Vertragsende bei PEAG
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
09.03.2016 12:07
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@Montag 10:44 In Müchen bei nsn ist die PEAG nur für ATZ zuständig läuft bis 6 Jahre - begonnen Mai 2012 - Ende spätestens Ende 2018 - man musste in 2012 57 werden. Damit dürfte es noch keine Abgänge geben. - Danach können Leute in Frührente (63) mit Abschlägen gehen - man kann noch ALG1 beantragen - jedoch dann nur von 50% des vorherigen Gehaltes.
Die Älteren (dürfte bei Alter 59/IGM Mitglieder die Transfergesellschaft (Siemems Placemet BeE)besser gewesen sein - es hatte nicht jeder ATZ gemacht - die wählten die Transfergesellschaft - geplant 2 Jahre - real erweitert auf 28,5 Monate mit 80% BMG multipliziert mit einem Faktor für Weihnachts/Urlaubsgeldausgleich - Abfindung 12 BMG + 10000€ (IGM-Bonus) -
Danach konnten wir direkt ALG1 beantragen ( 16. September 2014)ohne Sperre - damit Endet die ALG1 am 15. Sep 2016 für die 58plus (Sep 2014) - wer noch einige Monate für die Stichtage (55/58) hatte verschob die Arbeitslosmeldung (Dispositionsrecht bis 1 J) entsprechend, um 3 bzw 6 Monate länger ALG1 zu erhalten. - Bei uns hatte sich in einer Info der Arbeitsagentur der Leiter der Agentur uns keine Sperre zugesichert, dem folgten dann andere Agenturen im Umland (gaben aber den Kollegen den Hinweis, das man das auch anders hätte sehen können). Wie gesagt, mit dem Jobfinden zieht sich - die Bezahlung ist meist 50% bis 60% des alten nsn- Gehaltes und dann überwiegend prekär für die 50plus- Festanstellungen gibt es - aber eher seltener. Firmenrente gab es ab Ausscheiden aus der Transfergesellschaft und Alter größer 60. (dann zusätzlich zu ALG1) - die Jüngeren (55) scheiden jetzt Mitte März aus - ohne Job ist es halt Ersparnisse aufbrauchen und danach HartzIV - die Sep 2014 50+ waren, schieden kurz vor Weihnachten aus ALG1 aus.
Anonymous User hat geschrieben:
- ich hatte ein Angebot und kenne den Vertrag. man musste 2014 57 werden (natürlich dufte man älter sein - ) Die Kollegen blieben dann bis zum Geburtstag 57 im Betrieb und wechselten dann zu PEAG. Ende war wie in der GBV das früheste Renteneintrittsalter -> 63 bei 35 Rentenversicherungsjahren - sonst später aber max. 6 Jahre. Angebote gab es auch für Leute mit über 60 - die Angebote mit 60 waren für nsn die liebsten - wer es denn mochte: Von den 150 Vertragsangeboten hatten 138 dieses angenommen. Vornehmlich war die BeE wie angegeben die wirtschaftlichere Lösung. Wer Mai 2014 fast 60 war oder älter ist natürlich bereits mit 63 ausgeschieden. Wirtschaftlich betrachtet, verschenkten die Leute mit ATZ viel Geld - dito Verluste in der Rente.
Das kann so nicht ganz stimmen - man musste 2012 älter als 57 gewesen sein - dann kommen die max. 6 Jahre PEAG dazu und dann ist man 63. Wenn man 2012 60 war, dann kommen halt nur 3 Jahre PEAG dazu und der Vertrag mit PEAG war 2015 beendet. Es gab also schon reguläre Abgänge...
- ich hatte ein Angebot und kenne den Vertrag. man musste 2014 57 werden (natürlich dufte man älter sein - ) Die Kollegen blieben dann bis zum Geburtstag 57 im Betrieb und wechselten dann zu PEAG. Ende war wie in der GBV das früheste Renteneintrittsalter -> 63 bei 35 Rentenversicherungsjahren - sonst später aber max. 6 Jahre. Angebote gab es auch für Leute mit über 60 - die Angebote mit 60 waren für nsn die liebsten - wer es denn mochte: Von den 150 Vertragsangeboten hatten 138 dieses angenommen. Vornehmlich war die BeE wie angegeben die wirtschaftlichere Lösung. Wer Mai 2014 fast 60 war oder älter ist natürlich bereits mit 63 ausgeschieden. Wirtschaftlich betrachtet, verschenkten die Leute mit ATZ viel Geld - dito Verluste in der Rente.
Anonymous User hat geschrieben:
<br / deine Frage ist sehr theoretisch - falls du bei PEAG bist, solltest du ein Netzwerk haben - scheinbar kenne ich mehr bei PEAG als du. Falls du vor dem seligen Ende bei PEAG stehst, gilt das, was bei Ende jedes befristeten Arbeitsvertrages gilt. Du kannst bis ein Jahr vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen - bei mir hätte die AfA den Service gemacht - hier mußt du es machen. Rentenbeginn 1. des Monats nach Arbeitsvertrags Ende, Erste Rente am Ende des Monats. Der Versicherungsschutz der GKV läuft noch 28 Tage weiter. Für den Übergang bekommst du noch die Miniabfindung. Sollte man dir alles von HR mitgeteilt haben - bei mir war es so, der Rest wurde in den BR-Infos erläutert. Deine -Nichtfragen sind etwas befremdlich. Bei ALG1 mußt du mindestens 3 Monate vor Ende ATZ dich arbeitssuchend melden - dann bekommst du die Unterlagen - Arbeitslosmeldung 14 Tage bis 3 Wochen vor Arbeitslosigkeit von Vorteil - am ersten Tag ausreichend. Du benötigst alle Arbeitgeberbescheinigungen der letzten 7 Jahre - ergo auch von NSN. Gilt generell und hat nichts mit PEAG zu tun. Betriebsrente mindestens 3Monate vor Ende (ohne gewähr) - rufe Hotline Mercer an - evtl. bei HR PEAG nachfragen - hatte es rechtzeitig bei HR nsn vor Ende BeE eingereicht - Antragsformulare kamen vor Ende BeE rechtzeitig - solltest den Antrag umgehend an Mercer schicken - gibt ein neue GBV - wurde hier alles erläutert. Falls du dich noch bewerben willst, hast du hoffentlich ein Arbeitszeugnis von nsn - aber alles Theorie - gilt aber für alle Arbeitgeber. Sonst frag doch deine HR von PEAG. Es wird wohl kaum bisher viele Abgänge geben - die meisten sind wohl in ALG1 in dem Alter - kenne fast alle.
Nun,ich hatte eigentlich gehofft, Antworten von Betroffenen zu erhalten, und nicht von Theoretikern... Aber vielleicht wird es ja noch was.
<br / deine Frage ist sehr theoretisch - falls du bei PEAG bist, solltest du ein Netzwerk haben - scheinbar kenne ich mehr bei PEAG als du. Falls du vor dem seligen Ende bei PEAG stehst, gilt das, was bei Ende jedes befristeten Arbeitsvertrages gilt. Du kannst bis ein Jahr vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen - bei mir hätte die AfA den Service gemacht - hier mußt du es machen. Rentenbeginn 1. des Monats nach Arbeitsvertrags Ende, Erste Rente am Ende des Monats. Der Versicherungsschutz der GKV läuft noch 28 Tage weiter. Für den Übergang bekommst du noch die Miniabfindung. Sollte man dir alles von HR mitgeteilt haben - bei mir war es so, der Rest wurde in den BR-Infos erläutert. Deine -Nichtfragen sind etwas befremdlich. Bei ALG1 mußt du mindestens 3 Monate vor Ende ATZ dich arbeitssuchend melden - dann bekommst du die Unterlagen - Arbeitslosmeldung 14 Tage bis 3 Wochen vor Arbeitslosigkeit von Vorteil - am ersten Tag ausreichend. Du benötigst alle Arbeitgeberbescheinigungen der letzten 7 Jahre - ergo auch von NSN. Gilt generell und hat nichts mit PEAG zu tun. Betriebsrente mindestens 3Monate vor Ende (ohne gewähr) - rufe Hotline Mercer an - evtl. bei HR PEAG nachfragen - hatte es rechtzeitig bei HR nsn vor Ende BeE eingereicht - Antragsformulare kamen vor Ende BeE rechtzeitig - solltest den Antrag umgehend an Mercer schicken - gibt ein neue GBV - wurde hier alles erläutert. Falls du dich noch bewerben willst, hast du hoffentlich ein Arbeitszeugnis von nsn - aber alles Theorie - gilt aber für alle Arbeitgeber. Sonst frag doch deine HR von PEAG. Es wird wohl kaum bisher viele Abgänge geben - die meisten sind wohl in ALG1 in dem Alter - kenne fast alle.
Anonymous User hat geschrieben:
----- ganz nahtlos ist es nicht, die Rente beginnt am 1. des Folgemonats und wird erstmalig Ende des Monats ausgezahlt - ist wie bei der Betriebsrente - wäre Ende PEÁG 10.3. dann Rente ab 1.4. und Geld Ende April. Versicherungsschutz der GKV läuft dann nach weiter bis 1.4. - Er bekommt aber noch die Miniabfindung - Höhe hatte die HR mir vorgerechnet. Betriebsrente ist kein Selbstläufer - er muß rechtzeitig den Antrag stellen - Mercer anrufen und nach Prozedere bei PEAG-Abgängern fragen. Evtl. hat er Anrecht aufs Übergangsgeld - Hatte wie der Kollege BeE gewählt - Unterschied (ALG1 Netto) betrug zu ATZ die doppelte Abfindung. Jetzt werde ich wohl bald die Rente beantragen nach ALG1 - hoffe dann die Prozedur heil überstanden zu haben..
Wie dem auch sei, Peag bedeutet doch nahtloser Übergang in die Rente. Wo ist das Problem? Zur Vermeidung von Kürzungen noch ALG1 auf Basis 50% des Vor-Peag-Gehalts anhängen??
----- ganz nahtlos ist es nicht, die Rente beginnt am 1. des Folgemonats und wird erstmalig Ende des Monats ausgezahlt - ist wie bei der Betriebsrente - wäre Ende PEÁG 10.3. dann Rente ab 1.4. und Geld Ende April. Versicherungsschutz der GKV läuft dann nach weiter bis 1.4. - Er bekommt aber noch die Miniabfindung - Höhe hatte die HR mir vorgerechnet. Betriebsrente ist kein Selbstläufer - er muß rechtzeitig den Antrag stellen - Mercer anrufen und nach Prozedere bei PEAG-Abgängern fragen. Evtl. hat er Anrecht aufs Übergangsgeld - Hatte wie der Kollege BeE gewählt - Unterschied (ALG1 Netto) betrug zu ATZ die doppelte Abfindung. Jetzt werde ich wohl bald die Rente beantragen nach ALG1 - hoffe dann die Prozedur heil überstanden zu haben..
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