Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1)
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.02.2019 16:37
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Anonymous User hat geschrieben:
Ich und meine Frau (kein Einkommen) werden nach meinem ALG1 von der Abfindung und meiner Siemens Betriebsrente leben. Also Gott sei Dank kein ALG IV bis ich auf die Rente gehen kann. Meine Zinseinkünfte sind praktisch Null. Bis auf die Betriebsrente habe ich auch keine weiteren Einkünfte. Die Betriebsrente bekomme ich schon jetzt und zahle davon eine Krankenkassenbeitrag, welcher aber kleiner als die (137,33 + 21,20) Euro ist.
Jetzt meine Fragen. Wird mein Krankenkassenbeitrag aus der Betriebsrente auf die (137,33 + 21,20) angerechnet? Werde ich dann die Differenz zuzahlen müssen?
Ich hätte gerne eine erste Auskunft von jemanden in vergleichbarer Situation, bevor ich mich an die Krankenkasse wende. Nicht, dass die mir was "vom Pferd" erzählen
Anonymous User hat geschrieben:... In der GKV sind monatlich 137,33 Euro zuzüglich 21,20 Euro Pflegeversicherung zu zahlen. ...
Das ist der Mindestbeitrag, kann aber abhängig von deinem Einkommensteuerbescheid (Zinsen etc.) auch von der GKV höher festgesetzt werden. Das richtet sich nach deiner "Leistungsfähigkeit" wie es so schön heißt.
Ich und meine Frau (kein Einkommen) werden nach meinem ALG1 von der Abfindung und meiner Siemens Betriebsrente leben. Also Gott sei Dank kein ALG IV bis ich auf die Rente gehen kann. Meine Zinseinkünfte sind praktisch Null. Bis auf die Betriebsrente habe ich auch keine weiteren Einkünfte. Die Betriebsrente bekomme ich schon jetzt und zahle davon eine Krankenkassenbeitrag, welcher aber kleiner als die (137,33 + 21,20) Euro ist.
Jetzt meine Fragen. Wird mein Krankenkassenbeitrag aus der Betriebsrente auf die (137,33 + 21,20) angerechnet? Werde ich dann die Differenz zuzahlen müssen?
Ich hätte gerne eine erste Auskunft von jemanden in vergleichbarer Situation, bevor ich mich an die Krankenkasse wende. Nicht, dass die mir was "vom Pferd" erzählen
wollte hier nicht mehr posten - Hinweis extra für dich: Alternative, falls du noch im ALG1-Bezug bist, überlege dir, durch unterbrechen des ALG1-Bezugs von jeweils einem Monat (4 Wochen) den ALG1-Bezug in Richtung Rente (nehme an mit 63) zu verlängern. Während der Auszeit gilt das Weiterlaufen des Versicherungsschutzes - (mir sagte man einen höheren Betrag bei der SBK)selbst die Beiträge der Betriebsrente sollten zurückerstattet werden (hab es nicht kontrolliert). Damit würdest du dir einige Beiträge ersparen - dies wird bereits von Kollegen praktiziert - komm zum nächsten bestager-itk treffen (Homepage) oder evtl. am Donnerstag zum nci-Stammtisch siehe Startseit-nci - evtl. ist der Kollege dort, der es intensiver treibt. hab es bisher ebefalls praktiziert - mich aber vorher bei der GKV erkundigt - schaue, ob ich Donnerstag vorbeikommen kann. Anrechnung der BR, weiß ich nicht - sollte aber nur bei ALG1 extra bezahlt werden - soweit meine Erinnerung, sonst gilt es als normale Einnahme wie Kapitalerträge etc. - hab mich seit über einem Jahr nicht mehr genauer damit beschäftigt - Google einfach - hatte es vor einem Jahr auch nicht anders gemacht. Unterbrechung bei AfA ist einfach,ich rufe dort an und gebe ersten und letzten Tag der Unterbrechung an - bei kurzzeitiger Unterbrechung von einem Monat auch kein Problem - ALG1 läuft danach wie gehabt weiter, die machen eine Meldung an die GKV und gut. Aber man sollte es vorher mit der GKV absprechen, evtl. mit deinem AfA-Betreuer - sollte aber alles problemlos sein - Die Auszeiten verlängern das Ende des ALG1-Zeitraums entsprechend.
Anonymous User hat geschrieben:
Danke! Davon habe ich auch schon gehört/gelesen. Ist auf alle Fälle die billigste Lösung. Wie oft hast Du das schon gemacht? Ich müsste es über 12x nacheinander machen. Mal schauen, was mein AfA-Betreuer dazu meint Ich nehme an der "erste und letzte Tag der Unterbrechung" ist der 1. und der letzte (30. bzw. 31.) des Monats?
PS. Schade, dass ich gerade Krank bin und nicht kommen kann.
PS2. Ich finde die Umstellung des Forums praktisch. Wenn sich die Teilnehmer durch die Verzögerung nicht abschrecken lassen, werde ich mich nicht mehr über Troll-Beiträge oder über ellenlange Beiträge über "Gott und die Welt" wühlen müssen, um was praktisches zu finden
....Unterbrechung bei AfA ist einfach,ich rufe dort an und gebe ersten und letzten Tag der Unterbrechung an - bei kurzzeitiger Unterbrechung von einem Monat auch kein Problem - ALG1 läuft danach wie gehabt weiter, die machen eine Meldung an die GKV und gut. Aber man sollte es vorher mit der GKV absprechen, evtl. mit deinem AfA-Betreuer - sollte aber alles problemlos sein - Die Auszeiten verlängern das Ende des ALG1-Zeitraums entsprechend.
Danke! Davon habe ich auch schon gehört/gelesen. Ist auf alle Fälle die billigste Lösung. Wie oft hast Du das schon gemacht? Ich müsste es über 12x nacheinander machen. Mal schauen, was mein AfA-Betreuer dazu meint Ich nehme an der "erste und letzte Tag der Unterbrechung" ist der 1. und der letzte (30. bzw. 31.) des Monats?
PS. Schade, dass ich gerade Krank bin und nicht kommen kann.
PS2. Ich finde die Umstellung des Forums praktisch. Wenn sich die Teilnehmer durch die Verzögerung nicht abschrecken lassen, werde ich mich nicht mehr über Troll-Beiträge oder über ellenlange Beiträge über "Gott und die Welt" wühlen müssen, um was praktisches zu finden
@ Di 16:53, werde am 15 nicht da sein! es ist ein Monat, keine 4 Wochen! Der Monat ist mal kürzer mal länger. Werde dann am 22.10 wieder dabei sein!
@ Di 17:58 Die Berechnung ist Tag der zum Abmeldung minus 1 also z.B. 15.10-14.11 dann spätestens zum 15.11. Arbeit bzw. ALG1-Bezug. Du must dabei auf die realle Existenz des Datums achten (z.B. Februar).
Wenn Du an diesem Tag (15.11.) krank bist, dann kannst Du kein ALG 1 Beziegen bzw. stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und müßtest daher wohl Freiwillige KV für den Vergangenen Monat zahlen. Den Krankheitsfall am ALG 1 Tag habe ich nicht überprüft. Nur soviel, wenn Du während der Abmeldung bzw. Pause Krank wirst erhälst Du auch kein Krankengeld.
Der Nebeneffekt ist, das Du dann mit dem einen Tag ALG1 Bezug einen kompletten Anrechnungsmonat in der RV hast. Vorsicht: Wenn Du Dich Beispielsweise vom 31-30 des Folgemonats "abmeldest" und der Folgetag dann ein 1.ter ist, dann fällt der RV-Monat raus. Aus Sicherheitsgründen (falls mal ein persönliches Rückmelden erforderlich ist) sollte der erste ALG1 Tag ein regulärer Arbeitstag sein. Du kannst Dich auch am ALG1 Tag ab den nächsten Tag wieder einen Monat abmelden, gleichzeitig Arbeitssuchend und ALG1 Bezug ab z.b. 15.11.
@ Dienstag 20:16
Vielen Dank für die weiteren Infos! Ich muss also aufpassen, wann ich zum Arzt gehe. Die Unterbrechung muss sich auch nicht an den Kalendermonat halten (s. Dein Beispiel 15.10-14.11). Und bis zu der nächsten ALG1 Unterbrechung muss ich nur 1 Tag ALG1 beziehen. Habe ich das letzte richtig verstanden?
Meine größten Bedenken, sind wenn ich es 12x mache wird mir die AfA wohl Missbrauch unterstellen
Vielen Dank für die weiteren Infos! Ich muss also aufpassen, wann ich zum Arzt gehe. Die Unterbrechung muss sich auch nicht an den Kalendermonat halten (s. Dein Beispiel 15.10-14.11). Und bis zu der nächsten ALG1 Unterbrechung muss ich nur 1 Tag ALG1 beziehen. Habe ich das letzte richtig verstanden?
Meine größten Bedenken, sind wenn ich es 12x mache wird mir die AfA wohl Missbrauch unterstellen
@ Di 23:224 Was soll der Quatsch? Ja Du täuscht Dich. Das System zwingt uns entweder zu Überleben oder Suizid zu begehen. Wir sind in dieser Lage, weil sogenannte Investoren das Maximum aus der Gesellschaft rausholen. Das was da beschrieben ist oder wurde ist legal. Ich denke der Fragesteller sollte auf das verwiesene Treffen kommen. Wenn die das System hier Abzocken wollen würden, dann würden Sie Ihre Kohle in Saus und Braus verprassen, vorher eine adequate 50 qm Wohnung suchen, einen auf Psycho mit Burn out und gemeinsamen Hartz IV machen. Was glaubst Du wie es Dir nach 13 jahren Überlebenskampf in einer Firma, davon 3 Jahre Arbeitslos denn geht? Gerne würden wir hier von unserer Hände Arbeit überleben, nur wer gibt uns denn noch eine Chance auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt? wenn dann nur prekäre Arbeitsverhältnisse. Wenn man Glück hat einen Zeitvertrag. Dann rate mal, was dann passiert, wenn man zwischendrin mal krank ist? Da wird der Vertrag wohl auslaufen zum Vertragsende. So wie Du schreibst bist Du wohl in der Glücklichen Lage einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit entsprechendem Gehalt zu haben, von dem Du menschenwürdig existieren kannst. Wohl auch noch jedes Jahr in Urlaub fahren zu können. Wir können es uns ja schließlich auch leisten.
So und wo bleiben wir? Diejenigen, die noch arbeiten wollen und müssen? Viele von uns haben Jahrzehnte in dieses Sozialsystem einbezahlt. Aber keine Angst, das wird sich schon in Bälde auflösen. Denn wenn die Masse der Flüchtlinge gefolgt von den Langzeitarbeitslosen wirklich alle Hartz IV beziehen, dann wird der Überlebenskampf noch schwerer. Nein, ich will nicht die beiden Gruppen gegeneinander aufwiegeln, im Gegenteil, jeder soll soviel verdienen wie er zum Überleben in Menschenwürde braucht. Nur dieses System spielt die verschiedensten Gruppen und da dann wieder den einzelnen gegeneinander aus. @ Di 21:58 Wenn Du mehr wissen möchtest, dann komm zum Treffen, ansonsten siehst Du ja, welche Reaktionen "Hilfsbereitschaft" und Überlebenskampf hier hervorrufen, werde mich daher hier diesbezüglich nicht mehr äußern. Legale Möglichkeiten zu nutzen wird hier als Abzocke verrufen. Was er wohl von ALG 1 hält?. Aber warum helfe ich anderen hier, suche doch selbst Hilfe und bekomme auch keine.... Ich will doch nur einen Job, von dem ich LEBEN kann. Am Ende bleibt nur der Strick? (pg)
Die Frage nach dem Missbrauch lässt sich wohl nur juristisch eindeutig beantworten. Ich kann es nicht, aber die AfA, die Krankenkasse und die BfA werden sich schon melden, wenn es so wäre.
Ich sehe es so. Der AfA entsteht kein Verlust. Auch den Krankenkasse nicht, wenn man in der Unterbrechung nicht krank wird. Wie die Lage für die BfA aussieht, habe ich keine Ahnung (die Sache ist einfach zu kompliziert für mich). (ci)
Ich sehe es so. Der AfA entsteht kein Verlust. Auch den Krankenkasse nicht, wenn man in der Unterbrechung nicht krank wird. Wie die Lage für die BfA aussieht, habe ich keine Ahnung (die Sache ist einfach zu kompliziert für mich). (ci)
Anonymous User hat geschrieben:
"Was siehest du aber den Splitter in deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?"
Es mag nicht im Sinne des Erfinders sein, aber ich halte es für legitime Notwehr der Betroffenen. Da wurden Leute über 50 mit dem Segen der IGM in die Arbeitslosigkeit geschickt, wobei ein Ziel auch das Absenken des Altersdurchschnitts im Betrieb um 1,5 Jahre war. Man musste schon sehr hartnäckig die Realität verleugnen um nicht voraus zu sehen, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Altersgruppe die Kette des sozialen Abstiegs durchlaufen wird.
Hm... Täusche ich mich gerade oder wird hier diskutiert wie man die Sozialsysteme am Besten abzockt?
"Was siehest du aber den Splitter in deines Bruders Auge und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?"
Es mag nicht im Sinne des Erfinders sein, aber ich halte es für legitime Notwehr der Betroffenen. Da wurden Leute über 50 mit dem Segen der IGM in die Arbeitslosigkeit geschickt, wobei ein Ziel auch das Absenken des Altersdurchschnitts im Betrieb um 1,5 Jahre war. Man musste schon sehr hartnäckig die Realität verleugnen um nicht voraus zu sehen, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Altersgruppe die Kette des sozialen Abstiegs durchlaufen wird.
Anonymous User hat geschrieben:
Das ist so nicht ganz richtig, natürlich entsteht da für die Kassen (wegen Gesundheitstopf ist es die Mehrzahl) ein Verlust da sie 4 Wochen gesetzliche Nachversicherungspflicht gewähren muss und dafür weder von der Afa noch vom Mitglied Beiträge bekommt, die Kassen selber werden da aber nicht tätig, aber wenn man es übertreibt z.B. 1 Tag ALG1 4 Wochen abmelden dann wieder 1 Tag ALG1 usw., dann gibts schonmal eine Sperre von der Afa wegen Gestaltungsmissbrauch, da die Absicht eine Arbeit aufzunehmen nicht erkennbar ist.
Im übrigen ist es auch kein superschlaues Vorgehen eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt.
Die Frage nach dem Missbrauch lässt sich wohl nur juristisch eindeutig beantworten. Ich kann es nicht, aber die AfA, die Krankenkasse und die BfA werden sich schon melden, wenn es so wäre.
Ich sehe es so. Der AfA entsteht kein Verlust. Auch den Krankenkasse nicht, wenn man in der Unterbrechung nicht krank wird. Wie die Lage für die BfA aussieht, habe ich keine Ahnung (die Sache ist einfach zu kompliziert für mich). (ci)
Das ist so nicht ganz richtig, natürlich entsteht da für die Kassen (wegen Gesundheitstopf ist es die Mehrzahl) ein Verlust da sie 4 Wochen gesetzliche Nachversicherungspflicht gewähren muss und dafür weder von der Afa noch vom Mitglied Beiträge bekommt, die Kassen selber werden da aber nicht tätig, aber wenn man es übertreibt z.B. 1 Tag ALG1 4 Wochen abmelden dann wieder 1 Tag ALG1 usw., dann gibts schonmal eine Sperre von der Afa wegen Gestaltungsmissbrauch, da die Absicht eine Arbeit aufzunehmen nicht erkennbar ist.
Im übrigen ist es auch kein superschlaues Vorgehen eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt.
Anonymous User hat geschrieben:
"...natürlich entsteht da für die Kassen (wegen Gesundheitstopf ist es die Mehrzahl) ein Verlust da sie 4 Wochen gesetzliche Nachversicherungspflicht gewähren muss..."
Wo entsteht hier ein finanzieller Verlust, wenn er in der Zeit nicht zum Arzt muss, wie ich es geschrieben habe? Die Kasse bekommt keinen Beitrag, muss aber auch nichts zahlen.
"...eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt..."
Angenommen es sind ihm von der Abfindung 20.000€ übrig geblieben und er hat es zu 1% sicher angelegt. Dann hat er 200€ Zinsen pro Jahr. Das liegt doch voll im Freibetrag. Oder? (ci)
Anonymous User hat geschrieben:Die Frage nach dem Missbrauch lässt sich wohl nur juristisch eindeutig beantworten. Ich kann es nicht, aber die AfA, die Krankenkasse und die BfA werden sich schon melden, wenn es so wäre.
Ich sehe es so. Der AfA entsteht kein Verlust. Auch den Krankenkasse nicht, wenn man in der Unterbrechung nicht krank wird. Wie die Lage für die BfA aussieht, habe ich keine Ahnung (die Sache ist einfach zu kompliziert für mich). (ci)
Das ist so nicht ganz richtig, natürlich entsteht da für die Kassen (wegen Gesundheitstopf ist es die Mehrzahl) ein Verlust da sie 4 Wochen gesetzliche Nachversicherungspflicht gewähren muss und dafür weder von der Afa noch vom Mitglied Beiträge bekommt, die Kassen selber werden da aber nicht tätig, aber wenn man es übertreibt z.B. 1 Tag ALG1 4 Wochen abmelden dann wieder 1 Tag ALG1 usw., dann gibts schonmal eine Sperre von der Afa wegen Gestaltungsmissbrauch, da die Absicht eine Arbeit aufzunehmen nicht erkennbar ist.
Im übrigen ist es auch kein superschlaues Vorgehen eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt.
"...natürlich entsteht da für die Kassen (wegen Gesundheitstopf ist es die Mehrzahl) ein Verlust da sie 4 Wochen gesetzliche Nachversicherungspflicht gewähren muss..."
Wo entsteht hier ein finanzieller Verlust, wenn er in der Zeit nicht zum Arzt muss, wie ich es geschrieben habe? Die Kasse bekommt keinen Beitrag, muss aber auch nichts zahlen.
"...eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt..."
Angenommen es sind ihm von der Abfindung 20.000€ übrig geblieben und er hat es zu 1% sicher angelegt. Dann hat er 200€ Zinsen pro Jahr. Das liegt doch voll im Freibetrag. Oder? (ci)
sorry Leute, verwirrt den Kollegen nicht, er muß es individuell vorher abklären - es gab eine konkrete Frage eines Kollegen, die beiden Antworten sind nicht aus der Luft gegriffen, es gab schon vor uns Kollegen mit dem Problem und hatten gerade dieses Verfahren absolviert. ---> Die Geschichte ist individuell zu betrachten - es gibt keine allgemeine Lösung - wir waren vorher bei der GKV - sollte er auch tun - Bei der GKV gibt es gesetzl. Richtlinien wie bei der AfA. Bei einer kurzzeitigen Unterbrechung bleibt man Arbeitssuchend - bewirbt sich weiter etc. - hat halt private Gründe wie temporärer Ortswechsel usw. - Hab bisher von Kollegen nichts negatives gehört - wenn man konkreten Gründe kennt, bei denen es nicht klappte, bitte teilt sie mit aber keine Phantasien wie Sozialmissbrauch . Mein Kollege wie auch ich haben ihm angeboten, in einem persönlichen Gespräch unsere Erfahrungen weiterzugeben , und wir hatten Kontakt zu Kollegen früherer Abbaumaßnahmen -ist also nicht auf unserem Mist aus Phantasie geboren. Bei dem vermutlichen Alter des Kollegen ist er nach einem Jahr ALG1 eh aus der offiziellen Statistik gefallen und ist bei der AfA wohl eher ein ALG1-Zombi mit Jobaussichten gleich Null - deshalb war der Rat - Absprechen und Gründe erklären - ALG1 bis Rente (nicht unbedingt Sparmodell - das es auch in Hinblick auf die Versteuerung der Betriebsrente und die RV-Zeiten bei Einzahlung des Mindestbeitrags (etwa bei Teilung des Monats ist) - Krankheit : man kann die Unterbrechung jederzeit aufheben durch Rückmeldung und dann zum Doktor wegen Lohnfortzahlung - etwa falls man glaubt krank zu werden - der Kollege hätte eh das Problem bei der freiwilligen Versicherung im Jahr bevor Rente. Es ist auch kein Sozialbetrug, sondern ein Einhalten bestehender Regeln zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile durch diese unsägliche Entlassung älterer und behinderter MA - Betrug hat man an uns genügend getan - ihm hätte wohl im Alter ATZ zugestanden.
@12:12 das ist aber schon ein bemerkenwertes Verständnis der GKV, wer glaubt das seine Beträge seine Behandlung abdecken glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. Die GKV ist bekanntermassen eine Solidarversicherung.
Diese ganze Thematik wird zum GehtnichtMehr z.B. hier http://www.arbeitslosennetz.de oder hier: http://www.erwerbslosenforum.de/ diskutiert und da sitzen auch echte Experten, und jawohl ich habe das schon x-mal praktiziert, und ja es stimmt jeder Fall ist sehr speziell, und ja es ist Tatsache die Afa Sachbearbeiter kennen sich da kaum aus, und ja man kann die ein- oder andere Ungeschicklichkeit begehen, es gibt da nicht den Königsweg, den muss jeder selber finden, die oben genannten Foren sind ein guter Anlaufpunkt für so was.
Diese ganze Thematik wird zum GehtnichtMehr z.B. hier http://www.arbeitslosennetz.de oder hier: http://www.erwerbslosenforum.de/ diskutiert und da sitzen auch echte Experten, und jawohl ich habe das schon x-mal praktiziert, und ja es stimmt jeder Fall ist sehr speziell, und ja es ist Tatsache die Afa Sachbearbeiter kennen sich da kaum aus, und ja man kann die ein- oder andere Ungeschicklichkeit begehen, es gibt da nicht den Königsweg, den muss jeder selber finden, die oben genannten Foren sind ein guter Anlaufpunkt für so was.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Die Frage nach dem Missbrauch lässt sich wohl nur juristisch eindeutig beantworten. Ich kann es nicht, aber die AfA, die Krankenkasse und die BfA werden sich schon melden, wenn es so wäre.
"...eine Abfindung zu kassieren, und gegenüber der Krankenkasse zu erklären man hätte keine Kapitalerträge wie der Poster schreibt..."
Angenommen es sind ihm von der Abfindung 20.000€ übrig geblieben und er hat es zu 1% sicher angelegt. Dann hat er 200€ Zinsen pro Jahr. Das liegt doch voll im Freibetrag. Oder? (ci)
Nein auch das stimmt so nicht, weil die Krankenkasse lediglich nachgewiesene Werbungskosten berücksichtigt es gibt da keinen Freibetrag. Ob der Betrag dann unter dem dem fiktiven Mindesteinkommen von 945,- EUR p.M. liegt ist ein anderes Thema.
Anonymous User hat geschrieben: ....
Diese ganze Thematik wird zum GehtnichtMehr z.B. hier http://www.arbeitslosennetz.de
oder hier: http://www.erwerbslosenforum.de/ diskutiert und da sitzen auch echte Experten,
...
Ich bin der Fragende vom Dienstag 14:16 und seit fast 1 Std. suche ich in den Foren nach meiner Frage und finde nichts. Welche Suchwörter hast Du benutzt? Noch besser wäre, wenn Du mir ein Link zu dem relevanten Beitrag schicken könntest. Danke!
Ich bin der Fragende vom Dienstag 14:16 und seit fast 1 Std. suche ich in den Foren nach meiner Frage und finde nichts. Welche Suchwörter hast Du benutzt? Noch besser wäre, wenn Du mir ein Link zu dem relevanten Beitrag schicken könntest. Danke!
Also interessierte, schaut mal unter http://bestager-itk.de/ nach. Dort steht der Termin und sonstiges. LG (pg)
Anonymous User hat geschrieben:
...wenn ich mir so anschaue, wofür die Gelder der Steuer/Beitragszahler so alles verwendet werden (Siehe z.B. Schwarzbuch Steuerzahler) da wundert es mich gar nicht, wenn der ein oder andere über die legalen Möglichkeiten des Financial Engineerings nachdenkt. Und was nicht verboten ist...
Hm... Täusche ich mich gerade oder wird hier diskutiert wie man die Sozialsysteme am Besten abzockt?
...wenn ich mir so anschaue, wofür die Gelder der Steuer/Beitragszahler so alles verwendet werden (Siehe z.B. Schwarzbuch Steuerzahler) da wundert es mich gar nicht, wenn der ein oder andere über die legalen Möglichkeiten des Financial Engineerings nachdenkt. Und was nicht verboten ist...
Das System ausnutzen tun andere - was war 6 Monate KUG und danach 12 Monate TR-KUG anderes - wie sah das im Vergleich bei Schlecker aus? - Was hat Siemens über direkte und indirekte Subventionen, Staatsaufträge eingesteckt? Jetzt zeigen einige den Moralischen bei einem Kollegen, der die gesetzlichen Regeln einhält. Aus seinen Angaben müsste er Jahrgang ´54 sein - war beim großen nsn-Kehraus 57. Dürfte bei den 25% gewesen sein, die kein ATZ bekamen - den Kommentar dazu verkneife ich mir. ER muß im Jahr nach ALG1 bis zur Frührente mit 63 die Altersrücklagen aufbrauchen, die er aber zum Ausgleich der Rentenminderung bräuchte. Er verliert durch die Aktion 3Jahre 8 Monate Rentenbeitrag in die RV. Dazu kommen 32 x 0,3% (9,6%) Rentenminderung. Mit ATZ hätte er noch nach 63 2 Jahre ALG1 mit geminderter RV-Einzahlung machen können - mit den Rücklagen wäre er dann auf 65 gekommen bis zu Rente ohne GKV Beitrag aus eigener Tasche. Bei dem Alter hatte er 2012 jeglichen Kündigungsschutz -Frage, wer hat das System mit Namensliste und Erpressung (keine Abfindung únd Kündigung bei Weigerung) ausgenutzt?
@So 15:35 Nein, bin 50, der andere Kollege, ja dürfte Stimmen. Nur bis zur Rente mit 67 bleibn einfach zuviele jahre übrig. Arm oder wie hab ich heute gelesen, in Afrika gibt es ein Land mit 50 mio Einwohnern 2/3 davon haben noch nciht einmal 1 Euro am Tag. Ich habe nur 1,50 Euro am Tag. lebe in Europa, Deutschland und verbrauche mein Vermögen. Eben das Vermögen, das zum Sterben zuviel ist, zum Leben zuwenig ist. Die restlichen 17 Jahre werd ich wohl auchs chon allein wegen diesem Gesellscahftssystem nicht mehr schaffen. Da steht dann wohl ein sehr früher Tod an. Aber so ist das, die scheinbar stärkerentreten immer nach den schwächeren. Nur wartet mal, wenn sich das umkehrt....
ex_NSN_beE_Elefanten, die noch keine Arbeit haben müssen nun ja überlegen, ob sie sich beim Arbeitsamt abmelden sollen. Hat es Vorteile, wenn ich arbeitssuchend gemeldet bleibe? Ich glaube, da ist noch was mit der Rente und so... Sozialgesetzbuch #6. Schlagworte: Arbeitslos ohne Leistungsbezug, Anrechnungszeiten, Gesamtleistungsbewertung... kann es sein, dass meine Rente (Ganz kräftig) steigt, wenn ich weiter beim Arbeitsamt angemeldet bleibe, brav Bewerbungen schreibe und freundlich lächele? Ehrlich gesagt finde ich es kompliziert, das SGB-6 zu lesen doch wer weiß, wozu es gut ist.
Du kannst Dich nur Arbeitslos (ALG1) ohne Sachbezug melden, wenn Du keinen Anspruch mehr auf ALG1 hast, also Dein ALG1 ausgelaufen ist. Wenn Du ohne Sachbezug gemeldet bist, erhälst Du lediglich keine Bezüge mehr und musst Dich ab diesem Zeitraum selbst Kranken versichern. Zudem dürftest Du die Bezugsgröße des Krankengeldes verlieren, da der Bezugswert dann "Null" ist. Die Pflichten bleiben dann genau die selben, als wenn Du regulär in ALG1 wärst. Musst Dich jedoch immer wieder innerhalb von drei Monaten melden. Sicherheitshalber solltest Du Dich dann auch gleichzeitig nochmals extra Arbeitssuchend melden, jeweils zum Nachweis entsprechend Schriftlich bestätigen lassen. Es könnte taktisch sinnvoll sein, noch einen Tag ALG1 zu haben, wenn Du planst Dich selbständig zu machen. Daher, wenn Du noch einen Tag hast, den kannst Du dann jederzeit innerhalb der 4 Jahre ohne ALG1-Bezug nehmen. Denn die Möglichkeit sich bei einer Selbständigkeit freiwillig für ALG1 zu versichern endet 30 Tage nach dem letzten ALG1-Bezug.
Du wirst dann in die entsprechende Leistungsstufe da gibt es 3 oder 4 nach Deiner entsprechenden "Bildung" eingestuft. Tja, jemanden zu finden, der sich im SGB-Recht wirklich auskennt ist nicht einfach. Dort wirklich beheimatete Experten sind rar und teuer. (pg)
@Donnerstag 20:17 - Montag 13:53 --> wie alles ist es kompliziert - du hast recht, es kann vorteilhaft bei der Rentenberechnung sein, siehe Link. Je nach Geburtsjahr können auch noch Versicherungen weiterlaufen '(evtl. weiß jemand was - gab da was mit abhängig vom Geburtsjahr - Altbestand) - falls du die 35 Versicherungsjahre für die Frührente brauchst, kann es helfen - das Arbeitsamt stellt aber die üblichen Auflagen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232608/publicationFile/65590/arbeitslos_was_sie_beachten_sollten.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397439.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI397442
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html
http://www.flegel-g.de/arbeitslos-rentenvers.html
Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, und ich weiß nicht, ob ich es finanz-mathematisch einigermaßen richtig gerechnet habe. Nun glaube ich, ich muss alle 3 Monate dem Amt mitteilen, dass ich weiterhin als arbeitslos UND arbeitssuchend geführt werden möchte. Weiter fleißig Bewerbungen schreiben- mindestens 2 pro Woche KOMPLETT NACHWEISBARER SCHRIFTVERKEHR EINSCHLIESSLICH Absagen. Dann geht das als sogenannte "Anrechnungszeit" in die "Gesamtleistungsbewertung" ein. Würde in meinem Fall 1,3 Entgeltpunkte pro Jahr ausmachen (Falls ich es richtig verstanden habe).
"
Vom Aufschwung nicht profitiert
Immer mehr Ältere bekommen Hartz IV
Die Arbeitslosigkeit ist in Deutschland auf einem Rekordtief. Doch viele ältere Menschen haben davon selbst in Zeiten des Aufschwungs nichts. Immer mehr von ihnen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen ....Trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit sind immer mehr ältere Menschen ohne Arbeit auf Hartz IV angewiesen. So stieg die Zahl der 55-Jährigen und Älteren mit Hartz IV von rund 257.000 im Jahresdurchschnitt 2010 kontinuierlich um 24 Prozent auf 318.000 im vergangenen Jahr..im Vergleich zum Vorjahr von rund 315.000 auf 321.000. Nicht in den Zahlen enthalten sind rund 163.000 Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahre, denen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten wurde. Diese werden nicht mehr als arbeitslos gezählt.."Selbst in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs haben sich die Chancen für ältere Langzeiterwerbslose nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert." Bei den Arbeitgebern habe kein Umdenken stattgefunden, auch Älteren verstärkt eine Chance zu geben..Denn heute werden Hartz-IV-Beziehende ab 63 verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen... " ---> Da haben sie noch die Älteren in ALG1 und diejenigen in Arbeitslos ohne Leistungsbezug, diejenigen, die es aufgegeben haben und vom Lebenspartner versorgt werden nicht berücksichtigt. Es sind Millionen - und vielen droht die Altersarmut. Unsere Politiker ignorieren das Problem - Wissen tuen sie es. --"Bernd Kölmel: Nicht 2,6, sondern 8 Millionen Menschen suchen derzeit erfolglos Arbeit in Deutschland"
ALFA: Arbeitslosenstatistik kommt einer Verhöhnung gleich --> na wer wird wohl bei den 6 Millionen reichlich vertreten sein?
-- https://alfa-bund.de/blog/bernd-koelmel-nicht-26-sondern-8-millionen-menschen-suchen-derzeit-erfolglos-arbeit-in-deutschland
- - http://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Aeltere-bekommen-Hartz-IV-article16611231.html --> na, Kollegen aus Paderborn - wer im Alter > 50 ist, sollte wissen wofür er kämpft.
@Sonntag 10:48 - wichtig ist, dass es nichtmal einen Tag zwischen ALG1 und Arbeitslos ohne Leistungsbezug gibt. Wieviel es bei dir dann in Punkten ausmacht, solltest du vom Rentenberater oder deiner Rentenversicherung klären lassen - ist wie beschrieben etwas unübersichtlich, da auch frühere Jahre betrachtet werden können. Wichtig ist es für die Kollegen, die keine 35 Versicherungsjahre zusammen bekommen und mit 63plus in Rente gehen möchten - Beispiel: Alter nach ALG1 60 - Versicherungsjahre 33 - dann fehlen 2 Jahre zu 35 - falls kein neuer Job erreicht er mit der Meldung die 35 Jahre mit 63 und kann renten. Bei unseren jüngeren Kollegen verhindert es Ausfallzeiten während sie die Altersrücklage vor Hartz4 aufbrauchen. Die notwendigen Aktivitäten kläre mit dem Berater in der Agentur ab - die werden sich nicht besonders um dich kümmern wollen - würde da nicht so ängstlich sein. Kannst auch klären, ob du mit dem Selbsteinzahlen des Mindestbeitrag was erreicht - das ist für einen Außenstehenden schwierig und ist individuell zu betrachten - da braucht es real einen Fachmann - der Name ist ja bekannt.
Re: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (Nach Ende von ALG-1)
Abgeschickt von martin sameit am 10.Februar 2019 17:37wie sieht das ganze aus wenn man gar nicht mehr für die Jobsuche in frage kommt weil man in frührente geht/ist?
ich habe Anspruch auf ALG 1, könnte aber im 1. rentenmonat für eine Woche arbeiten und geld verdienen. ist das möglich indem ich mich für eine Woche vom ALG 1 abmelde?
nick
Auf Basis von Ploneboard