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Qualifizierung auf neuen Job...

erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:05
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Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 21.März 2008 15:35
Hallo, Vor einem Jahr habe ich während meiner Elternzeit einen neuen Job (AT) in einem anderen Siemens Bereich angenommen. Entgegen meiner Erwartung gab mir der Arbeitgeber keinerlei Hilfestellung (Schulungen in völlig Neues Arbeitsgebiet/ Qualifizierung in neues Produktspektrum / neue Prozesse, usw.) für die Einarbeitung in das ausgeschriebene Aufgabenprofil, sondern betraute mich von vornherein mit Supporttätigkeiten auf niedrigem Niveau, die fast nichts mit der Stellenausschreibung zu tun haben, auf die ich mich beworben habe. Frustriert und privat gestresst habe ich nach einem halben Jahr mein Teilzeitpensum von 80% (32h) auf 60% (24h) reduziert. Nun fürchte ich, dass der Schuß irgendwann "nach Hinten" los geht, der Arbeitgeber mir die Schuld für meine Nicht-AT gerechte Tätigkeit geben wird und mich los werden möchte. Bereits mehrfach habe ich um Qualifizierungsmaßnahmen gebeten, damit ich entsprechend AT-gerecht eingesetzt werde, doch kam der Arbeitgeber dem Wunsch nicht nach. Gleichzeitig begann der Arbeitgeber zu kritisieren, dass ich nicht sinnvoll einsetzbar sei (weil nicht Vollzeit und nicht mobil für häufige Geschäftsreisen). Mein Zeitpensum (60%) möchte/kann ich jedoch in keinem Fall erhöhen. FRAGE: Wie sieht die rechtliche Situation aus ? Könnte ich Qualifizierungsmaßnahmen einklagen ? Kann der Arbeitgeber mich (auch unter Teilzeitgesichtspunkten/ Elternzeit) dafür verantwortlich machen, dass ich unter AT - Niveau arbeite ? Ist es korrekt, dass der Arbeitgeber mir keine entsprechende Qualifizierung angeboten hat ? Was empfehlen Sie mir ? Danke für Ihren guten Rat Keine Antworten auf dieses Thema

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 24.März 2008 22:57
Ich denke nicht, daß der Arbeitgeber mit der Begründung Teilzeit/Elternzeit eine Arbeit unter Niveau bzw. keine Qualifizierung rechtfertigen kann. Aber Du bist eigentlich mit Deiner Frage so voll am Ball, daß hier noch eine ganze Menge Leute antworten sollten. Gruß Friederike

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 25.März 2008 22:40
Hallo, hier ein paar Antworten, aber ohne Garantie: - da Du ein AT bist, kannst Du Dich auf Tarifvertraege nicht berufen - was steht in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Weiterbildung? - es gibt eine alte (2002?) GBR-Vereinbarung mit SAG zu Weiterbildung und Qualifizierung - je nach Betrieb kann es auch lokale Vereinbarungen geben - wegen den Details frage beim BR nach - generell hast Du das Recht auf eine vertragsgemaesse Beschaeftigung; wenn Du es weder alleine noch mit dem BR durchsetzen kannst, musst Du vor das Arbeitsgericht gehen - dokumentiere alle Deine Bemuehungen, fuer den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen - eine niederwertige Taetigkeit kann die Vorstufe fuer eine Aenderungskuendigung sein - man hat es schon bei ERA gesehen, dass es zu Abstufungen gekommen ist (sgn. Ueberschreiter). Viel Erfolg!

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 26.März 2008 08:23
Liebe Friederike, Vielen Dank für Deine Antwort !! Tja, ich würde wirklich sehr freuen über Eure Ideen zu meiner Frage, zumal ich denke, dass das Thema Teilzeit in Verbindung mit dem Niveau der Beschäftigung doch sicherlich für einige (Eltern) relevant sein dürfte....

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 26.März 2008 08:41
Hallo, Danke für Dein Feedback !! Frage 1 - "Änderungskündigung": Hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einer Änderungskündigung auch bei mir (AT - Vertrag) ? Ich dachte, der AT ist lebenslang zuerkannt ? Mit dem Wechsel auf die neue Stelle wurde ich gehaltlich ohnehin schon auf das unterste AT Niveau zurückgestuft. Insofern dürfte mir doch zumindest gehaltlich nichts passieren, oder wird es irgendwann die Möglichkeit geben, dass der Arbeitgeber den AT Mindestabstand vom Tarifgehalt abkoppelt ? Frage 2 "Arbeitsvertrag / Weiterbildung" : in meinem Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Weiterbildung vermkerkt. Zum Thema "Tätigkeit" gibt es im Arbeitsvertrag den Vermerk, dass der Arbeitgeber mir auch andere geeignete, angemessene Tätigkeiten zuweisen darf.... Frage 3 "Gerichtliche Auseinandersetzung": Mittlerweile bin ich so entmutigt, dass ich mich am liebsten mit einer Abfindung vom Arbeitgeber trennen und neu orientieren möchte. Welche Möglichkeiten habe ich, diese durchzusetzen ? Generell gibt es bei meinem Arbeitgeber derzeit keine Kündigungen. Ich wäre Dir dankbar für Dein Feedback auf zu diesen Fragen ..... Grüße, L.:huh:

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 27.März 2008 01:21
"Mittlerweile bin ich so entmutigt..." Ich kann Dir nichts zu den Abfindungen sagen, das müssen andere tun. Aber ich kann Dir was zur Frage der Entmutigung sagen: 1. Ich vermute, Du bist eine Frau. 2. Ich habe den Eindruck, daß Du das mit der Entmutigung garnicht gut findest und eigentlich auch nicht akzeptierst. 3. Geh auf die Hinterfüße! Gruß Friederike

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 27.März 2008 21:14
Hallo L., ad.1 jeder Arbeitsvertrag kann (unter Wahrung der Kündigungsfristen) gekündigt werden, Änderungskündigungen gehören dazu, genauso wie verhaltensbedingte Kündigungen oder betriebsbedingte (AT auf Lebenszeit gibt es sowieso nicht). Die rechtsmäßigkeit einer Kündigung kann am Arbeitsgericht überprüft werden. Solange die SAG im Tarif ist, bleibt auch der AT Mindestabstand, aber die Erfolgsbeteiligung etc. können durch eine Vertragsänderung (im beiderseitigen Einverständniss) gekürzt werden. ad.2 in den meisten Arbeitsverträgen steht nichts über die Weiterbildung und was eine "angemessene Tätigkeit" ist, muss zu Not vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. ad.3 es ist hochwahrscheinlich, dass man Dich gezielt entmutigt hat, um Dich loszuwerden. Es gibt leider keinen Anspruch auf Abfindungen (auch nicht bei betriebsbedingten Kündigungen!), außer es wird in einem Sozialplan und/oder Interessenausgleich festgelegt. Bei einer Kündigung kann man sich natürlich auf eine Abfindung einigen gegen die Einstellung des Kündigungschutzprozesses (gängige Praxis). Eine gute Übersicht über Deine Rechte gibt es im Buch "Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte" von Inken Wanzek und Christine Rosenboom http://www.nci-net.de/ Lass Dich nicht unterkriegen!

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 27.März 2008 21:56
> Solange die SAG im Tarif ist, bleibt auch der AT Mindestabstand, Auf dem Papier. Aber in der Praxis sieht es anders aus. Mir wurde schlicht und einfach die Mindestanpassung verweigert. Wenn ich regelmäßige Erhöhungen wolle, könne ich die bekommen, wenn ich mich herunterstufen lasse. Da zur Herunterstufung durch die Firma eine Änderungskündigung nötig gewesen wäre, die aber nicht durchgegangen wäre, hat man den Kündigungsschutz einfach so unterlaufen. Nach dem Motto: Wenn er sich wehrt, verstärken wir einfach das Mobbing. In Anbetracht meines finanziellen Zustandes hat sich eine offizielle Auseinandersetzung für mich tatsächlich nicht gelohnt. Aber Du darfst mir glauben, dass es sich für meine Chefs schon jetzt nicht gelohnt hat. Ich könnte das Doppelte leisten, wenn ich entsprechend gut behandelt worden wäre (das gilt übrigens für nahezu alle Mitarbeiter unserer Abteilung). Und ausgestanden ist die Sache auch noch nicht - ich kann warten und bin sehr nachtragend.

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 27.März 2008 23:48
Das "Warten-Können" und das "Nicht-vergessen" sind Qualitäten, die man für eine ernsthafte und zielgerichtete Auseinandersetzung unbedingt braucht. Ich meine damit nicht Rachsucht - sondern die korrekte Lösung - für eine offene Frage. Mit allem wissenschaftlichen Anspruch. Klar ist es eine Geldfrage, ob man vor Gericht geht - oft dazu auch noch eine Nervenfrage. Aber ob man wartet, bis die Zeit reif ist - und ob man sich die Unversöhnlichkeit zu irgendwelchen Schweinereien bewahrt, das ist eine unbedingte Charakterfrage. Und Charakter - lieber Kollege - hat inzwischen Seltenheitswert. Herzliche Grüße Friederike

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 28.März 2008 20:20
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Ich meine damit nicht Rachsucht - sondern die korrekte Lösung - für eine offene Frage... Aber ob man wartet, bis die Zeit reif ist - und ob man sich die Unversöhnlichkeit zu irgendwelchen Schweinereien bewahrt, das ist eine unbedingte Charakterfrage.[/quote]Es ist richtig, dass Rache nichts bringt, nicht einmal dem Opfer, das sie ausübt. Andererseits erfordert die völlig korrekte Lösung eine Kooperation derer, die ihre Macht missbrauchen, und damit ist nicht zu rechnen. Machbar und für die menschliche Gemeinschaft nützlich ist die schonungslose Offenlegung der Vorgänge - wann und wie muss man sorgfältig bedenken, damit man nicht mundtot gemacht werden kann.

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 28.März 2008 21:25
"Es ist richtig, dass Rache nichts bringt, nicht einmal dem Opfer, das sie ausübt. Andererseits erfordert die völlig korrekte Lösung eine Kooperation derer, die ihre Macht missbrauchen, und damit ist nicht zu rechnen. Machbar und für die menschliche Gemeinschaft nützlich ist die schonungslose Offenlegung der Vorgänge - wann und wie muss man sorgfältig bedenken, damit man nicht mundtot gemacht werden kann." ... Du sprichst mir aus der Seele - genau das ist mir widerfahren - verschiedene Stellen mißbrauchen ihre Macht - und durch den mehrfachen Mißbrauch wirst Du als Opfer erst so richtig massiv geschädigt. Selbstverständlich schiebt jeder der Macht Mißbrauchenden jede Verantwortung von sich...... Tja, das war auch etwas, was ich schmerzhaft lernen musste: Weder über eine offene Aussprache etwas erreichen zu können, noch über den Rechtsweg, und mit Rachegelüsten natürlich schon gar nicht.....

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 28.März 2008 21:26
Hast Du es denn wirklich nötig Dich von irgendeinem Chef so mies behandeln zu lassen? Soll er doch seinen Kram alleine machen.

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 28.März 2008 23:28
Nein, mit einer Kooperation ist nicht zu rechnen. Die schonungslose Offenlegung der Vorgänge ist für die menschliche Gemeinschaft das einzig Machbare und Nützliche. Und man muß sorgfältig bedenken wann- und wie, damit man nicht mundtot gemacht werden kann. Da gebe ich Dir vollkommen recht. Und damit hast Du das Wesen von NCI völlig korrekt wiedergegeben. Grüße Friederike

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 29.März 2008 14:29
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Hast Du es denn wirklich nötig Dich von irgendeinem Chef so mies behandeln zu lassen? Soll er doch seinen Kram alleine machen.[/quote]Die meisten Menschen müssen das erst lernen. In der Regel, nachdem sie unerwartet mit einer solchen Situation konfrontiert sind. Wir sind doch (und das ist gut so) von Natur aus auf Kooperation eingestellt, darauf, beim Gegenüber erst mal Vernunft zu erwarten. Erst wenn man massiv scheitert, wächst die Energie für angemessene Reaktionen. Diese sind dann je nach persönlicher Situation vielfältig: Junge, die noch Chancen haben, gehen am Besten woanders hin. Ganz Alte können sich u.U. vorzeitig in Rente verabschieden. Die dazwischen können sich anpassen, wie man es in der DDR gemacht hat, und sich mit einer Leistung, die der Behandlung angepasst ist, bis zur Wechselchance oder Rente durchwursteln. Und parallel dazu erfolgt die seelische Aufarbeitung im Bekanntenkreis, in Foren, bei NCI... [quote:Anonymous User format="text/plain"]Machbar und für die menschliche Gemeinschaft nützlich ist ...[/quote]Gerade die Aufarbeitung abseits persönlicher Rache bringt manchmal überraschende Wirkungen. Beispiel 1: Ein Häuslebauer wurde von seinem Architekten betrogen. Nach Abschluss des eigentlichen Prozesses wäre die Sache erledigt gewesen, wenn der Architekt sich zur Ruhe gesetzt hätte, was sein Alter erlaubte. Stattdessen hat er eine Baufirma gegründet, auf den Namen seiner im Ausland lebenden Tochter, damit Schadenersatzklagen schwieriger werden. Der Häuslebauer hat daraufhin mit den neuen Kunden Kontakt aufnehmen wollen, damit die nicht ebenso reinfallen, worauf ein Winkeladvokat des A. ihn mundtot machen wollte. Offiziell war er ruhig. Aber die neuen Kunden haben dem A. auf die Finger geschaut und nur für korrekte Leistung bezahlt, wodurch er pleite ging - und sich aufhängte. Das war bestimmt nicht beabsichtigt, aber 1. ist es seine eigene Schuld, er könnte noch leben, wenn er nicht auf Teufel komm raus weiter hätte betrügen wollen, und 2. er ruiniert nun keine Häuslebauer mehr. Beispiel 2: Die ehemalige Mitarbeiterin eines Verlags verarbeitete ihre Erfahrungen in einem Roman. Er wurde sehr erfolgreich, und dann auch noch verfilmt. Titel: „Der Teufel trägt Prada". Die Beschreibung der Geschehnisse ist so detailliert, dass Insidern der Branche trotz der veränderten Namen klar war, wer der Teufel ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Lauren_Weisberger Beispiel 2 habe ich aus einem Buch: http://www.rache-am-chef.de/index.html Zu diesem Buch zitiere ich eine Rezension eines Mitarbeiters unserer Abteilung: [em]Unterhaltsames Sachbuch [/em] Das Buch ist trotz des reißerischen Titels kein "Ratgeber", sondern verständlich und witzig geschriebene Sozialwissenschaft. Es erklärt, wie Chefs ticken, und welche negativen Auswirkungen das auf Mitarbeiter, Firmen und Volkswirtschaften hat. Als Ratgeber zur Rache an schlechten Chefs ist dieses Buch weder notwendig noch brauchbar. Wer von seinen Vorgesetzten schlecht behandelt wird, findet von allein Gegenmaßnahmen, die seiner persönlichen Situation angepasst sind. Der Nutzen dieses Buchs ist vielmehr therapeutischer Art: Der Leser erfährt, dass er mit seinem Schicksal nicht allein ist, sondern dass es sich um ein Massenphänomen handelt. Das tröstet, denn wie schon der Volksmund sagt: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Auch stellt sich bei den Beschreibungen gelungener Racheaktionen Schadenfreude ein, und Lachen ist ja bekanntlich gesund. Den größten Nutzen brächte dieses Buch allerdings, wenn Chefs es lesen und daraus lernen würden. Aber diese Vorstellung ist eine Utopie. Denn Chefs dieser Art sind lernresistent – sonst wären sie erst gar nicht so geworden.

Re: Qualifizierung auf neuen Job...

Abgeschickt von dave am 29.März 2008 23:07
Ich danke Dir für diesen Beitrag. Du hast Dir wirklich eine Menge Gedanken gemacht. Und Du schiffst Dich nicht vor den Konsequenzen. Das nenne ich intellektuelle Redlichkeit. Herzliche Grüße Friederike
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