Klage wegen IGM Bonus. Termine nicht vergessen! Wendet Euch an Euren Anwalt oder Rechtschutz!
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
25.05.2012 10:58
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Klage wegen IGM Bonus. Termine nicht vergessen! Wendet Euch an Euren Anwalt oder Rechtschutz!
Abgeschickt von Anonymous User am 21.Mai 2012 10:36Die Klage kann erst nach dem Mai Gehalt erhoben werden, denn dann weiss man erst genau, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt.
Zusätzlich: Für Tarifverträge gelten keine Stichtage (BAG Musterurteil wurde im Forum schon mal veröffentlicht), d.h. wer jetzt noch IG Metall Mitglied wird, hat auch noch ein zweites Standbein bei der Klage.
Nach dem Motto doppelt gemoppelt, hält besser oder direkt fragen bei RAs Knuth Müller/Carolin Schnigula(!)
Zusätzlich: Für Tarifverträge gelten keine Stichtage (BAG Musterurteil wurde im Forum schon mal veröffentlicht), d.h. wer jetzt noch IG Metall Mitglied wird, hat auch noch ein zweites Standbein bei der Klage.
Nach dem Motto doppelt gemoppelt, hält besser oder direkt fragen bei RAs Knuth Müller/Carolin Schnigula(!)
(DC) ... und warum seid Ihr nicht rechtzeitig der IGM beigetreten? NCI war noch nie serioes und hat auch nichts fuer NCI Mitglieder herausgeholt, im Gegenteil, vielleicht mitgeholfen durch Hetze gegen den TOP Manager Suri NSN Deutschland platt zu machen. Die Leppek Truppe ist da schon professioneller und besser aufgestelt- 10.000 Euro Club Bonus plus 10% mehr beE Gehalt, Hut ab, Herr Leppek, Sie tun etwas fuer Ihre Leute.
Mein Anwalt vertritt mittlerweile 15 Klienten in dieser Angelegenheit. Er schätzt die Erfolgsaussichten auf sehr gut.
Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten.
Ansonsten liegen die Kosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro bei ca. 1500 Euro für Anwalt u. 600 Euro Gerichtskosten. Anwaltskosten muss bei Arbeitsgericht jede Partei selber zahlen, egal ob man gewinnt oder verliert. Bei Rechtschutzversicherung sowieso egal.
Klage muss gegen NSN für die 10.000 Euro u. Transfergesellschaft für die 10% weniger Gehalt erhoben werden. Die Chancen stehen sehr gut für einen Prozessgewinn. Die Fristen sollten beachtet werden. Also nicht mehr länger warten u. sich von einem Anwalt beraten lassen u. dann gegebenenfalls Klage einreichen. Je mehr Klagen desto besser. Gegen diese Ungleichbehandlung muss man sich wehren!
Ich kann nur sagen, ein gutes Gefühl etwas selber zu unternehmen u. sich nicht einfach der Willkür von NSN u. IGM auszusetzen.
@Donnerstag 17:25 - Dr. Christoph Albrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Widenmayerstr. 34, 80538 München,
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:@DC - kleines Depperl, es reicht wenn man jetzt eintritt. ? Wie sieht das denn praktisch aus ? ==> IGM Mitgliedschaft beantragen mit der Begründung ich auch noch 80% & +10.000 und schon hat man's ganz ohne Klage !?!
Einfach einen Antrag stellen, man braucht keine Begründung zum Beitritt. Am besten geht das online und 3 Wochen später hat man seinen Mitgliedsausweis.
Auf Basis von Ploneboard