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Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 19.09.2014 20:35
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Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2014 18:54
Darf das Amt von mir verlangen, dass ich mich deutschlandweit bewerbe, und auch UMZIEHE??? Sogar bei einem Job, der auf 3 Monate befristet ist? Falls möglich, bitte Paragrafen posten.

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2014 20:41
Du bewirbst dich einfach deutschlandweit und tust im Gespräch etwas arrogant und gehaltsfordernd auftreten. Ich bin mir sicher, dass sich dann dieses Problem von alleine löst. Wichtig ist nur, dass dir die Vorstellkosten erstattet werden.

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2014 22:30
Anonymous User hat geschrieben:
Darf das Amt von mir verlangen, dass ich mich deutschlandweit bewerbe, und auch UMZIEHE??? Sogar bei einem Job, der auf 3 Monate befristet ist? Falls möglich, bitte Paragrafen posten.
Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ist auch (falls keine familiären Bindungen dagegen sprechen) ein Umzug zumutbar. Eine unzumutbare Beschäftigung aus persönlichen Gründen liegt jedoch nicht allein deswegen vor, weil die Beschäftigung befristet ist. Quelle: http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung.html

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2014 23:29
Auweia. Ist das nun: a)soziale Fürsorge, b)Versuch der Kostensenkung c)Das_Schreib_Ich_Lieber_Nicht

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 19.September 2014 12:51
Naja, wenn Du wegen einer auf drei Monate befristeten Stelle umziehst!? Dann bist Du wohl aus Deinem Afa-Bereich weg, damit haben die einen in der Statistik weniger. Wer zahllt den Umzug? Um drei Monate befristet zu arbeiten, müssen die schon sehr gut zahlen. Wenn das weiter weg ist, dann solltest Du halt einmal klären, inwieweit sie für 3 Monate Übernachtungen zahlen. Der Link ist doch gut. Verlange doch neben dem Gehalt die Zusatzvereinbarung, das für die Dauer des Beschäftigungsverhältnises dir schriftlich die entstehenden Übernachtungsauslagen auch übers Wochenende ersetzt werden. Dann machst den Job halt für 3 Monate und bist 3 Monate weiter.... Und wer soll den Umzug bezahlen???

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 19.September 2014 16:28
Und ausserdem muss man im Laufe der Zeit Jobs annehmen, mit immer geringerer Bezahlung. Ich bin heilfroh, daß ich in meinem persönlichen Finanzplan ALG1=ALG2=Null setzten konnte. Was da noch was kommt ist- "Nice to have", but- ich bin froh, dass ich mich diesem ganzen Wahnsinn nicht mehr unterwerfen muss. Welcher Partei soll man bei der nächsten Wahl noch seine Stimme geben? Den Sozial-Demokratischen mit den Grünen Gehilfen? Oder den Christ-Demokratischen, die diese Gesetze aufrecht erhalten? Das werde ich mir gut überlegen.

Re: Arbeitsamt: Dürfen die von mir Deutschlandweite Bewerbungen verlangen?

Abgeschickt von Anonymous User am 19.September 2014 20:35
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben. ---- Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. --> jetzt kannst du ausrechnen, wie hoch das Einkommen sein muß bei 3 Monaten - Hotel/möblierte Wohnung, Fahrten zum Wohnort/Wochenende - Lebensmittelpunkt, etc. und dann muß Netto das Arbeitslosengeld rauskommen ab 7. Monat - nun erziel mal das Gehalt - immer realistisch denken. Bundesweite Bewerbungen , why not - nur 3 Monate - wenn du auf die Rente hin arbeitest sind dann 3 Monate näher - könnte sogar im Einzelfall Sinn machen.
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