Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1)
erstellt von Anonymous User
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10.02.2019 16:37
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Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1)
Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2015 09:13Unter dieser Rubrik könnten wir Informationen sammeln, die nach dem Auslaufen von ALG-1 von Bedeutung sind.
Beispiel: Ich dachte, ALG-2 werde ich gar nicht erst beantragen. Bekomme eh kein Geld, weil ich nämlich viel zu wohlhabend bin und es bis zum Rentenantrag gut aushalten kann. Doch dann musste ich feststellen, das es auch in dieser Situation besser ist, 2xpro Woche eine Bewerbung zu verschicken und brav die Absagen abzuheften. Soweit ich verstanden habe, heißt das Zauberwort: "Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung". Nun heißt es googlen, Paragrafen lesen u.s.w. Vielleicht kann man wichtige Informationen/ Zusammenfassungen hier posten.
Anonymous User hat geschrieben:
-------------------------------- Mein Status: also ich bin seit 17.09.2014n nach 1 Tag Arbeitslosmeldung, im Dispositionsrecht welche bis max. 4 Jahren möglich ist. Beziehe keine Gelder aus ALG1 (bis auf den einen Tag) und die min Beiträge in die Rente zahle ich um die Anrechnungszeiten sicher zustellen.
Unter dieser Rubrik könnten wir Informationen sammeln, die nach dem Auslaufen von ALG-1 von Bedeutung sind. Beispiel: Ich dachte, ALG-2 werde ich gar nicht erst beantragen. Bekomme eh kein Geld, weil ich nämlich viel zu wohlhabend bin und es bis zum Rentenantrag gut aushalten kann. Doch dann musste ich feststellen, das es auch in dieser Situation besser ist, 2xpro Woche eine Bewerbung zu verschicken und brav die Absagen abzuheften. Soweit ich verstanden habe, heißt das Zauberwort: "Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung". Nun heißt es googlen, Paragrafen lesen u.s.w. Vielleicht kann man wichtige Informationen/ Zusammenfassungen hier posten.
-------------------------------- Mein Status: also ich bin seit 17.09.2014n nach 1 Tag Arbeitslosmeldung, im Dispositionsrecht welche bis max. 4 Jahren möglich ist. Beziehe keine Gelder aus ALG1 (bis auf den einen Tag) und die min Beiträge in die Rente zahle ich um die Anrechnungszeiten sicher zustellen.
während ALG1 gibt es Beiträge zur Rentenversicherung - 80% wie beim TR-KUG- in der BeE - sind also Beitragszeiten. ALG1 hat nichts mit Reichtum zu tun, es ist eine Versicherungsleistung - darauf haben selbst Millionäre einen Anspruch. Dein Disporecht sind keine 4 Jahre - dein Anspruch auf ALG1 dauert mit Unterbrechungen max 4 Jahre. Das heißt, du kannst die Arbeitslosigkeit unterbrechen, um evtl. einen Kurzzeitjob zu machen - dies aber weniger als zwei Jahre - ab 2 Jahren erlischt dein alter Anspruch. Arbeitest du versicherungspflichtig z.B. 1 Jahr während dieser Unterbrechung, so erwirbst du zusätzlich einen neuen Anspruch von 6 Monaten - dieser soll wie ein Kollege erfahren haben will, wie der alte Anspruch berechnet werden. Unterbrichst du ALG1 für einen Monat, so läuft deine Krankenversicherung nach - Vorteil bei Betriebsrentenbezieher, die Krankenversicherungsabzüge werden rücküberwiesen für den Monat - tritt nochmals ein Spareffekt ein - bitte, vorher mit der GKV reden. Nimmst du die Unterbrechung erst nach einigen Tagen im Monat - so werden für diese Tage Renteversicherungsbeiträge bezahlt - hier sagte ein Kollege, dann gilt der ganze Monat als rentenversichert.
Wenn du die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente erfüllt hast, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wohl bedeutungslos.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html;jsessionid=62BF240DFF5E8C758EDFA157C9CBDB17.cae03#doc214260bodyText3
Am besten lässt man dies von der Rentenversicherung individuell durchrechnen, dann weiß man für seinen Fall bescheid.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html;jsessionid=62BF240DFF5E8C758EDFA157C9CBDB17.cae03#doc214260bodyText3
Am besten lässt man dies von der Rentenversicherung individuell durchrechnen, dann weiß man für seinen Fall bescheid.
Anonymous User hat geschrieben:
Der Artikel geht in die gleiche Richtung. Jenseits von der 35-jährigen Wartezeit, ist Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug nur für eine Erwerbsminderungsrente relevant.
http://www.stern.de/wirtschaft/job/anrechnungszeiten-sichern-arbeitslos-ohne-arbeitslosengeld-643762.html
"So müssen Arbeitslose auch ohne Anspruch auf Geldleistungen aktiv nach Arbeit suchen und verfügbar sein, wenn ihnen die Arbeitsagentur ein Jobangebot macht. Außerdem müssen sie die Meldung bei der Arbeitsagentur alle drei Monate erneuern." Wollt ihr euch das wirklich antun? Ich jedenfalls bin froh, wenn die nutzlose Dauerüberwachung ein Ende hat.
Wenn du die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente erfüllt hast, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wohl bedeutungslos.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html;jsessionid=62BF240DFF5E8C758EDFA157C9CBDB17.cae03#doc214260bodyText3
Am besten lässt man dies von der Rentenversicherung individuell durchrechnen, dann weiß man für seinen Fall bescheid.
Der Artikel geht in die gleiche Richtung. Jenseits von der 35-jährigen Wartezeit, ist Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug nur für eine Erwerbsminderungsrente relevant.
http://www.stern.de/wirtschaft/job/anrechnungszeiten-sichern-arbeitslos-ohne-arbeitslosengeld-643762.html
"So müssen Arbeitslose auch ohne Anspruch auf Geldleistungen aktiv nach Arbeit suchen und verfügbar sein, wenn ihnen die Arbeitsagentur ein Jobangebot macht. Außerdem müssen sie die Meldung bei der Arbeitsagentur alle drei Monate erneuern." Wollt ihr euch das wirklich antun? Ich jedenfalls bin froh, wenn die nutzlose Dauerüberwachung ein Ende hat.
es kommt auf den individuellen Fall an. Spätere Arbeitslosmeldung wegen Stichtag - Alter 55 oder 58 - erzeugt 3/6 Monate längeren Bezug - dito Unterbrechung, dadurch erlischt die Präsenzpflicht - wer soll dich noch erreichen - wird man auch nicht versuchen - ergo Urlaub in wo auch immer. Kann unter Umständen steuerlich interessant sein - muß man sich überlegen, Nehme an, die Diskussion geht um rentennahe Jahrgänge, bei denen die Aussicht auf einen Job eher beschränkt sind und Rente mit 63plus wohl die realistische Option ist.
es geht wie im Eingang beschrieben um Ende AL1 und was dann. Sicherlich ist für den ein oder anderen die Rente eine Möglichkeit, es dürfte aber viele geben, die einfach zu jung sind oder eben es sich nicht leisten können...
Es wäre nett, wenn der Kollege, der dieses oder kene gehört aht dies z.B. mit aktuellen Gesetzen oder Quellen hinterlegen könnte. Vom hören sagen wäre ich auch in einem Jahr mal millionär. Wie gesagt nur hören sagen.... Daher die Bitte, die Diskussion auf nach AL1 beziehen...
ja, man kann sich auch rentenmonate freiwillig weiter versichern mit den Mindestbetrag. Da bitte bei der R+V erkundigen. Soweit ich weiß geht da das laufende Jahr, am besten schnellstmöglich nachfragen. Du kannst auch einen 450 Euro Job machen, aber darauf achten das Du dann schon sagst, das Du Rentenbeitrag zahlen möchtest. Das wirkt sich zwar nicht Rentenerhöhend aus wie vorher, zählt dann jedoch zu den "Zeiten". Am besten ist, Du gehst dann z.B. zum Rentenberater in Germering und läst Dir ausrechnen, ob sich das dann lohnt... Ob wir noch ne Rente bekommen ist jedoch eine andere sache
Anonymous User hat geschrieben:
Da musst du nichts dazukaufen, sondern nur weiter Arbeitslosigkeit (ohne Leistungsbezug) mit allen Kontrollen erdulden. So kannst du die paar fehlenden Monate erwerben.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397439.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI397442
...und wenn noch ein paar wenige Monate bis zur Erfüllung der 35 Jahre fehlen? (Z.B. wegen Familienpause)- kann man dann durch Geldzahlung die paar Monate dazu kaufen?
Da musst du nichts dazukaufen, sondern nur weiter Arbeitslosigkeit (ohne Leistungsbezug) mit allen Kontrollen erdulden. So kannst du die paar fehlenden Monate erwerben.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397439.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI397442
ach nee Du. Ich müsste mich also so oft bewerben, dass ich jede Woche 2 Emails erhalte, die eine abgelehnte Bewerbung bestätigen? Alternativ kann ich mir bei der Rentenversicherung für jeweils 85 Euro einen Monat Anrechnungszeit kaufen. Da fällt mir die Entscheidung leicht. Auch so eine Druckerpatrone und Druckerpapier kosten heutzutage eine Stange Geld...
http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=3778 - überprüf erstmal, ob du oder ab wann du überhaupt Leistungsberechtigt bist.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner.html - kommt leider bei mir nix raus
Anonymous User hat geschrieben:
Mit einer freiwilligen Vorsorge bei der Rentenversicherung kannst du dir keine Anrechnungszeiten erkaufen. Da vergleichst du Äpfel mit Birnen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/02_freiwillige_versicherung/00_freiwillige_versicherung_node.html
ach nee Du. Ich müsste mich also so oft bewerben, dass ich jede Woche 2 Emails erhalte, die eine abgelehnte Bewerbung bestätigen? Alternativ kann ich mir bei der Rentenversicherung für jeweils 85 Euro einen Monat Anrechnungszeit kaufen. Da fällt mir die Entscheidung leicht. Auch so eine Druckerpatrone und Druckerpapier kosten heutzutage eine Stange Geld...
Mit einer freiwilligen Vorsorge bei der Rentenversicherung kannst du dir keine Anrechnungszeiten erkaufen. Da vergleichst du Äpfel mit Birnen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/02_freiwillige_versicherung/00_freiwillige_versicherung_node.html
überprüfe doch erst einmal ob du überhaupt Hartz IV bekommst
von deinem Vermögen ab - evtl. noch Siemensaktien ........ Freibeträge und so weiter
Falls kein Hartz4 - dann kann trotzdem ein
Anspruch auf Wohngeld bestehen.
http://www.wohngeld.org/anspruch.html
Mit Hartz4 bist du Krankenversichert -
Hunderttausende Arbeitslose erhalten kein Geld: Eine DGB-Studie zeigt, dass ein Viertel der Erwerbslosen in der Zuständigkeit der Arbeitslosenversicherung zu den „Nichtleistungsempfängern“ zählt. Wie kann es dazu kommen? Die wichtigsten Antworten. .....Werden die Betroffenen besonders gefördert?
Eher im Gegenteil, mutmaßt der DGB. Als Grund nennt der Gewerkschaftsbund den Umstand, dass die Nichtleistungsempfänger den Staat und die Arbeitslosenversicherung nichts kosten ,weshalb die Vermittlungsbemühungen geringer ausfielen, als bei Leistungsempfängern.
..... - http://www.ksta.de/wirtschaft/-f-a-zur-dgb-studie-hundertausende-arbeitslose,15187248,27810810.html - Au Weia, denen geht's ja noch mieser.
... klar und mit Eurer vergoldeten NSN Abfindung braucht Ihr auch keine gut bezahlten Arbeitsplatz ... ich wuerde an Eurer Stelle im Wald schlafen ... dann reichen 200 Euro Zinsen plus Flaschen sammeln ... denn zu mehr sind ex Siemens Elefanten einfach nicht mehr brauchbar... allerdings, mit meinen beliebten ultra low cost BPO Jobs lernt ihr mal wieder zu arbeiten ... 1 Euro die Stunde. DC.
Bitte, behaltet das Thema im Auge. die ersten werden bereits im September damit konfrontiert - wer kennt noch den netten Herrn, der wird jetzt wohl auch ein Kollege AL o. Leistungsbezug? -->
Ex-Nokia-Chef Elop verlässt Microsoft - http://www.manager-magazin.de/koepfe/ex-nokia-chef-stephen-elop-verlaesst-microsoft-a-1039347.html - Der ehemalige Nokia-Chef Stephen Elop verlässt seinen aktuellen Arbeitgeber Microsoft im Zuge eines Konzernumbaus " verläßt ... hahaha - LOL - so heißt bei denen der Fußtritt - .... Wenige Monate nach dem Milliarden-Zukauf setzte der Konzern den Abbau von 18.000 Arbeitsplätzen in Gang, von dem Nokia-Jobs massiv betroffen waren. --> na einige trifft es halt etwas später - hatte halt noch was wichtiges zu tun - 18000 ist auch schwere Arbeit.
Anonymous User hat geschrieben:
Nein, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Entweder du bist bei deiner verdienenden Frau beitragslos mitversichert, oder du musst selbst für deine Krankenversicherung zahlen. Deine Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte, Firmenrente, Mieteinnahmen etc.) bildet die Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen KV, solange du keine Altersrente beziehst. Auch da wirst du staatlich angeordnet verarmt.
Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung?
Nein, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Entweder du bist bei deiner verdienenden Frau beitragslos mitversichert, oder du musst selbst für deine Krankenversicherung zahlen. Deine Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte, Firmenrente, Mieteinnahmen etc.) bildet die Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen KV, solange du keine Altersrente beziehst. Auch da wirst du staatlich angeordnet verarmt.
Anonymous User hat geschrieben:
In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge werden als Zahlungsrückstand gewertet und im Ernstfall kann die Krankenkasse Leistungen verweigern.
Anonymous User hat geschrieben:Kein Alg2 (Hartz4) = keine Krankenversicherung?
Nein, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Entweder du bist bei deiner verdienenden Frau beitragslos mitversichert, oder du musst selbst für deine Krankenversicherung zahlen. Deine Einkommensteuererklärung (Kapitaleinkünfte, Firmenrente, Mieteinnahmen etc.) bildet die Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen KV, solange du keine Altersrente beziehst. Auch da wirst du staatlich angeordnet verarmt.
In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge werden als Zahlungsrückstand gewertet und im Ernstfall kann die Krankenkasse Leistungen verweigern.
Anonymous User hat geschrieben:
Das ist der Mindestbeitrag, kann aber abhängig von deinem Einkommensteuerbescheid (Zinsen etc.) auch von der GKV höher festgesetzt werden. Das richtet sich nach deiner "Leistungsfähigkeit" wie es so schön heißt.
... In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. ...
Das ist der Mindestbeitrag, kann aber abhängig von deinem Einkommensteuerbescheid (Zinsen etc.) auch von der GKV höher festgesetzt werden. Das richtet sich nach deiner "Leistungsfähigkeit" wie es so schön heißt.
Anonymous User hat geschrieben:
während ALG1 gibt es Beiträge zur Rentenversicherung - 80% wie beim TR-KUG- in der BeE - sind also Beitragszeiten. ALG1 hat nichts mit Reichtum zu tun, es ist eine Versicherungsleistung - darauf haben selbst Millionäre einen Anspruch. Dein Disporecht sind keine 4 Jahre - dein Anspruch auf ALG1 dauert mit Unterbrechungen max 4 Jahre. Das heißt, du kannst die Arbeitslosigkeit unterbrechen, um evtl. einen Kurzzeitjob zu machen - dies aber weniger als zwei Jahre - ab 2 Jahren erlischt dein alter Anspruch. Arbeitest du versicherungspflichtig z.B. 1 Jahr während dieser Unterbrechung, so erwirbst du zusätzlich einen neuen Anspruch von 6 Monaten - dieser soll wie ein Kollege erfahren haben will, wie der alte Anspruch berechnet werden. Unterbrichst du ALG1 für einen Monat, so läuft deine Krankenversicherung nach - Vorteil bei Betriebsrentenbezieher, die Krankenversicherungsabzüge werden rücküberwiesen für den Monat - tritt nochmals ein Spareffekt ein - bitte, vorher mit der GKV reden. Nimmst du die Unterbrechung erst nach einigen Tagen im Monat - so werden für diese Tage Renteversicherungsbeiträge bezahlt - hier sagte ein Kollege, dann gilt der ganze Monat als rentenversichert.
Das scheint zu stimmen. Siehe http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/sgb3/A7Bestnd.pdf Allerdings steht in dem Artikel nichts davon, dass die einjährige Unterbrechung durch Arbeitsaufnahme die Bezugsdauer verlängert.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:während ALG1 gibt es Beiträge zur Rentenversicherung - 80% wie beim TR-KUG- in der BeE - sind also Beitragszeiten. ALG1 hat nichts mit Reichtum zu tun, es ist eine Versicherungsleistung - darauf haben selbst Millionäre einen Anspruch. Dein Disporecht sind keine 4 Jahre - dein Anspruch auf ALG1 dauert mit Unterbrechungen max 4 Jahre. Das heißt, du kannst die Arbeitslosigkeit unterbrechen, um evtl. einen Kurzzeitjob zu machen - dies aber weniger als zwei Jahre - ab 2 Jahren erlischt dein alter Anspruch. Arbeitest du versicherungspflichtig z.B. 1 Jahr während dieser Unterbrechung, so erwirbst du zusätzlich einen neuen Anspruch von 6 Monaten - dieser soll wie ein Kollege erfahren haben will, wie der alte Anspruch berechnet werden. Unterbrichst du ALG1 für einen Monat, so läuft deine Krankenversicherung nach - Vorteil bei Betriebsrentenbezieher, die Krankenversicherungsabzüge werden rücküberwiesen für den Monat - tritt nochmals ein Spareffekt ein - bitte, vorher mit der GKV reden. Nimmst du die Unterbrechung erst nach einigen Tagen im Monat - so werden für diese Tage Renteversicherungsbeiträge bezahlt - hier sagte ein Kollege, dann gilt der ganze Monat als rentenversichert.
Das scheint zu stimmen. Siehe http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/sgb3/A7Bestnd.pdf Allerdings steht in dem Artikel nichts davon, dass die einjährige Unterbrechung durch Arbeitsaufnahme die Bezugsdauer verlängert.
Falsch, ich muss mich selbst korrigieren, da ich etwas in dem Artikel überlesen habe. Es stimmt genau das was in dem ursprünglichen Beitrag behauptet wurde: Unterbrechung des ALG1 Anspruchs für weniger als 24 Mo führt zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer mit gleiche Höhe des ursprgl. Anspruchs
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