IGM-Empfehlung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
01.08.2012 17:06
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Jeder ist benachteiligt, das NSN nicht die Steuern wie vereinbart zahlt, sondern wir im Jahresteuerausgleich die von NSN nicht bezahlten Steuern nachzahlen müssen. Brief diesbezüglich hat die Bude schon erhalten. Einschreibebrief wohlgemerkt und die Quittung gut aufbewahren! Es laufen auch schon einige Verfahren diesbezüglich, habe ich von einer Fachanwältin erfahren. So wie das NSN handhabt scheint wohl nach Auffassung mehrerer Fachanwälte nicht ok zu sein. Also Anspüche sichern, wobei der Mail schon verloren ist. 3 Monate ist die gesetztliche Frist
Ich glaube nicht, dass der Mai schon "verloren" ist, da die Frist erst mit Erhalt der ersten Gehaltsabrechnung beginnen kann, d.h. Ende Mai plus 3 Monate ==>> Ablauf der Frist somit Ende August. However man sollte den Einspruch wie bereits erwähnt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei NSN GmbH&CoKG;, St-Martin-Str. 76, 81541 München UND NSN Transfergesellschaft mbH (NSN TG), 80240 München (ist ein Postfach)geltend machen. Musterbrief findet sich auf der NCI Webpage http://www.nci-br.de/ . Wäre interessant wenn die Kollegen, die diesen Schritt schon gegangen sind, die Reaktion von NSN auch hier posten würden.
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