Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
erstellt von Anonymous User
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12.10.2015 14:45
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Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2013 11:04
Zur letzten NSN-beE hat nach einer Zeugenbefragung das Arbeitsgericht München festgestellt: Wenn ein Mitarbeiter nach Verlassen der beE sofort Betriebsrente bezieht und daher ein „Übergangsgeld“ (Differenz zwischen letztem Gehalt und Betriebsrente) bekommt, so berechnet sich dieses Übergangsgeld auf Grundlage des letzten Gehalts vor beE-Eintritt, und nicht nur auf Grundlage des auf 80% vom letzten Gehalt aufgestockten beE-Transferkurzarbeitergeldes.
Re: Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
Abgeschickt von Ling Uaan am 30.Juli 2013 16:49Wer die Firma verlässt bevor er/sie die Berechtigung für das Übergangsgeld hat erhält nichts, auch nicht Anteilsmäßig.
Und man muss vor dem 1.10.1983 eingestellt worden sein und ununterbrochen bei der Firma gewesen sein. Wer z.B. am 1.10.83 eingestellt wurde erhält ebenfalls nichts, wer am 30.9.83 eingestellt wurde hingegen schon.
Und man muss vor dem 1.10.1983 eingestellt worden sein und ununterbrochen bei der Firma gewesen sein. Wer z.B. am 1.10.83 eingestellt wurde erhält ebenfalls nichts, wer am 30.9.83 eingestellt wurde hingegen schon.
Meine Frage(Anonymous 16:30 Was ist mit denen, die erst ein Jahr nach Verlassen der beE Übergangsgeld berechtigt sind, bekommen die nur 80% vom letzten Gehalt?) war nicht ganz korrekt gestellt:
Ich erfülle sämtliche Kriterien für den Erhalt des Übergangsgeld, werde jedoch erst im März 2014 60 Jahre alt.
Re: Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
Abgeschickt von Ling Uaan am 30.Juli 2013 17:19Anonymous User hat geschrieben:
Übergangsgeld = letztes Gehalt - BSAV (BAP) Rente.
Unabhängig davon ob man zum Zeitpunkt der Zahlung des Übergangsgeldes BAP bezieht oder nicht.
wie wird die Firma den Anteil des 6 monatigem Übergangsgeldes berechnen, wenn man fordert, dass die Rentenansprüche ausbezahlt werden! -> wird in diesem Fall der theoretische Siemensrentenbetrag von der monatlichen Bruttoauszahlung abgezogen?
Übergangsgeld = letztes Gehalt - BSAV (BAP) Rente.
Unabhängig davon ob man zum Zeitpunkt der Zahlung des Übergangsgeldes BAP bezieht oder nicht.
Re: Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
Abgeschickt von Ling Uaan am 30.Juli 2013 17:24Anonymous User hat geschrieben:
Wirst du im März 2014 noch in der beE sein?
Meine Frage(Anonymous 16:30 Was ist mit denen, die erst ein Jahr nach Verlassen der beE Übergangsgeld berechtigt sind, bekommen die nur 80% vom letzten Gehalt?) war nicht ganz korrekt gestellt: Ich erfülle sämtliche Kriterien für den Erhalt des Übergangsgeld, werde jedoch erst im März 2014 60 Jahre alt.
Wirst du im März 2014 noch in der beE sein?
Ling Uaan hat geschrieben:
Bin bereits im Juli 2012 aus der beE ausgeschieden.
Anonymous User hat geschrieben:Meine Frage(Anonymous 16:30 Was ist mit denen, die erst ein Jahr nach Verlassen der beE Übergangsgeld berechtigt sind, bekommen die nur 80% vom letzten Gehalt?) war nicht ganz korrekt gestellt: Ich erfülle sämtliche Kriterien für den Erhalt des Übergangsgeld, werde jedoch erst im März 2014 60 Jahre alt.
Wirst du im März 2014 noch in der beE sein?
Bin bereits im Juli 2012 aus der beE ausgeschieden.
Re: Ergebnis Gerichtsverfahren zum Übergangsgeld - Wer hat weitere Einzelheiten?
Abgeschickt von Ling Uaan am 30.Juli 2013 17:37Anonymous User hat geschrieben:
Dann war die Frage vielleicht falsch gestellt, die Antwort "am Dienstag 16:49" ist jedoch zutreffend.
Tut mir leid das ich dir da keine besser Antwort geben kann. Kannst ja auch bei NSN HR nachfragen, kostet nicht viel und dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
Ling Uaan hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Meine Frage(Anonymous 16:30 Was ist mit denen, die erst ein Jahr nach Verlassen der beE Übergangsgeld berechtigt sind, bekommen die nur 80% vom letzten Gehalt?) war nicht ganz korrekt gestellt: Ich erfülle sämtliche Kriterien für den Erhalt des Übergangsgeld, werde jedoch erst im März 2014 60 Jahre alt.
Wirst du im März 2014 noch in der beE sein?
Bin bereits im Juli 2012 aus der beE ausgeschieden.
Dann war die Frage vielleicht falsch gestellt, die Antwort "am Dienstag 16:49" ist jedoch zutreffend.
Tut mir leid das ich dir da keine besser Antwort geben kann. Kannst ja auch bei NSN HR nachfragen, kostet nicht viel und dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
Wenn Du zwar im März 2014 60 wirst, also Betriebsrente beziehen kannst, aber bereits vorher, nämlich im Juli 2012 aus der beE ausgeschieden bist, kriegst Du kein Übergangsgeld. Das gibt's nur wenn die Firmen- bzw. beE-Zugehörigkeit lückenlos in die Betriebsrente übergeht, und Du hast ja offenbar eine Lücke von 20 Monaten dazwischen. Dann gibt's nichts. bt
Urteil liegt auf LAG homepage: http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/24129/index.html
Hallo zusammen,
ich habe das Thema Übergangsgeld hinter mir und möchte das hier kurz erläutern:
Eintritt 01.04.1968, Austritt nach beE 31.10.2009, Betriebsrente mit alter 60 erst zum 01.02.2012 möglich.
Somit hatte ich mir eine Unverfallbarkeit der Betriebsrente als auch der Übergangszahlung erworben.
Die Zahlung des Übergangsgeldes hat dann aber Mercer bzw. NSN kategorisch abgelehnt, da es nach deren Richtlinie nur Mitarbeiter erhalten, die vor dem 01.10.1983 eingetreten sind und ohne Übergang nach Ende des Beschäftigungsverhältnis in den Ruhestand treten, das zweite träfe auf mich nicht zu!
Das Bundesarbeitsgericht sagt aber etwas anderes:
Es gibt ein Urteil des BAG vom 18.03.2003 mit Az.: 3 AZR 315/02. Hier wurde festgestellt, daß das Übergangsgeld Teil der Betriebsrente ist und damit auch unverfallbar. Eine Kürzung
wie bei der Betriebsrente muss aber auch bei Zahlung des Übergangsgeldes in Kauf genommen werden.
Aufgrund dessen habe ich mir einen Rechtsanwalt genommen (ich habe eine Rechtsschutzversicherung) und wir haben NSN beim Arbeitsgericht verklagt .
Das Arbeitsgericht hat im ersten Schritt einen Vergleich vorgeschlagen (ca . 70%
meiner geforderten Summe). Das macht das Arbeitsgericht schon um Kosten zu sparen.
NSN hat aber widerrufen und da hat das Arbeitsgericht in 1. Instanz NSN zur Zahlung meiner Forderung in voller Höhe zuzüglich 5 % Zinsen verurteilt.
NSN hat dann Berufung eingelegt und dann ist der Vorgang in der 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht gelandet.
Ich musste zur Verhandlung persönlich erscheinen und hier meinte der Richter gleich,
daß die Rechtsgrundlage eindeutig zu meine Gunsten ist. Um das Ganze abzukürzen
fragte mich der Richter, ob ich mit einem Vergleich einverstanden wäre. Ich habe dann
90% meiner ursprünglichen Forderung genannt und nach einigen Rechnereien der gegenerischen Anwälte haben diese das dann auch akzeptiert.
Das alles hat sich ca 1 Jahr hingezogen, aber ich bin froh, daß ich das gemacht habe.
Wie gesagt, die Rechtsgrundlage ist eindeutig!
Hallo,
dieser Link war die Basis für meine Klage beim Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht "BAG, Urteil vom 18. 3. 2003 - 3 AZR 315/02"
http://lexetius.com/2003,1845
Hier nochmal
Hallo,
dieser Link war die Basis für meine Klage beim Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht "BAG, Urteil vom 18. 3. 2003 - 3 AZR 315/02"
http://lexetius.com/2003,1845
Hallo,
ich klage gegen NSN wegen Höhe des Überganggeldes. Ich suche Zeugen, die am 4.4 in der Betriebsversammlung "Betriebsversammlung, NSN München 04.04.2012" die korregierten BVB Folien gesehen haben. Auf Folie 8 wurde folgendes gezeigt "•„Übergangsgeld“ in voller Höhe". Wer kann dazu Aussagen machen hinsichtlich Nachfragen, Beiträgen?
Danke, Ulrich W.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich bin jetzt genau in einer vergleichbaren Situation. Das Unternehmen verweigert die Auszahlung des Übergangsgeldes mit der gleichen Begründung. Ich bin jetzt auf der Suche nach einem neueren Gerichtsurteil vom LAG München. Könntet Ihr bitte die Aktenzeichen veröffentlichen?
Hallo zusammen, ich habe das Thema Übergangsgeld hinter mir und möchte das hier kurz erläutern: Eintritt 01.04.1968, Austritt nach beE 31.10.2009, Betriebsrente mit alter 60 erst zum 01.02.2012 möglich. Somit hatte ich mir eine Unverfallbarkeit der Betriebsrente als auch der Übergangszahlung erworben. Die Zahlung des Übergangsgeldes hat dann aber Mercer bzw. NSN kategorisch abgelehnt, da es nach deren Richtlinie nur Mitarbeiter erhalten, die vor dem 01.10.1983 eingetreten sind und ohne Übergang nach Ende des Beschäftigungsverhältnis in den Ruhestand treten, das zweite träfe auf mich nicht zu! Das Bundesarbeitsgericht sagt aber etwas anderes: Es gibt ein Urteil des BAG vom 18.03.2003 mit Az.: 3 AZR 315/02. Hier wurde festgestellt, daß das Übergangsgeld Teil der Betriebsrente ist und damit auch unverfallbar. Eine Kürzung wie bei der Betriebsrente muss aber auch bei Zahlung des Übergangsgeldes in Kauf genommen werden. Aufgrund dessen habe ich mir einen Rechtsanwalt genommen (ich habe eine Rechtsschutzversicherung) und wir haben NSN beim Arbeitsgericht verklagt . Das Arbeitsgericht hat im ersten Schritt einen Vergleich vorgeschlagen (ca . 70% meiner geforderten Summe). Das macht das Arbeitsgericht schon um Kosten zu sparen. NSN hat aber widerrufen und da hat das Arbeitsgericht in 1. Instanz NSN zur Zahlung meiner Forderung in voller Höhe zuzüglich 5 % Zinsen verurteilt. NSN hat dann Berufung eingelegt und dann ist der Vorgang in der 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht gelandet. Ich musste zur Verhandlung persönlich erscheinen und hier meinte der Richter gleich, daß die Rechtsgrundlage eindeutig zu meine Gunsten ist. Um das Ganze abzukürzen fragte mich der Richter, ob ich mit einem Vergleich einverstanden wäre. Ich habe dann 90% meiner ursprünglichen Forderung genannt und nach einigen Rechnereien der gegenerischen Anwälte haben diese das dann auch akzeptiert. Das alles hat sich ca 1 Jahr hingezogen, aber ich bin froh, daß ich das gemacht habe. Wie gesagt, die Rechtsgrundlage ist eindeutig!
Ich bin jetzt genau in einer vergleichbaren Situation. Das Unternehmen verweigert die Auszahlung des Übergangsgeldes mit der gleichen Begründung. Ich bin jetzt auf der Suche nach einem neueren Gerichtsurteil vom LAG München. Könntet Ihr bitte die Aktenzeichen veröffentlichen?
Wäre schön wenn jemand, der noch bei der IGM ist und mithin zu diesem Meeting geht, nachher hier kommunizieren könnte, was da die IGM-Bonzen über die Vermittlungsquote der beE (womöglich gar nach Altersgruppen?) herauslassen, und darüber, wieviele beE-Insassen nach Ende der regulären Laufzeit noch auf der Jobsuche sind!?
@16:02 dann geh doch einfach hin. Es kann zu dem Stammtisch jeder kommen, der da hingehen möchte und sich entsprechend ordentlich benimmt. Dort sind keine "Bonzen" ganz normalöe Menschen, die eben zusätzlich mItglid in der IGM sind. Was ausser Deiner eigenen Angst hält Dich davor ab zu kommen??? Wir können nur Informationen austauschen, die wir kennen..... Es ist kein "meeting" sondern einStammtisch, sprich man kommt dort hin, isst trinkt und hat gute Gespräche und bringt sich ein oder eben nicht, so wie das der einzelne eben von scih aus möchte......
Auf Basis von Ploneboard