Erinnerung an eure Urlaubsplanung und Eintragung ....
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
08.10.2012 22:04
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Erinnerung an eure Urlaubsplanung und Eintragung ....
Abgeschickt von Anonymous User am 5.Oktober 2012 15:55In bekannt verbindlichem Ton und Still kam rechtzeitig zum Feierabend eine schöne Erinnerung von unserer Geschäftsleitung hereingeflogen.
Aus meiner Sicht kommt das einer Nötigung nahe, da sie in der Mail die "Unwahrheit" oder am Rande der Wahrheit agieren.
Aus BR Kreisen wurde mir folgendes versichert:
Die bisherige Regel ist nach wie vor gültig und tarifvertraglich verankert. Ein Antrag des Arbeitgebers zur Änderung unserer betrieblichen Urlaubsvereinbarung liegt nicht vor. Folglich gehen wir davon aus, dass die bislang erprobte Vorgehensweise beibehalten wird: Urlaub soll für das aktuelle Jahr geplant und genommen werden. Resturlaub kann spätestens bis zum 31.03. der Folgejahres genommen werden.
Ein Zwang zum Urlaubsabbau im laufenden Jahr wäre nicht rechtmäßig. Allerdings müssen wir Mitarbeiter wohl damit leben, dass der Arbeitgeber einen Urlaubstransfer ins erste Quartal des Folgejahres „nicht gut findet“, weil er dafür Rückstellungen bilden muss.
Entsprechend könnt ihr der "Firma" helfen wenn ihr wollt.
Wenn ihr sonst keine Probleme habt ...
Im übrigen hat das schon vor Jahren Heribert Fieber immer und immer wieder gesagt: "Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden, er dient der Erholung. Urlaub aufsparen bringt nichts, es gibt dafür keine Zinsen und im neuen Jahr gibt es auch neuen Urlaub". Dem kann man sich nur anschließen.
Im übrigen hat das schon vor Jahren Heribert Fieber immer und immer wieder gesagt: "Urlaub soll im laufenden Jahr genommen werden, er dient der Erholung. Urlaub aufsparen bringt nichts, es gibt dafür keine Zinsen und im neuen Jahr gibt es auch neuen Urlaub". Dem kann man sich nur anschließen.
(DC) .... oder gilt gerade für deutsche NSNler: keinen Urlaub nehmen, hart arbeite, Urlaubstage der Firma schenken, im Sinne des Turnarounds. In vielen Ländern gibt es nur 10 bis 20 Urlaubstage, warum müssen es in Deutschland 30 sein. Völlig übertrieben. Gut daß Suri jetzt alles nach Indien verlegt. Inder brauchen keinen bezahlten Urlaub.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich finde es auch nicht gut, dass die "FA" mir und den meisten Tarifangestellten im Mai das Gehalt um bis zu 4,3% gekürzt hat ....
Anonymous User hat geschrieben:.... dass der Arbeitgeber einen Urlaubstransfer ins erste Quartal des Folgejahres „nicht gut findet“, weil er dafür Rückstellungen bilden muss. Entsprechend könnt ihr der "Firma" helfen wenn ihr wollt.
Ja, ja, der Firma helfen und zum Dank feuert sie euch dann ...
Ich finde es auch nicht gut, dass die "FA" mir und den meisten Tarifangestellten im Mai das Gehalt um bis zu 4,3% gekürzt hat ....
Ja, ja, der Firma helfen und zum Dank feuert sie euch dann ...
Ich finde es auch nicht gut, dass die "FA" mir und den meisten Tarifangestellten im Mai das Gehalt um bis zu 4,3% gekürzt hat ....
Tja die Fa. hat doch nur getan was sie rechtlich durfte und die Tariferhöhung bei der jederzeit widerruflichen Zulage angerechnet, und genauso gehts jetzt hier, der MA nimmt den Urlaub im vertraglich festgelegten Rahmen eben auch bis um 31.03. des Folgejahres ich weiss garnicht was der rumgesülze der Fa. hier jedes Jahr soll ... ist doch alles geregelt.
Bundesurlaubsgestz:
§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
DAS ist doch ganz einfach. Ihr nehmt den kompletten Jahresurlaub im ersten Halbjahr. Vorteil gewährter und genommener Jahresurlaub kann im falle des verlassens nach dem 1.7 dann nicht mehr zurückverlangt werden. zudem habt ihr dann noch Urlaubsgeld. im restlichen halbjahr könnt ihr dann die KE zeiten verheizen....
Sie haben einfach keine Lust für Urlaube Rückstellungen zu bilden.
Also für 2013 dann Urlaub planben, sich vorab per mail genehmigen lassen....
Das Ende dee Jahres soll auch 2012 wieder ganz überraschend kommen und wer kann
schon damit rechnen, auch in geraden Jahren 30 Tage Urlaub zu haben?
Also ehrlich, selbst wer auf seine Familie keinen Bock hat und den Jahresurlaub
deshalb noch nicht aufgebraucht hat, hat noch genug Zeit bis Neujahr, seine
6 Wochen so zu nehmen, dass ihn die Blagen zuhause nur am Nachmittag den Nerv töten!
Für Pfennigfuchser sollte es sogar noch für 6 Wochen Urlaub in der Nebensaison
reichen, trotz Herbst- und Weihnachtsferien.
Den Jahresurlaub pünktlich zu verplanen ist ja jetzt noch eine der leichteren Übungen
dieser Arbeitswelt ...
Eigentlich sollte es bei der ganzen Urlaubsdiskussion sowieso nur um die Weihnachts/Neujahrs-Pause gehen. Wer darüber hinaus Überhang hat, den betrachte ich als hoffnungslosen Workoholic. Ginge es aber nur um diesen Weihnachtsurlaub, dann erschiene die Forderung der Firma reichlich kleinkariert - schließlich wird der Resturlaub ja noch vor Jahresende angetreten, aber erst im neuen Jahr zu Ende geführt. Vor langer Zeit hatte ich mal einen Kollegen bei Siemen, der fürchterlichen Ärger mit der Personalabteilung bekam, weil ihm in dieser Weihnachtspause der alte Urlaub bereits vor Neujahr ausging, so dass er schon Vorgriff auf Urlaub vom nächsten Jahr nehmen musste. Er konnte überhaupt nicht einsehen, dass das so schlimm sein sollte, weil es ja nur ein zusammenhängender Urlaub war!
Um was geht es eigentlich bei dieser Diskussion? Wieso ist es für die Firma teuer, wenn sich der Urlaub verschiebt? Geht es um das Urlaubsgeld? Das könnte man doch unabhängig von den genommenen Urlaubstagen zu einem festen Zeitpunkt oder verstreut aufs Jahr auszahlen und damit wäre das vom Tisch. Ich kapier diesen Blödsinn nicht.
Daß Mitarbeiter ihren Jahresurlaub im Kalenderjahr nehmen sollen (müssen) ist keine Erfindung von NSN.
In meinem Bekanntenkreis ist das in den letzten Jahren zum Normalfall geworden. Auch bei Firmen denen
es (noch) gut geht. Scheint im deutschen Personalwesen halt gerade Mode zu sein. Über die Problematik
von Rückstellungen kann ich nichts sagen. Bin halt nur "Inschenör" und kein BWL Fuzzi.
Danke Freitag 20:09. Hier ist Link zum Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer.
Der Urlaub kann laut Gesetzt also genommen werden vom 1.1. bis zu 31.3 des Folgejahres - ohne besonderen Antrag und mit der Begründung: "Weil ich das so will".
Der Urlaub kann laut Gesetzt also genommen werden vom 1.1. bis zu 31.3 des Folgejahres - ohne besonderen Antrag und mit der Begründung: "Weil ich das so will".
Anonymous User hat geschrieben:
Danke Freitag 20:09. Hier ist Link zum Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer.################################################ Sorry, aber du hast es einfach nicht verstanden. Der Jahresurlaub muss bis zum 31.12.genommen werden. Nur wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen den Urlaubsantrag ablehnt, kann der Resturlaub mit ins nächste Jahr übertragen werden.
Der Urlaub kann laut Gesetzt also genommen werden vom 1.1. bis zu 31.3 des Folgejahres - ohne besonderen Antrag und mit der Begründung: "Weil ich das so will".
Ich ergänze Samstag 16:48: § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs --->>> (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. #### Ist es wirklich so schwer 30 Urlaubstage in einem Kalenderjahr - 365 Tage - zu verplanen? Die das nicht können, sind diejenigen, die meinen, dass sie die Firma noch retten können oder dass sie vor einer Kündigung geschützt sind, weil sie rund um die Uhr für die Firma da sind.
... die Betriebsvereinbarung und geltende Gesetze geben jedem Mitarbeiter das Recht Urlaubstage ins Folgejahr zu übernehmen und bis zum 31.3 abzubauen.
Wer seinen Urlaub im alten Jahr komplett verplannt, gut so aber es gibt auch immer Gründe es nicht zu tun, z.B. weil ich liebber Urlaub bei gutem Wetter habe.
Abgesehen davon finde ich die Art und Weise wie Olaf und Hermann ihren Aufruf formulieren kritikwürdig.
Sie erwecken den fälschlichen Eindruck als müsste der Urlaub genommen werden und damit sagen sie die Unwahrheit und zwar vorsätzlich.
In der Vergangenheit war diese Regelung der Urlaubsmitnahme ein geschätztes Instrument der Geschäftsleitung. Mitarbeiter haben ihre Urlaubsplanung am Arbeitsaufkommen ausgerichtet, zum Wohle der Firma.
Jetzt aber soll die Vereinbarung nicht mehr gelten, wieder zum Wohle der Firma.
Jeder sollte in dieser Zeit seine Rechte kennen und wahrnehmen können wenn ihm danach ist, unsere Pflichten werden uns schon oft genug aufs Brot geschmiert.
Auf Basis von Ploneboard