beE Vertrag unterschreiben, aber mit Zusatz bez. der Rechtmäßigkeit des IGM-Bonus
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.04.2012 13:32
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beE Vertrag unterschreiben, aber mit Zusatz bez. der Rechtmäßigkeit des IGM-Bonus
Abgeschickt von Anonymous User am 11.April 2012 11:55Gibt es eine Möglichkeit, bei der Unterschrift des beE-Vertrages einen Zusatz mit einzubringen, dass man sich die Möglichkeit offen hält, die Rechtmäßigkeit des IGM-Bonus anwaltschaftlich prüfen zu lassen?
Falls sich herausstellt, dass dieser IGM-Bonus nicht rechtens ist, sollte man doch auch als Nicht-IGM’ler die 10% Gehaltsunterschied plus Prämie erhalten.
Wie ich aus Kollegenkreisen erfahren habe, laufen bereits etliche Prüfungsverfahren und mehrere Klagen gegen diese IGM-Sonderlocke werden in den nächsten Wochen erwartet. Da ein Ergebnis erst nach der Vertragsunterschrift zu erwarten ist, sollte man doch jetzt schon seinen Widerspruch formulieren, oder?
Vorschläge zur Formulierung?
Das ist Blödsinn was du da schreibst, keine Ahnung vom deutschen Recht.
Das ist so: Du kannst unterschreiben "wie es ist", wenn du hinterher den IGM Bonus rechtlich prüfen lässt, sprich Klage erhebst und gewinnst, also der Bonus unrechtmäßig ist dann sticht das Gerichtsurteil den geschlossenen Vertrag aus.
Insofern ist es zunächst völlig egal ob du diesen Passus einbaust oder nicht. Der einzige Unterschied ist dass du dir selbst gerade unnötigen Streß machst, das ist völlig für die Katz.
Es ist echt so: Wem der Bonus nicht passt, der muss klagen; Irgendwelche wenn/vielleicht-Klauseln sind für nichts gut und produzieren an beiden Seiten nur heiße Luft.
Das kann übrigens auch anders rum ausgehen: IGM-Bonus = unrecht, darf deshalb nicht bezahlt werden.
Somit werden IGM und nicht-IGM gleichgestellt, alles gut. NSN spart sich ein paar Euro, der Bonus wird nicht ausbezahlt. Also kalkuliert mal den IGM Bonus lieber nicht mit ein, selbst wenn Ihr Mitglieder seid!
Ich habe gleiche Antwort von RA bekommen:
BeE Vertrag unterschreiben und nachdem die beE zustande gekommen ist Gleichbehandlungsklage einreichen. Risiko liegt bei 0 bei Rechtsschutz und es kann nur mehr werden.
Wichtig wäre, dass möglichst viele das tun! Auch unter dem Hintergrund, dass die Besserstellung der IGM Mitglieder schon vorher bekannt war (z.B. 1 Tag vor dem Stichtag am 23.3.2012 auf der NCI Seite im Internet veröffentlicht) und usw. ..... Judas, 30 Silberlinge ....
Mein Tip für Nicht IGM Mitglieder: Geht zum Anwalt!
BeE Vertrag unterschreiben und nachdem die beE zustande gekommen ist Gleichbehandlungsklage einreichen. Risiko liegt bei 0 bei Rechtsschutz und es kann nur mehr werden.
Wichtig wäre, dass möglichst viele das tun! Auch unter dem Hintergrund, dass die Besserstellung der IGM Mitglieder schon vorher bekannt war (z.B. 1 Tag vor dem Stichtag am 23.3.2012 auf der NCI Seite im Internet veröffentlicht) und usw. ..... Judas, 30 Silberlinge ....
Mein Tip für Nicht IGM Mitglieder: Geht zum Anwalt!
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