Nochmal: Suche Steuerberater zum Eintreiben der 1/5-Regel, Nokia-Siemens Abfindung 2012
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.04.2015 20:33
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Nochmal: Suche Steuerberater zum Eintreiben der 1/5-Regel, Nokia-Siemens Abfindung 2012
Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2015 11:10Auch ich gehöre zu den Leuten, die von Nokia Siemens Networks im Jahr 2012 eine Abfindung bekommen haben. Aufgrund des sogenannten "Zukunftstarifvertrages" muss ich mit der Steuererklärung für das Jahr (2012 bis einschließlich) 2014 nun endgültig die Gelder aus der 1/5-Regelung eintreiben, damit mein Geld nicht sinnlos im Staatshaushalt versickert. Nun suche ich einen Steuerberater, der dieses Endlos-Kaugummi-Thema bereits kennt und genau weiß, wie man die Texte schreiben muss. Würde mich freuen, wenn jemand eine geeignete Kanzlei empfehlen kann.
@14:01 glaube nicht, das er es vergessen sollte - nirgends steht, dass er 2012 aus der bee ausgeschieden ist - falls doch, ist die Zuführung Abfindung und Sprinter im gleichen Steuerjahr - anders bei Sprinter 2013 und Abfindung 2012 sind verschiedene Steuerjahre - da kommt es auf die Höhe der Sprinterprämie im Vergleich zur Abfindung ank, ob die Zusatzabfindung schädlich ist --> das hatten wir im Zusammenhang mit der Zusatzabfindung 2014 diskutiert - es gab unterschiedliche Deutungen - gingen bis 50% seien unschädlich - also guten Steuerberater das prüfen lassen - evtl. mal Kollegen von bestager fragen . da könnte noch jemand die Unterlagen haben, wann Zusatzabfindung unschädlich ist bis 50% der Abfindung ist und von welcher Steuerbehörde/Gericht das Papier stammt(es gab ein Papier auf der IGM-Info und wurde dort auch diskutiert)- nächster Bestagertreff nächste Woche 29.4. im Gewerkschaftshaus http://bestager-itk.de/. Falls der betreffende Kollege nicht gerade in Urlaub ist, sollte er dir die Unterlage geben können oder du die E-Mail Adresse von ihm bekommen.
@11:10 bzw.17:21. Ich als der betreffende Kollege werde dann beim itk-treff mit dabei sein. Vom Grudsatz her gilt bei der Steuer dae Zufluß und Abflußprinzip. Daher es ist immer das jeweilige kalenderjahr der Zahöungen zu betrachten. Daher, wenn Du in 2012 z.B. 100.000 erhalten hast, dann must Du 100.000 + Deimn Gehalt und gfls. andere zu versteuernde Einnahmen hinzuzählen. Wenn Du hingegen in 2014 100.000 Gesamtbrutto hattest und 110.000 Zurückzahlst, dann hast Du für 2014 10.000 Verlust gemacht. Es ist aber sinnvoller, einen Steuerberater bze. Steuerhilfeverein hinzuzuziehen. Die haften für Ihre Auskünfte. Wir hier sind Laien und können nicht alles wissen, daher ist dies nur ein Diskusionsbeitrag ohne jedwede Haftung..... Beachte, es gilt die jeweils zum Zeitpunkt Deiner Steuerabgabe die jeweils geltenden Rechtsgrundsätze. Vom Prinzip her ist eh jede Steuereerklärung "vorläufig"...
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