IG Metall Informationen - falsch - kann man nicht vertrauen
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
01.08.2012 16:15
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IG Metall Informationen - falsch - kann man nicht vertrauen
Abgeschickt von Anonymous User am 1.August 2012 10:17Die Information im Text weiter unten ist nicht richtig.
Für Krankheitstage ZAHLT die Agentur für Arbeit TRANSFER KUG!!!
Leider hat dieses Thema einen sehr drastischen Einfluss auf mein Leben in den nächsten Monaten/Jahren!!!
Ich finde schade, dass IG Metall (trotz Klärung und Aufforderung) diese Info nicht nachträglich korrigiert bzw. den entstandene Schaden nicht kompensieren möchte.
Diese Fehler sollte es nicht gebe! Ich gehe doch davon aus, dass die Rechtsabteilung der IG Metall vor dem Senden solcher E-Mails diese prüft??!
Muss ich mit den Konsequenzen (in meinem speziellen Fall: mehrere Tausend Euro Schaden) wirklich leben?
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Verschickt: Di, 19 Jun 2012 3:03 pm
Betreff: WG: Informationen für die Mitglieder der IG Metall in der beE - Teil 5
Absender (IG Metall)
Urlaub
Für Urlaubs-, Feier-, Krankheitstage, die auf Arbeitstage fallen, zahlt die Agentur für Arbeit kein Transfer-Kurzarbeitergeld. Daher entsteht für diese Tage ein Bruttogehalt; Steuern und Abgaben trägt der Arbeitgeber. Übrigens: Nur von Bruttogehalt kann Eichel-Rentebeitrag einbehalten werden. Die Urlaubsübertragung geschieht wegen angeblicher Betrugsversuche nicht automatisch. Bei wem der Resturlaub nicht stimmt, der soll dies der Payroll mitteilen.
Die Urlaubsabsicht muss sowohl Payroll (für die Abrechnung) als auch der beE (wegen der Beratungstermine) mitgeteilt werden. Resturlaubübertrag in 2013 wird es nicht geben. Weiter Details enthält auch der Newsletter Teil 4 vom 31.05.2012.
Anonymous User hat geschrieben:
Die Information im Text weiter unten ist nicht richtig. Für Krankheitstage ZAHLT die Agentur für Arbeit TRANSFER KUG!!! Leider hat dieses Thema einen sehr drastischen Einfluss auf mein Leben in den nächsten Monaten/Jahren!!!
Das die Info falsch war habe ich verstanden, bzw. weiß ich schon seit Jahren, da das schon immer so war, auch damals bei der Kurzarbeit.
Was dein Problem ist hingegen nicht. Wenn du krank bist wirst du nach den Regeln entlohnt. Weder auf das krank sein noch auf die Regeln der Entlohnung hast du irgend einen Einfluss. Das ist dann so wie es eben ist, da hast du keinen Gestaltungsspielraum.
Oder machst du 'kreativ krank' also 'krank feiern' um noch ein paar Euronen mehr herauszuschlagen?
Und wo in diesem Zusammenhang der "drastischen Einfluss auf dein Leben in den nächsten Monaten/Jahren" sein soll ist mir völlig schleierhaft. Oder mit anderen Worten dein posting ist zumindest mir völlig unverständlich.
Sieht für mich schon ein bisschen wie Lagerkoller aus.
Also bei mir im Newsletter Teil 5 der IG Metall steht:
Urlaub: -->
Für Urlaubs-, Feier-, Krankheitstage, die auf Arbeitstage fallen, zahlt die Agentur für Arbeit kein Transfer-Kurzarbeitergeld. Daher entsteht für diese Tage ein Bruttogehalt; Steuern und Abgaben trägt der Arbeitgeber. --> Was soll hier falsch sein?
Also Du bist demnach Bettlägrig im Krankenhaus und kannst noch nicht einmal kriechen? Dann tut mir das echt leid um Dich. Egal wie se Dir geht, Du stehst dem Arbeitmarkt bzw. der Afa im Rahmen Deiner Möglichkeiten zur Verfügung. Gemeint war mit dem obigen, das die NSN TR im Falle einer Krankheit Dir für jeden Krankheitstag den entsprechenden Bruttobetrag erstattet. Klar muß da dann in Summe Dein Gesamtes Netto wieder raus kommen. Also welches Problem hast Du denn? Geht es Dir hier ums Prinzip???
Ansonsten gute Besserung...
Schwanger und kurz vor der Entbingung / bettlegrig zu Hause / - wenn das lustig ist, dann bin ich hier wohl falsch!!!
Nach wie vor: die Info ist falsch - entgegen der Info von IG Metall, gibt es Transfer KUG auch für Krankheitstage.
Zur klärung: "Transfer KUG wird nicht bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt"... mein Elterngeld kann ich nicht beantragen, weil ich dadurch um x% (mehrere Hundert €) betrogen wurde.
Schade, dass manche diesese Seite nicht entst genommen wird und manche nicht besseres zu tun haben als sich über andere Lustig zu machen.
Ich denke, die Information (1. Beitrag) ist erst zu nehmen.
Schließlich geht es hier um die Qualität, Quantität etc. der IG Metall Information - die man mit den monatlichen Beiträgen bezahlt! Und offensichtlich kann die Qualität in Frage gestellt werden.
Anonymous User hat geschrieben:
Schwanger und kurz vor der Entbingung / bettlegrig zu Hause / - wenn das lustig ist, dann bin ich hier wohl falsch!!! Nach wie vor: die Info ist falsch - entgegen der Info von IG Metall, gibt es Transfer KUG auch für Krankheitstage. Zur klärung: "Transfer KUG wird nicht bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt"... mein Elterngeld kann ich nicht beantragen, weil ich dadurch um x% (mehrere Hundert €) betrogen wurde.> hm, wenn Du Schwanger bist, dann hast du den entsprechenden Schutz für Schwangere. Du kannst Dich auch beim BR in Mch-M hierüber beraten lassen. Das wäre aus meiner sicht dann im übrigen ein echter Härtefallantrag. Aber Dein GEhalt dürfte doch bis zum Ende der beE doch wesentlich höher liegen als das landesereziehungsgeld? oder? Must halt nur ein paar Bewerbungen schreiben....
Re: IG Metall Informationen - falsch - kann man nicht vertrauen
Abgeschickt von Ling Uaan am 1.August 2012 14:58Darf ich hier mal rein Grätschen, also lt. Agentur für Arbeit:
A) bei KUG ist es so (Broschüre 8a der Agentur für Arbeit), was bei den Kurzarbeitern gültig war:
Vom Kug Bezug sind Arbeitnehmer ausgeschlossen,
1. die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiter Bildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird oder
2. während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.
Darüber hinaus sind Arbeitnehmer vom Kug Bezug ausgeschlossen, wenn und solange sie bei einer Vermittlung nicht in der von der Agentur für Arbeit verlangten und gebotenen Weise mitwirken. Das ist dann der Fall, wenn sich der Kug Bezieher trotz Belehrung über die Rechtsfolgen beharrlich weigert, im Rahmen einer beratenden und vermittlerischen Tätigkeit angemessen mitzuwirken.
B) bei Transfer KUG (Broschüre 8c der Agentur für Arbeit) was jetzt für die beE Insassen gilt:
Anspruch auf Transfer-Kug haben auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer,
a) wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Transfer-Kug eintritt und
b) solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde.
Ist die Arbeitsunfähigkeit durch das Verschulden eines Dritten eingetreten (z.B. Verkehrsunfall), geht der Anspruch des Verletzten in Höhe es Transfer-Kug gem. § 116 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit über. In diesen Fällen ist dem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit Namen und Anschrift des Schädigers zu benennen.
Und wie es sich mit Schwangerschaft, Niederkunft, Mutterschutz und beE mit und ohne KUG verhält weiß ich auch nicht.
Normalerweise ist es doch so dass im Falle von Mutterschutz das Arbeitsverhältnis ruht und es auch kein Geld gibt. In der beE muss man ja auch zur Vermittlung und Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen. Uups da sehe ich größere Probleme.
Du solltest Dich da auf jeden Fall vor der Niederkunft beraten lassen wie du dich da am besten verhältst. Info Briefe, Broschüren von der Agentur für Arbeit oder mehr oder weniger kluge Ratschläge in diesem Forum helfen da nicht richtig weiter.
A) bei KUG ist es so (Broschüre 8a der Agentur für Arbeit), was bei den Kurzarbeitern gültig war:
Vom Kug Bezug sind Arbeitnehmer ausgeschlossen,
1. die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiter Bildungsmaßnahme Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn diese Leistung nicht für eine neben der Beschäftigung durchgeführte Teilzeitmaßnahme gezahlt wird oder
2. während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.
Darüber hinaus sind Arbeitnehmer vom Kug Bezug ausgeschlossen, wenn und solange sie bei einer Vermittlung nicht in der von der Agentur für Arbeit verlangten und gebotenen Weise mitwirken. Das ist dann der Fall, wenn sich der Kug Bezieher trotz Belehrung über die Rechtsfolgen beharrlich weigert, im Rahmen einer beratenden und vermittlerischen Tätigkeit angemessen mitzuwirken.
B) bei Transfer KUG (Broschüre 8c der Agentur für Arbeit) was jetzt für die beE Insassen gilt:
Anspruch auf Transfer-Kug haben auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer,
a) wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Transfer-Kug eintritt und
b) solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde.
Ist die Arbeitsunfähigkeit durch das Verschulden eines Dritten eingetreten (z.B. Verkehrsunfall), geht der Anspruch des Verletzten in Höhe es Transfer-Kug gem. § 116 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit über. In diesen Fällen ist dem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit Namen und Anschrift des Schädigers zu benennen.
Und wie es sich mit Schwangerschaft, Niederkunft, Mutterschutz und beE mit und ohne KUG verhält weiß ich auch nicht.
Normalerweise ist es doch so dass im Falle von Mutterschutz das Arbeitsverhältnis ruht und es auch kein Geld gibt. In der beE muss man ja auch zur Vermittlung und Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stehen. Uups da sehe ich größere Probleme.
Du solltest Dich da auf jeden Fall vor der Niederkunft beraten lassen wie du dich da am besten verhältst. Info Briefe, Broschüren von der Agentur für Arbeit oder mehr oder weniger kluge Ratschläge in diesem Forum helfen da nicht richtig weiter.
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