Mercer-Betriebsrente bei Tariflern
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.07.2012 00:50
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Beim NCI gab es folgenden Eintrag zu lesen. Gilt diese Problematik auch für Tarifler?
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Sonntag, 15.7.2012
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München - Unzureichende Auskünfte zur Betriebsrente aus AT-Altverträgen
Für Kollegen mit Betriebsrentenansprüchen aus AT-Altverträgen könnte das Ergebnis eines Gütetermins interessant sein, der am Freitag (den 13. vor dem Arbeitsgericht München stattfand. Ein NSN-Kollege, hatte aufgrund seines Wechsels in die beE Klage auf Auskunft in Sachen Betriebsrente erhoben, nachdem eine vorherige einvernehmliche Verständigung mit NSN HR nicht möglich war.
Hintergrund der Klage waren die zu Betriebsrentenansprüchen aus AT-Altverträgen wenig aussagekräftigen Bescheide der Firma Mercer und die Befürchtung, dass Unklarheiten, die nicht zeitnah mit dem Ausscheiden aus der NSN GmbH & Co KG beseitigt werden, später – etwa im Falle einer Insolvenz – wohl kaum mehr befriedigend zu klären sein werden. Die Rentenbescheide enthalten für die Betriebsrentenansprüche aus AT-Altverträgen lediglich eine Angabe welcher Kapitalbetrag mit Alter 60 erreichbar (!) sein wird, jedoch enthalten diese Auszüge keinerlei Hinweis welcher Kapitalbetrag aktuell bereits erreicht ist (!). Teilweise handelt sich hier um substantielle – im vorliegenden Fall sechsstellige – Beträge.
Der klagende Kollege wünschte daher einen Rentenbescheid, der den erreichten Kontostand zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der NSN GmbH&Co.; KG und dem Wechsel in die beE, also dem 30.4.2012 wiedergibt. Dieser Wunsch wurde auch von der Kammer des Arbeitsgerichts als berechtigt angesehen. Die vorsitzende Richterin bat daher NSN dem Kollegen einen solchen Auszug zusammen mit den Beantragungs- und Auszahlungsmodalitäten für die Betriebsrente zukommen zu lassen. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde, in der Hoffnung, dass die nötige Klärung damit gütlich erfolgen kann, nicht festgelegt.
(rep_42)
Beim Wechsel von der Siemens Altregelung zur BSAV steht auch bei Tariflern in der jährlichen Meldung etwas von dem was man mit der Altregelung mit 60 erreichen kann (wenige Jahre dabei und bei mir sind das über 40k€) und bei der Neuregelung (BSAV) wird ja jedes Jahr ein Betrag X (abzüglich eines Anteils für die Altregelung) aufgebaut ... was man zur Zeit bei der Altregelung aufgebaut hat, steht bei der Altregelung nicht dabei.
Anonymous User hat geschrieben:
Und genau das ist der Punkt. Wen interessierts was man bis 60 aufgebaut haben könnte? Bei NSN schafft das eh keiner mehr. Also will man wissen wie der Status aktuell ist und was man bekommt, wenns soweit ist. Denn selbst wenn aktuell, als beEler, nichts mehr aufgebaut wird, die Zinsen laufen weiter. Oder nicht? Oder wohl oder doch.
was man zur Zeit bei der Altregelung aufgebaut hat, steht bei der Altregelung nicht dabei.
Und genau das ist der Punkt. Wen interessierts was man bis 60 aufgebaut haben könnte? Bei NSN schafft das eh keiner mehr. Also will man wissen wie der Status aktuell ist und was man bekommt, wenns soweit ist. Denn selbst wenn aktuell, als beEler, nichts mehr aufgebaut wird, die Zinsen laufen weiter. Oder nicht? Oder wohl oder doch.
Es geht darum, dass man schwarz auf weiß weiss, wieviel Kohle man auf dem Konto hat und wieviel wann ausgezahlt wird. Wenn NSN pleite ist kannst du den Papst danach fragen. Desweiteren gibt es ein Urteil wonach der AG die Kohle angemessen verzinsen muss. Wenn man nach 20 Jahren damit kommt ist es zu spät.
Anonymous User hat geschrieben:
Kann mir jemand mehr zu 1. Korrektur Arbeitszeugnis und Schadenersatz erklären?
Offensichtlich sind jetzt 3 Klagen am Gericht fällig: 1.Korrektur Arbeitszeugnis und Schadenersatz 2.Berechnung beE Gehalt und Zinsen 3.Betriebsrente Es ist eine Schweinerei sondergleichen.
Kann mir jemand mehr zu 1. Korrektur Arbeitszeugnis und Schadenersatz erklären?
Anonymous User hat geschrieben:
Offensichtlich sind jetzt 3 Klagen am Gericht fällig: 1.Korrektur Arbeitszeugnis und Schadenersatz 2.Berechnung beE Gehalt und Zinsen 3.Betriebsrente Es ist eine Schweinerei sondergleichen.Bitte Termine an www.nci-br.de melden. Ist sicher von allgemeinen Interesse für beE-ler.
Im Zweifel zahlt der Chef die Rente
http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:urteil-der-woche-im-zweifel-zahlt-der-chef-die-rente/70058444.html
Doch was passiert wenn NSN insolvent wird???
Betriebsrenten in Gefahr!!! ------> http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/niedrige-zinsen-experte-sieht-betriebsrenten-in-gefahr/6906638.html
Für Firmen, die ihren Beschäftigten in der Vergangenheit eine hohe feste Verzinsung von Betriebsrenten zugesagt haben, kann die Pensionskasse nun zum Verlustgeschäft werden. Gegen die Insolvenz des Unternehmens sind die Renten nur zum Teil geschützt. Über Sicherungssystem wie den Pensionssicherungsverein sind den Angaben zufolge nur die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge, nicht aber deren Verzinsung abgesichert.
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