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NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

erstellt von dave — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:05
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NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 10.März 2008 13:07
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Jahr 2006 hat sich Siemens in mehrfacher Hinsicht nachweisbar unzulässige Praktiken gegen mich angewandt, gegen die ich mich in einem Klageverfahren mit Sicherheit durchgesetzt hätte. (Freistellung vom Arbeitsplatz, Aufforderung zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes, Androhung einer Entlassung, obwohl ich mich in Eltenzeit befand, nicht einmal ein Angebot für die beE, bei gleichzeitiger Einstellung Neuer Mitarbeiter von Extern). Statt dessen liess ich mich vom Arbeitgeber in die Enge drängen und nahm einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Konzerns an, an dem ich sehr unglücklich geworden bin und keierlei Perspektive sehe. FRAGE: Stimmt es wirklich, dass ich keinerlei Möglichkeit habe, diese Straftatbestände im NACHHINEIN geltend zu machen und zumindest ein Angebot für eine Abfindung von meinem alten Bereich SEN (bei dem ich mittlerweile ja "leider" nicht mehr arbeite), durchzusetzen ??? :mad::(:(:(

Re: NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 10.März 2008 21:33
Wenn Du Beweismittel gesammelt hast (Schreiben, Mobbingprotokoll etc.) dann gibt es diese Möglichkeit theoretisch sicher. Fragt sich nur, ob/wie Du eine juristische Auseinandersetzung gegen einen so finanzstarken Gegner durchhältst. Nicht umsonst heißt es: "Jeder bekommt soviel Recht, wie er pro Monst verdient." Wenn es Dir aufs Geld ankommt, dann hast Du sicher nicht genug, um eine solche Auseinandersetzung durchzuhalten. Wenn Dir das Geld nicht so wichtig ist, sondern mehr die Genugtuung, dann gibt es die Alternative, über Deine Erlebnisse öffentlich zu berichten (natürlich unter Einhaltung des Rechts, d.h. ohne Nennung konkreter Namen etc.). Das ist einerseits eine eigene psychische Aufarbeitung, andererseits schützt es manchen anderen, sich in diese Schlangengrube zu begeben.

Re: NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 10.März 2008 23:10
[quote:Anonymous User format="text/plain"] FRAGE: Stimmt es wirklich, dass ich keinerlei Möglichkeit habe, diese Straftatbestände im NACHHINEIN geltend zu machen und zumindest ein Angebot für eine Abfindung von meinem alten Bereich SEN (bei dem ich mittlerweile ja "leider" nicht mehr arbeite), durchzusetzen ??? :mad::(:(:([/quote] Unjuristisches Statement: Du hast dich dem Druck freiwillig entzogen ( "nahm einen anderen Arbeitsplatz an" ), daß du dabei einen Fehlgriff gemacht hast ist als allgemeines Lebensrisiko zu bezeichnen. Dein Lamentieren hat so ein Geschmäckle des "Rosinenpickens". [quote:Anonymous User format="text/plain"] Nicht umsonst heißt es: "Jeder bekommt soviel Recht, wie er pro Monat verdient." [/quote] Dieses Geschwafel ist bei Arbeitsgerichtsprozessen quatsch. Die Kosten sind gut kalkulierbar.

Re: NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 26.April 2008 15:04
[quote:Anonymous User format="text/plain"]Du hast dich dem Druck freiwillig entzogen ( "nahm einen anderen Arbeitsplatz an" ), daß du dabei einen Fehlgriff gemacht hast ist als allgemeines Lebensrisiko zu bezeichnen.[/quote]Vor Mobbing zu kapitulieren hat ebensoviel mit Freiwilligkeit zu tun, wie die Herausgabe der Kasse an einen bewaffneten Rüuber.

Re: NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 27.April 2008 07:45
Hallo! Wenn sich das Mobbing nicht gebessert hat, hast Du natürlich immer ein Recht zu klagen - ist aber hier keine Rechtsberatung, sondern lediglich die Aussage eines Nichtjuristen. Darauf zu spekulieren, dass du aber im Nachhinein wegen dem vorherigen Mobbing Recht bekommst, musst du mit einem Fachanwalt, der sich auf Mobbing spezialisiert hat besprechen. Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, hier nicht zu viel zu erzählen, denn Deine Chefs lesen mit... Viel Glück!;)

Re: NACHTRÄGLICHES Klageverfahren gegen Siemens

Abgeschickt von dave am 27.April 2008 08:49
Es kann Situationen geben, da ist ein Mensch in seiner Willensentscheidung eingeengt. Wenn dies unter Gefahr für Leib und Leben erfolgt z.B. ein Einbrecher bedroht einem mit einem Gewehr und erzingt die Herausgabe der PIN-Nummer für die erbeutete Bankomatkarte. In dieser Situation wird die Entscheidung durch die Gefahr bestimmt und die Nummer mitgeteilt. Aber sobald ich wieder meine Freiheit und Entscheidungsfähigkeit habe, werden ich dies bei der Gandarmerie anzeigen. Sofortiges Handeln ist erforderlich und nicht eine lange Zeit des Abwartens. Wer schaut schon zu, wenn sein Konto geplündert wird.
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