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Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 07.02.2015 16:23
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Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Februar 2015 20:14
Hallo Leute, hat schon jemand Erfahrungen gemacht? Wenn das Arbeitsamt einem eine Eingliederungsvereinbarung rein drücken will (Als Verwaltungsakt, wenn ich die Unterschrift verweigere) Gibt es in München einen Anwalt, der das Nokia-Siemens Thema schon kennt?

Re: Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Februar 2015 20:26
Was steht den schlimmes drin ?, man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen, Eingliederungsvereinbarung bei ALG1 per Verwaltungsakt halte ich aber sowieso erstmal für ein Gerücht ...

Re: Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Februar 2015 20:30
Was steht denn schon drin in Eingliederungsvereinbarung? Nach dem Motto"Person soll zum ...neue Tätigkeit aufnehmen".Da wurde doch in BEE auch ständig Ziel vereinbart.Und das wurde dann in Transfermappe abgeheftet.

Re: Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Februar 2015 11:39
Nein. In der beE habe ich auch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben- das war nicht in meinem Aufhebungsvertrag vereinbart. Nachschieben von irgendwelchen Forderungen fällt aus!

Re: Arbeitsamt: Eingliederungsvereinbarung durch Klage am Sozialgericht abwehren

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Februar 2015 17:23
Bee-Profi-Berater begründete Zielvereinbarung(nicht Eingliederungsvereinbarung) mit § des Aufhebungsvertrags "Person soll neue Tätigkeit aufnehmen"
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