau" angepasst werden, kann Siemens seine Preise in Deutschland um 60% senken oder zukünftig keinen Stich mehr gegen Billiganbieter machen. Das bedenken die Konzerne offensichtlich in Ihrem Shareholder-Vallue-Wahn nicht. Mit jedem Euro, den sie den Mitarbeitern aus der Tasche ziehen, sägen sie selbst an dem Ast, auf dem sie sitzen. Richtig Gewinn macht Siemens in Deutschland doch nur, weil hier so ein hohes Preisniveau ist. Für TK-Anlagen bekommt die AG im benachbarten europäischen Ausland bis zu 60% weniger Marche. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz-oder? :zz:

Re: Ergänzungstarifvertrag RD

Abgeschickt von dave am 2.Februar 2006 23:14
Ja, du hast recht. Nur die jetzt amtierenden Manager denken: Nach mir die Sintflut. Das genau ist das Problem. Sie haben noch nicht einmal ein Verantwortungsgefühl für die Firma, geschweige denn für die Gesellschaft. Das einzige was sie interessiert ist ihr eigenes Konto. Un wenn Ackermann so souverän sagt, er werde ohne Abfindung zurücktreten, wenn er verurteilt wird, dann ist ihm das ein Leichtes. Die Millionen hat er schon lange geschäffelt.
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