BAG verhandelt am Mittwoch 15.4.2015
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
15.12.2016 16:50
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http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/news/nsn-prozesslage-maerz-2015/ "15. April 2015, 10.15 Uhr
Vierter Senat
Differenzierte Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder abhängig vom Beginn ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
________________________________________
H. ./. N. GmbH und N. GmbH & Co. KG (RAe. Baker & McKenzie, München)
- 4 AZR 796/13 -
§
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/apriltermine.html#15-1Danke für die Info. Ein Aktenzeichen und Deine Initialen wären da ggfls Hilfreich...Einfach unter www.bundesarbeitsgericht.de unter Termin nachlesen...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:.... Aber villeicht müssen die IGMler wieder eine grössere Summe zurück zahlen.Ha ha, da kann nsn lange warten. Die Klärung der Rechtsfolge dauert dann auch bis zum St. Nimmerleinstag.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/nokia-solutions-and-networks-nsn-prozesslage-november-2014.html
"Wenn der ETV sich in den Augen des BAG als unwirksam erweisen sollte stellt sich, wie gesagt, die Frage der Rechtsfolge hieraus. Lapidar gesagt: Müssen die IG Metall Mitglieder dann die Mehrleistungen zurück bezahlen oder ist zugunsten der Nichtorganisierten "nach oben" anzupassen. Zur Frage der Anpassung nach oben gibt es verschiedene diametrale Sichtweisen zwischen den einzelnen Senaten des BAG. Auch der EuGH vertritt hier eine eigene Position, die günstig für unsere Mandanten ist."
Dann stell ich hier die Ketzerische Frage: Was wäre dann, wenn der Vertrag damit in weiten Teilen ungültig werden würde? Die ehemaligen Mitarbeiter wieder bei der Firma wären? Diese dann die bis dahin aufgelalufenen Differenzbeträge nachzahlen müßte? Und schon einmal versucht, einem Nackten in die Tasche zu fassen?es besteght die Gefahr, das hierdurch mehr "soziale Gefährder" entstehen...
Anonymous User hat geschrieben:
Dann stell ich hier die Ketzerische Frage: Was wäre dann, wenn der Vertrag damit in weiten Teilen ungültig werden würde? Die ehemaligen Mitarbeiter wieder bei der Firma wären? Diese dann die bis dahin aufgelalufenen Differenzbeträge nachzahlen müßte? Und schon einmal versucht, einem Nackten in die Tasche zu fassen?es besteght die Gefahr, das hierdurch mehr "soziale Gefährder" entstehen...genau, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Ist also wie mit Griechenland: das Geld ist halt weg!
Anonymous User hat geschrieben:
Warum nur 100 weitere Verfahren anhängig? Alle Rechtsschutzversicherungen zahlen alle Instanzen. Anfangs wurden über 300 Verfahren losgetreten, die ja alle die Firma gewonnen hat.Weil einige Verfahren in der Warteschleife stehen (so wie das meinige). Das LAG hat mir angeboten meinen Termin für die Revisionsverhandlung auszusetzen, bis das BAG verhandelt hat. Dem habe ich zugestimmt, da es eine vernünftige und kostensparende Vorgehensweise ist
@ Di 20:41 woher beziehst Du denn dein Wissen? Das Verfahren ist losgetreten. Es erleichtert lediglich dem Richter die Entscheidung zu finden, da er sich an dem urteil des BAG orientieren muß. Enem Ober schlgt unter etc.. Die Aufwände für die Anwälte waren da. Im übrigen beurteilen Rechtsschutzversicherungen bei jedem Verfahren die Möglichkeit des obsiegens oder verlierens immer wieder neu. Normalerweise haben Sie dann auch in ihren Bedingungen eine entsprechende Exitklausel, die Sie berechtigt den Vertratg zu kündigen und so der nächsten instanz zu entfliehen.... Ich hoffe doch nur, das der vor dem BAG verhandelte Fall substantiziiert begründet und entsprechend vorgetragen wird. Aber bei dem Anwalt habe ich vollstes Vertrauen, das dies so ist..
Wer weiß wie ein Gericht derzeit entscheidet - das BVG hat sein früheres Urteil zum Kopftuchverbot auch geändert ohne das die Gesetze anders sind. Die Logik der Juristen versteht eh kein naturwissenschaftlich denkender Mensch. Dieser Fall scheint nochmals eine Sonderlocke zu sein : "Differenzierte Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder abhängig vom Beginn ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz" daneben gibt es die Differenzierung ohne IGM-Mitgliedschafft aber mit Netto/Brutto und dann noch nur Netto/Brutto und das muß nicht alles bei der gleichen Kammer sein.
War jemand dort und hat bereits Informationen? --> bitte posten! --->
15. April 2015, 10.15 Uhr
Vierter Senat
Differenzierte Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder abhängig vom Beginn ihrer Gewerkschaftsmitgliedschaft - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
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H. ./. N. GmbH und N. GmbH & Co. KG (RAe. Baker & McKenzie, München)
- 4 AZR 796/13 -
Danke 18.01 Uhr!!! Wenn ich Deine Info richtig interpretiere, dann würde also keine Gefahr mehr bestehen, dass ich als IGM-Trittbrettfahrer einen Teil des Exit-Paketes zurück zahlen müßte? Das würde ja bedeuten, das das Thema "Nokia-Siemens-Networks" nun endgültig erledigt ist? Na, wenn sich diese Informationen verfestigen sollte, dann gehe ich zum Herrentag mal so richtig einen saufen.
D.h. weil die Bevorzugung in einem extra Vertrag (ETV) geregelt wurde, ist es ok? Wenn sie im selben Vertrag geregelt worden wäre, wäre es nicht ok gewesen? Haha, genial! Naja, wenigstens die RA haben wieder Kohle umgesetzt. Und ich bin froh unser Rechtssystem richtig eingeschätzt und nicht geklagt zu haben. Und glücklicherweise durfte ich den Laden verlassen, bevor Nokia-Siemens-Motorola-Alcatel-Lucent dank französischem Protektionismus, finnischer Herrschaft und tatenloser deutscher Politik zum finalen Schlag gegen die hierzulande noch verbliebenen Arbeitsplätze ausholt. Und wenn's wieder losgeht: jetzt weiß der Rest ja, wie's läuft. Wieder was gelernt.
Das sollte nun eigentlich eine gewisse Mutivation sein, als Trittbrettfahrer in seine "Betriebgewerkschaft" einzutreten. Nur wenn ihr schon voher seht gut organisiert seid, könnt ihr dem AG rechtzeitig die Stirn bieten. Übrigens ist euer Beitrag doch schon längst mit der Tariferhöhung eingefahren. zudem ist der Beitrag von der Steuer absetzbar. Warum glaubt ihr, das der AG normalerweise den Tarifvertrag freiwillig auf alle anwendet? Ob die Trittbrettfahrer nun daraus gelernt haben????
z.Z. gibt es kein Tarifeinheitsgesetz und auch keine "Betriebsgewerkschaft" das war mal vor 2010 so, und die gute Andrea will das auch wieder so haben, was man daraus lernen sollte ? ist
ja nicht so schwer braucht man ja bloss mal Richtung GDL zu schauen, sicherlich wäre das München Abenteuer bei einer solchen Konstellation für NSN deutlich teurer geworden.
@17:25 - Betriebsgewerkschaften gab es auch früher nicht - Nahles will nur der größten Gewerkschaft das Recht zu Tarifverträgen geben - damit die Koalitionsfreiheit im Prinzip abschaffen. Wie man bei den Mindestlohntarifen mit den christlichen Gewerkschaften sieht, kann es zum Bumerang werden. Tarifverträge werden auch weiterhin nur für gewerkschaftlich gebundene gelten - die Arbeitgeber differenzieren aus naheliegenden Gründen nicht - interessant wäre, wenn im Arbeitsvertrag die Zusicherung des Tarifvertrags (machen einige) steht - würde dann der Ergänzungstarifvertrag auch gelten - ist bei nsn so nicht betrachtet worden - steht so was in den Siemens Arbeitsverträgen?
Hallo, schon mal auf die ANFÜHRUNGSZEICHEN von Betriebsgewerkschhaft geachteet? Gemeint war, die im Betrieb vorherschende Gewerkschaft, mit der der Arbeitgeber den Tarifvertrag aushandelt bzw. in dessen Arbeitgeberverband er ist. Nix anderes! Es ist eben menschlich, das man gefühltes Recht (hier ich will xyz€ und die x% auf y Monate haben. Klar in Zeiten von rechtsschutz, kann das gegebenenfalls eine Versicherung bezahlen. In der ersten Instanz zahlt man jeweils seinen Anwalt selbst (kein Anwaltszwang), in den folgenden Instanzen zahlt der jeweilige Verlierer beide Anwälte und die Gerichtskosten im Falle des 100% verlierens. Gewinner ist jedenfalls immer der Anwalt, denn der erhält sein "Gehalt", entweder vom Kläger oder vom Beklagten. In ganz krassen Fällen hat der Anwalt eine Stundenvereinbarung und kassiert dann nach Stundensätzen ab....
@so 15:27 Im Vertrag steht ausdrücklich, das keine Tarifvertraglichen Vereinbarungen außer die aus dem dreiseitigen Vertrag gelten! So ich hoffe doch, ihr geilt euch jetzt nicht weiter an dem Begriff "Betriebsgewerkschaft" aus!? Das Wort sagt es doch eigentlich schon deutlich Gewerkschaft im Betrieb...
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