Arbeitsgericht München entscheidet gegen Nokia Siemens Networks (NSN)
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.03.2013 16:59
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Anonymous User hat geschrieben:
Na prima: Damit sind der Schlichter, die NSN und die IGM Mafia vorgeführt. Super interessant ist die Rechtsauffassung der NSN Anwältin: Wenn wir hier verlieren muss nicht der Bonus nachbezahlt, sondern der bezahlte Bonus von den IGM Mitgliedern zurückbezahlt werden. Vielleicht hätte sich NSN doch besser eine eigene, kompetente Rechtsabteilung leisten sollen, anstatt für viel Geld auf Diletanten zu setzen! Aber mir soll es mittlerweile Recht sein.meiner meinung nach besteht der ausschluß der drei monatsfrist besteht für beide verragsparteien. wenn also jemand bereits eine abfindung hat auszahlen lassen, dann dürfte dieser anspruch somit ausgeschlossen sein. wenn sich aber jemand das erst am ende auszahlen läst, dann könnte es sein, dass er pech gehabt hat. aber egal wie man das dreht, der lachende dritte ist immer das finanamt. es stimmt mich echt traurig, wie unmenschlich eine firma mit ihren teilweise langjährigen mitarbeitern umgeht. inwieweit es eine firma somit verdient hat zu überleben steht auf einem andern blatt....
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:inwieweit es eine firma somit verdient hat zu überleben steht auf einem andern blatt....Auf dem anderen Blatt steht: Die Firma hat es NICHT verdient, nur unsere in der Firma 'zurückgebliebenen' Kollegen (die opprtunistischen BR Mitglieder allerdings explizit ausgenommen) haben es verdient!
Anonymous User hat geschrieben:
Irgend so eine nichtsnutzige "international Management Deutschland GmbH & Co. KG B.V." als Rechtnachfolger wird es schon noch geben
Für die nächsten 3 Jahre ja. Nur wenn das BAG das Urteil teilt ist "Schluß mit Lustig" für NSN.So ein Quatsch - glaubt Ihr im Ernst, dass es bis zu einem BAG-Urteil noch eine Firma NSN gibt?
Irgend so eine nichtsnutzige "international Management Deutschland GmbH & Co. KG B.V." als Rechtnachfolger wird es schon noch geben
Ich denke zuviele Rechtsstreitigkeiten kann sich NSN gar nicht leisten. Denn einem ON, den BSS-Kollegen usw. werden diese Streitigkeiten nicht "auferlegt" sie sind immer das Problem des Firmen-Kerns. D.h. sollte irgend einmal ein Investor die NSN-Core-Competence erwerben, wird darauf geschaut welche Risiken drinn sind und dann reduziert jede Rechtstreitigkeit den Wert des Unternehmens. D.h. eine Einigung sollte eher vorher erfolgen. Außerdem sollten wir Suri&Co; verstehen, wenn ein dt. Gericht sie zu etwas verpflichtet, dann können sie ja nichts dafür. Sie wollten ja anders.... aber diese miesen dt. Richter. Die können einfach High Level Management Doing nicht verstehen. (Peter)
Anonymous User hat geschrieben:
Warten wir's ab. Ich würde dagegen wetten, dass NSN klein beigibt und auf den Gang in die höheren Instanzen verzichtet. Meine Theorie ist ja, dass das Geld dafür aus einem Extra-Topf von Joe K. kommt, unter dem Deckmäntelchen "Restrukturierungskosten"
Ich denke zuviele Rechtsstreitigkeiten kann sich NSN gar nicht leisten. Denn einem ON, den BSS-Kollegen usw. werden diese Streitigkeiten nicht "auferlegt" sie sind immer das Problem des Firmen-Kerns. D.h. sollte irgend einmal ein Investor die NSN-Core-Competence erwerben, wird darauf geschaut welche Risiken drinn sind und dann reduziert jede Rechtstreitigkeit den Wert des Unternehmens. D.h. eine Einigung sollte eher vorher erfolgen. Außerdem sollten wir Suri&Co; verstehen, wenn ein dt. Gericht sie zu etwas verpflichtet, dann können sie ja nichts dafür. Sie wollten ja anders.... aber diese miesen dt. Richter. Die können einfach High Level Management Doing nicht verstehen. (Peter)
Warten wir's ab. Ich würde dagegen wetten, dass NSN klein beigibt und auf den Gang in die höheren Instanzen verzichtet. Meine Theorie ist ja, dass das Geld dafür aus einem Extra-Topf von Joe K. kommt, unter dem Deckmäntelchen "Restrukturierungskosten"
Anonymous User hat geschrieben:
Das läuft wie 2003 bei Siemens. Auch NSN wird alle LAG Instanzen und wenn es möglich ist auch das BAG ausprobieren. Einlenken gibt es nicht.
Anonymous User hat geschrieben:Ich denke zuviele Rechtsstreitigkeiten kann sich NSN gar nicht leisten. Denn einem ON, den BSS-Kollegen usw. werden diese Streitigkeiten nicht "auferlegt" sie sind immer das Problem des Firmen-Kerns. D.h. sollte irgend einmal ein Investor die NSN-Core-Competence erwerben, wird darauf geschaut welche Risiken drinn sind und dann reduziert jede Rechtstreitigkeit den Wert des Unternehmens. D.h. eine Einigung sollte eher vorher erfolgen. Außerdem sollten wir Suri&Co; verstehen, wenn ein dt. Gericht sie zu etwas verpflichtet, dann können sie ja nichts dafür. Sie wollten ja anders.... aber diese miesen dt. Richter. Die können einfach High Level Management Doing nicht verstehen. (Peter)
Warten wir's ab. Ich würde dagegen wetten, dass NSN klein beigibt und auf den Gang in die höheren Instanzen verzichtet. Meine Theorie ist ja, dass das Geld dafür aus einem Extra-Topf von Joe K. kommt, unter dem Deckmäntelchen "Restrukturierungskosten"
Das läuft wie 2003 bei Siemens. Auch NSN wird alle LAG Instanzen und wenn es möglich ist auch das BAG ausprobieren. Einlenken gibt es nicht.
Anonymous User hat geschrieben:
Unsere Volksvertreter schauen einfach nur zu. Normalerweise müsste der NSN-Laden mit hohen Strafen belegt werden, wenn steuerzahlende Mitarbeiter einfach auf die Straße gesetzt werden und auch noch beschissen werden. Eigentlich gehört so ein Laden per Gesetz aus Deutschland verbannt
Anonymous User hat geschrieben:....................Anonymous User hat geschrieben:Ich denke zuviele Rechtsstreitigkeiten kann sich NSN gar nicht leisten. Denn einem ON, den BSS-Kollegen usw. werden diese Streitigkeiten nicht "auferlegt" sie sind immer das Problem des Firmen-Kerns. D.h. sollte irgend einmal ein Investor die NSN-Core-Competence erwerben, wird darauf geschaut welche Risiken drinn sind und dann reduziert jede Rechtstreitigkeit den Wert des Unternehmens. D.h. eine Einigung sollte eher vorher erfolgen. Außerdem sollten wir Suri&Co; verstehen, wenn ein dt. Gericht sie zu etwas verpflichtet, dann können sie ja nichts dafür. Sie wollten ja anders.... aber diese miesen dt. Richter. Die können einfach High Level Management Doing nicht verstehen. (Peter)
Warten wir's ab. Ich würde dagegen wetten, dass NSN klein beigibt und auf den Gang in die höheren Instanzen verzichtet. Meine Theorie ist ja, dass das Geld dafür aus einem Extra-Topf von Joe K. kommt, unter dem Deckmäntelchen "Restrukturierungskosten"
Das läuft wie 2003 bei Siemens. Auch NSN wird alle LAG Instanzen und wenn es möglich ist auch das BAG ausprobieren. Einlenken gibt es nicht.
Unsere Volksvertreter schauen einfach nur zu. Normalerweise müsste der NSN-Laden mit hohen Strafen belegt werden, wenn steuerzahlende Mitarbeiter einfach auf die Straße gesetzt werden und auch noch beschissen werden. Eigentlich gehört so ein Laden per Gesetz aus Deutschland verbannt
Anonymous User hat geschrieben:
Warum sollten sie etwas tun? Da würde z.B die CSU eine Großspende (Sept. 2012) von 320000 € des Metallarbeitgeberverbandes gefährden. http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2012/index.html
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Unsere Volksvertreter schauen einfach nur zu. Normalerweise müsste der NSN-Laden mit hohen Strafen belegt werden, wenn steuerzahlende Mitarbeiter einfach auf die Straße gesetzt werden und auch noch beschissen werden. Eigentlich gehört so ein Laden per Gesetz aus Deutschland verbannt
Warum sollten sie etwas tun? Da würde z.B die CSU eine Großspende (Sept. 2012) von 320000 € des Metallarbeitgeberverbandes gefährden. http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2012/index.html
Anonymous User hat geschrieben:
Die dreimonatige Ausschlussfrist gilt für die Ansprüche auf Nachberechnung der Vergütung. Bisher sind die Ansprüche für die Monate Mai bis einschließlich September 2012 verfallen. Die Frist für Ansprüche aus dem Oktober 2012 verfallen am 31.1.2013! Es ist also noch Zeit!
Anonymous User hat geschrieben:Wie sieht es denn mit den Mitarbeitern aus, die bisher nicht geklagt haben?
Man muss spätestens 3 Monate nach der ersten (falschen) Gehaltszahlung Einspruch erhoben haben. Das wäre als 4 Monate nach Beginn der beE. Danach dürfte nix mehr gehen.
Ausser NSN verliert auch vor dem BAG und wird dazu verdonnert alle Zahlungen rückwirkend richtig zu stellen.
Die dreimonatige Ausschlussfrist gilt für die Ansprüche auf Nachberechnung der Vergütung. Bisher sind die Ansprüche für die Monate Mai bis einschließlich September 2012 verfallen. Die Frist für Ansprüche aus dem Oktober 2012 verfallen am 31.1.2013! Es ist also noch Zeit!
Hier das Pro NSN Urteil: http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbg_m__nchen_25ca8656_12.pdf und hier das Anti NSN Urteil: http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/arbg_m__nchen_3ca8890_12.pdf Alles weitere wird wohl das LAG entscheiden und NSN sowie IGM die notwendige und richtige Quittung bekommen
Also ich habe mir jetzt beide Begründungen durchgelesen. Die von der 25.Kammer ist für mich nicht verständlich und auch nicht nachvollziehbar. Nur 1 Beispiel daraus:
Zitat zum Brutto / Netto:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer Auslegung von Tarifverträgen wie bei einer Auslegung von Gesetzen zunächst vom Wortlaut auszugehen, ohne am Buchstaben zu haften. Der Wille der Parteien ist zu berücksichtigen, wobei auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen ist. Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, so können weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, ggf. auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzugezogen werden. Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen. Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z.B. BAG, 22.04.2010, 6 AZR 962/08).
1. Der Wortlaut = Brutto (eindeutig!)
2. vernünftig, sachgerecht, zweckorientierten und praktischen Lösung
Ich habe brutto unterschrieben und kann meine derzeitige Berechnung nicht (!) nachvollziehen, insbesondere als ich letzten Monat noch meine Direktversicherung zahlen mußte, es wurde ungefähr das 1,3 fache netto abgezogen wie sonst. Eigentlich hätte es durch die Steuerersparnis nur ungefähr das 0,8 fache des Beitrages im Netto ausmachen dürfen = praktisch unbrauchbar.
Also meine Auffassung ist dazu diese 25.Kammer hat wahrscheinlich ohne nachzudenken oder ohne Sachverstand entschieden. Die Direktversicherung wird hiermit ad absurdum geführt, eigentlich sollte ich Geld sparen, aber ich werde hier 'bestraft' und wenn ich sie rauskriege, muß dann das 'nicht Ersparte' nochmals zahlen.
Zitat zum Brutto / Netto:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer Auslegung von Tarifverträgen wie bei einer Auslegung von Gesetzen zunächst vom Wortlaut auszugehen, ohne am Buchstaben zu haften. Der Wille der Parteien ist zu berücksichtigen, wobei auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen ist. Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, so können weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, ggf. auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzugezogen werden. Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen. Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z.B. BAG, 22.04.2010, 6 AZR 962/08).
1. Der Wortlaut = Brutto (eindeutig!)
2. vernünftig, sachgerecht, zweckorientierten und praktischen Lösung
Ich habe brutto unterschrieben und kann meine derzeitige Berechnung nicht (!) nachvollziehen, insbesondere als ich letzten Monat noch meine Direktversicherung zahlen mußte, es wurde ungefähr das 1,3 fache netto abgezogen wie sonst. Eigentlich hätte es durch die Steuerersparnis nur ungefähr das 0,8 fache des Beitrages im Netto ausmachen dürfen = praktisch unbrauchbar.
Also meine Auffassung ist dazu diese 25.Kammer hat wahrscheinlich ohne nachzudenken oder ohne Sachverstand entschieden. Die Direktversicherung wird hiermit ad absurdum geführt, eigentlich sollte ich Geld sparen, aber ich werde hier 'bestraft' und wenn ich sie rauskriege, muß dann das 'nicht Ersparte' nochmals zahlen.
Also bis jetzt gibt es nur 2 Entscheidungen, da ist keine generelle Tendenz zu erkennen. Und wenn ich die Begründung der 25.Kammer anschaue, dann widerspricht die Auslegung einiger BAG Urteile der bisherigen allgemeinen Kommentierung (s.a. Kommentierung oben) und wenn für diese Kammer 25.000€ bis 50.000€ für den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht wesentlich differenzierend ist, hat sie nach meiner Auffassung einen .... . Das ist für viele ein Jahresgehalt.
Anonymous User hat geschrieben:
Hast Du Probleme mit dem Zählen oder kennst Du weitere Urteile?! Bisher wurden nur das Urteil der 3. Kammer für 12 betroffene Arbeitnehmer und das Urteil der 25. Kammer für den Arbeitgeber zitiert.
Bis jetzt sind die überwiegenden Urteile von mehreren Kammern im Sinne der Firma. Lediglich 1 Kammer ist für den Arbeitnehmer. Die Tendenz ist somit klar erkennbar.
Hast Du Probleme mit dem Zählen oder kennst Du weitere Urteile?! Bisher wurden nur das Urteil der 3. Kammer für 12 betroffene Arbeitnehmer und das Urteil der 25. Kammer für den Arbeitgeber zitiert.
Du glaubst doch wohl selber nicht, dass hier alle Urteile zitiert werden oder im Internet zum Nachlesen veröffentlicht werden??
Mein "persönliches" Urteil (von weder der 3. noch der 25. Kammer) wurde ebenfalls im Sinne der Firma gefällt.
Du darfst auch gerne mal selber beim Arbeitsgericht vorbeisehen, man sieht recht schnell in welche Richtung die noch nicht gefällten Urteile gehen...
Anonymous User hat geschrieben:
von welcher kammer ist denn dein urteil?
Du glaubst doch wohl selber nicht, dass hier alle Urteile zitiert werden oder im Internet zum Nachlesen veröffentlicht werden?? Mein "persönliches" Urteil (von weder der 3. noch der 25. Kammer) wurde ebenfalls im Sinne der Firma gefällt. Du darfst auch gerne mal selber beim Arbeitsgericht vorbeisehen, man sieht recht schnell in welche Richtung die noch nicht gefällten Urteile gehen...
von welcher kammer ist denn dein urteil?
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