Pest oder Cholera
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
25.03.2012 21:06
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ich will mal nicht beurteilen, ob das Verhandlungsergebnis hätte besser sein können, aber die Möglichkeiten die sich uns (nur in München?) auftun sind sicherlich für einen Ü50 und U60 bescheiden.
(1) BeE: mit 2 Jahren BeE und Abfindung und ALG kommt man ganz gut etwa 4-5 Jahre über die Runden. Und dann muss man worst case davon ausgehen, dass die Hartz 4 Zeit losgeht. Einzahlungen in die Rentenkasse gibt es keine und man wartet und leidet, bis das vorzeitige Rentenalter 63 erreicht ist um dann mit gehörigen Abschlägen in den echten Ruhestand zu treten.
(2) GmbH: klingt ja erst mal nicht schlecht, weiter arbeiten zu dürfen. Aber wie größ ist denn der Glaube, nach einem endgültigen Ausstieg von Siemens NICHT in einer der GmbHs pleite zu gehen. Wenn es gut geht darf man ~3-4 Jahre weiterarbeiten und hat dann Alg und Hartz4 und ... siehe (2)
Ich weiß wirklich nicht so Recht, welche der beiden Optionen ich mir wünschen soll?
H
Nein, natürlich wird in den GmbHs nicht weitergearbeitet. Deswegen gibt es sie ja. Sie sind leicht durch die passenden Gesellschaften im ach so billigen Ausland zu ersetzen und dann ist Schicht im Schacht auch schon viel früher als 3 Jaher! Der Kündigungsschutz schützt nicht vor einer Insolvenz! Und dass die willentlich herbeigeführt wird, wen interessiert's?
Anonymous User hat geschrieben:
So gesehen, ist man in de BeE besser dran.
Nein, natürlich wird in den GmbHs nicht weitergearbeitet. Deswegen gibt es sie ja. Sie sind leicht durch die passenden Gesellschaften im ach so billigen Ausland zu ersetzen und dann ist Schicht im Schacht auch schon viel früher als 3 Jaher! Der Kündigungsschutz schützt nicht vor einer Insolvenz! Und dass die willentlich herbeigeführt wird, wen interessiert's?
So gesehen, ist man in de BeE besser dran.
Anonymous User hat geschrieben:
Es gibt doch eine Sozialauswahl. Liste ohne Sozialauswahl geht nicht. Meint Ihr die Betriebsräte wollen sich strafbar machen? Aber die Sozialauswahl wird nicht nur Ältere und Kinderreiche übrig lassen.Das wird hier immer wieder betont, aber genauere Infos bleibt man schuldig! Wie kann es sein, dass es ein Verhandlungsergebnis gibt, ohne dass man die Kriterien für eine Sozialauswahl benennen kann? Das passt nicht zusammen!
Anonymous User hat geschrieben:
Es gibt doch eine Sozialauswahl. Liste ohne Sozialauswahl geht nicht. Meint Ihr die Betriebsräte wollen sich strafbar machen? Aber die Sozialauswahl wird nicht nur Ältere und Kinderreiche übrig lassen.Das beruhigt mich genauso wenig wie der Umstand, dass ja extra ein Restructuring Officer eingestellt wurde. Wenn es keine überzeugenderen Belege gibt, ist das schon ziemlich dünn!
Der Betriebsrat winkt erstmal nur die Umorganisation durch.
(Ein guter Betriebsrat würde das nicht so machen.)
Diese Umorganistation wirkt vergleichbar "wie eine Namensliste"
(obwohl es diese offiziell ja nicht gibt).
Der verhandelte Interessensausgleich heisst dann zwar "sozialverträglicher Interessensausgleich" (oder wie auch immer) und er hat vor Gericht (rechtlich gesehen) diese Wirkung.
Ein echter Sozialplan wurde natürlich nicht gemacht, die Wirkung der obigen Maßnahme ist aber so, wie vom Arbeitgeber gewünscht.
Daher gibt es ja dieses Vorgehen: erst werden die 1600 gefragt, ob sie in die bEE gehen. Und wenn sie das überwiegend tun, dann haben die anderen 2000 eine zumindest mittelfristige Zukunft bei NSN (*), und die paar restlichen Klagen steht NSN durch. Andernfalls - und ich hoffe das nicht - erleben wir eine Betriebsschließung ohne viel Protest bei einer gespaltenen Belegschaft. Aber ich bin maximal einer von 1600.
(*) ist doch egal wie die Gmbh&Co; KG limited mit beschränkter Haftung heißt, solange sie tarifgebunden ist, ist das besser als wenn der derzitige Laden aus dem AGV austräte.
Auf Basis von Ploneboard