Prozesstatus August 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
17.11.2014 21:39
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Hat jemand aktuelle Informationen zum Status der Gerichtsprozesse IGM-Bonus? Als ich das letzte Mal aus dieser IGM austreten wollte, hat man mich hingehalten- mit hinweis auf die am Bundesarbeitsgericht anhängigen Prozesse. Vieleicht brauch ich die IGM-Rechtsschutzversicherung noch für irgendwas... Wie die mich nerven! Ich frage auch deshalb, weil ja gerade wieder der Stichtag für den IGM-Austritt vor der Tür steht.
http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/nsn-prozesslage-juli-2014/
Zitat:"Das BAG wird nach jetzigem Stand im Frühjahr 2015 die Revisionen verhandeln." -> da werden wohl einige noch weiter eine ganze Weile fleißig an die IGM zahlen müssen.
Mir wurde erklärt, dass die 3. Instanz die vorherigen Urteile nur dahingehend überprüft, ob formale Rechtsfehler aufgetreten sind. Es erfolgt keine Beweisaufnahme, Verhandlung oder ähnliches. Damit dürfte mir nun klar sein, warum das auch über alle Instanzen gehen muss: Damit hier Geld fließt an z.B. Anwälte und Richter und damit dann die Firmen mit einem für sie positiven Urteil (wie in den beiden Instanzen zuvor) für die Zukunft besser "abgesichert" sind.
Und wie man auch weiß sind die Anwälte der Gegenseite ganz sicher keine Anfänger in der Thematik.
@11:46 Also die Richter erhalten ihr Gehalt so oder so vom Staat. Sie sind zudem gemüß "Justizia" unabhängig bzw neutral und haben sich an die Gesetze zu halten. Einen Vergleich kann man auch noch beim BAG machen. Wenn die eine Seite dies anbietet, so kann es durchaus sein, das dies ein Hinweis ist, das man eventuell gewinnt. Aber letztlich ist ein Urteil beim BAG immer bedeutsam, wenn nicht sogar wegweisend für die Zukunft. klar, es kommt nicht nur auf die Kalge, sondern auf die Beweise, sowie deren Vortrag vor ggericht an. Was nicht vortragbar ist oder Beweisbar ist, wird auch nicht bewertet. Beispielsweise kann j aetwas als ungerecht empfunden werden, ist jedoch rechtens.....
Anonymous User hat geschrieben:
Wer hat dies dir erklärt? Dies scheint sich eher auf die Strafprozessordnung zu beziehen.
In diesen Links ist ganz gut beschrieben was das BAG macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarbeitsgericht#Aufgaben
http://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht)#Revision_im_Arbeitsgerichtsprozess
Mir wurde erklärt, dass die 3. Instanz die vorherigen Urteile nur dahingehend überprüft, ob formale Rechtsfehler aufgetreten sind. Es erfolgt keine Beweisaufnahme, Verhandlung oder ähnliches. Damit dürfte mir nun klar sein, warum das auch über alle Instanzen gehen muss: Damit hier Geld fließt an z.B. Anwälte und Richter und damit dann die Firmen mit einem für sie positiven Urteil (wie in den beiden Instanzen zuvor) für die Zukunft besser "abgesichert" sind. Und wie man auch weiß sind die Anwälte der Gegenseite ganz sicher keine Anfänger in der Thematik.
Wer hat dies dir erklärt? Dies scheint sich eher auf die Strafprozessordnung zu beziehen.
In diesen Links ist ganz gut beschrieben was das BAG macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarbeitsgericht#Aufgaben
http://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht)#Revision_im_Arbeitsgerichtsprozess
Anonymous User hat geschrieben:
Antwort: Eine Rechtsschutzversicherung kann sagen: "Wir haben Dich nicht mehr lieb"- und kündigen, wenn Du schlimme Prozesse geführt hast. Und dann? Wenn Du später die "Gute" Rechtsschutzversicherung doch für ein schwieriges Thema brauchst??? Ich hasse die IGM- aber deren Rechtsthemen sollen sie auch mal schön selber zahlen.
Hat die IGM das Monopol für Rechtsschutzversicherungen in Deutschland?
Antwort: Eine Rechtsschutzversicherung kann sagen: "Wir haben Dich nicht mehr lieb"- und kündigen, wenn Du schlimme Prozesse geführt hast. Und dann? Wenn Du später die "Gute" Rechtsschutzversicherung doch für ein schwieriges Thema brauchst??? Ich hasse die IGM- aber deren Rechtsthemen sollen sie auch mal schön selber zahlen.
Anonymous User hat geschrieben:
Für dich: Du must dir nicht vorwerfen, nicht alles versucht zu haben um doch noch etwas für dich herauszuschlagen und der IGM/nsn ein Schnippchen zu schlagen
Für die anderen: Es wird ein Grundsatzurteil durch das BAG geben. Es ist immer eine schöne Sache wenn halbseidene Ecken ausgeleuchtet und geklärt werden. Dies gibt Klarheit für die Zukunft
Zu 2012 und 2013: Von den bisherigen 700 Urteilen in zwei Instanzen sind weit mehr als 97% in ALLEN Aspekten zugunsten der Beklagten entschieden worden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das in Erfurt irgenwas für mich bringen soll.
Für dich: Du must dir nicht vorwerfen, nicht alles versucht zu haben um doch noch etwas für dich herauszuschlagen und der IGM/nsn ein Schnippchen zu schlagen
Für die anderen: Es wird ein Grundsatzurteil durch das BAG geben. Es ist immer eine schöne Sache wenn halbseidene Ecken ausgeleuchtet und geklärt werden. Dies gibt Klarheit für die Zukunft
@22:00 - war als Zuhörer an einer Verhandlung - wenn ich die sehr direkte Einführung des Richters mal vorsichtig interpretiere wie ich es verstanden habe, so sind die Münchner Richter inzwischen wohl zu einer einheitlichen Rechtsauffassung gekommen - er hat es deutlicher ausgedrückt. Kenne nur die beiden Urteile ,glaube 11ten Kammer, die anders sind. Ich gehe davon aus, dass das LAG München wie auch die IGM ein Grundsatzurteil zur Bonusregel haben wollen und deshalb sind die Urteile am LAG hier nicht so absolut zu sehen. Da es zur Bonusfrage weniger als wenige Urteile des BAG gibt, will die IGM sicher auch eine Erläuterung haben, wie weit sie das Instrument der Besserstellung eigener Mitglieder gerade bei Abbaumaßnahmen anwenden kann. <Brutto/Netto ist hierbei ein Nebenschauplatz, hoffe, es gibt eine gesonderte Behandlung am BAG. Ich würde die Urteile am LAG München deshalb auch nicht überbewerten. Wäre sinnvoller gewesen nach den ersten Urteilen dies zum BAG zu verweisen und mit den übrigen Prozessen abzuwarten - wäre billiger gekommen.
http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/nsn-prozesslage-juli-2014/ - NSN Prozesslage Juli 2014 - glaube wie schon gesagt, es schauen hierbei alle auf die Entscheidung und dabei besonders auf die Begründung des BAG - "Das Urteil des BAG in der vorliegenden Thematik steht hiermit in inhaltlichen Zusammenhang und hat deswegen politische Brisanz. Es gilt zu klären, wieviel Gewerkschaften in ihrem grundgesetzlich geschützten Bereich (Art. 9 Abs. 3 GG) rechtlich dürfen, um Mitglieder zu werben bzw. zu halten." - gehe auch davon aus, wie passt es in die sich ändernde Tariflandschaft - eine ander Geschichte ist, entwickeln wir uns in Pre-Thatcher englische Verhältnisse oder wird es hier wie bereits bei einigen Vorstößen eine politische Einschränkung geben - ob kommt sie über Gerichtsurteile.
Anonymous User hat geschrieben:
- DIE Richter am BaG haben andere politischeVorgaben - mit dem Recht, das ein Parlament mal beschließt, hat es wenig zu tun. Gerichte entwickeln die Gesetze auf Grundlage gesellschaftlicher Entwicklungen. Das Grundgesetz war mal eine sozialitische Gesetzgebung mit so was wie Eigentum verpflichtet und auch Banken können enteignet werden. Angriffskriege von deutschem Boden sind verboten - SPD und Grüne (der dicke Fischermit dem ungefärbten Schröder) starteten den ersten Angriffskrieg ohne UN absegnung und das Verfassungsgericht oh Wunder, sagte ja - Vergleich es mal mit früheren Gerichtshöfen - Gott erhalte ihnen ihre Pensionen - aber unsere Traditinen bitte nicht.
Warum sollte es ein Richter am BAG besser wissen als die Richter am LAG? Oder wird das Urteil "gewürfelt"??
- DIE Richter am BaG haben andere politischeVorgaben - mit dem Recht, das ein Parlament mal beschließt, hat es wenig zu tun. Gerichte entwickeln die Gesetze auf Grundlage gesellschaftlicher Entwicklungen. Das Grundgesetz war mal eine sozialitische Gesetzgebung mit so was wie Eigentum verpflichtet und auch Banken können enteignet werden. Angriffskriege von deutschem Boden sind verboten - SPD und Grüne (der dicke Fischermit dem ungefärbten Schröder) starteten den ersten Angriffskrieg ohne UN absegnung und das Verfassungsgericht oh Wunder, sagte ja - Vergleich es mal mit früheren Gerichtshöfen - Gott erhalte ihnen ihre Pensionen - aber unsere Traditinen bitte nicht.
Es geht weiter am BAG. Die Rechtsschutzversicherungen machen alle mit.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/nokia-solutions-and-networks-nsn-prozesslage-november-2014.html
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